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EStGNorm
BAO §21 Abs1Rechtssatz
Betriebseinnahme ist ein Geldeingang, der dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebes zufließt und durch den Betrieb (eine betriebliche Leistung) veranlaßt ist. Schulden sind bei der Gewinnermittlung gem § 4 Abs 3 EStG grundsätzlich nicht erfolgswirksam. Im Hinblick auf die "Geldflußrechnung" des § 4 Abs 3 EStG kommen bei einer Einnahmen-Ausgabenrechnung Rückstellungen nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987140086.X01Im RIS seit
11.09.2019Zuletzt aktualisiert am
11.09.2019