RS Vwgh 1988/6/14 88/14/0015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.06.1988
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
53 Wirtschaftsförderung

Norm

EStG 1972 §6 Z1 impl;
EStG 1972 §8 Abs2;
InvestPrämG §2 Abs3;

Rechtssatz

Abschnitte einer Erdgashochdruckleitung sind unbewegliche Wirtschaftsgüter.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988140015.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten