RS Vwgh 1987/9/29 87/14/0086

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Veröffentlicht am 29.09.1987
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Index

EStG
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1
EStG 1972 §15
EStG 1972 §19 Abs1
EStG 1972 §4 Abs1
EStG 1972 §4 Abs3
EStG 1972 §6 Z3

Rechtssatz

Betriebseinnahme ist ein Geldeingang, der dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebes zufließt und durch den Betrieb (eine betriebliche Leistung) veranlaßt ist. Schulden sind bei der Gewinnermittlung gem § 4 Abs 3 EStG grundsätzlich nicht erfolgswirksam. Im Hinblick auf die "Geldflußrechnung" des § 4 Abs 3 EStG kommen bei einer Einnahmen-Ausgabenrechnung Rückstellungen nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140086.X01

Im RIS seit

11.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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