RS Vwgh 1988/10/18 87/14/0180

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Veröffentlicht am 18.10.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;
EStG 1972 §6 Z3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 132;

Rechtssatz

Eine zur Anschaffung eines Wirtschaftsgutes des Privatvermögens aufgenommene Schuld stellt zwar grundsätzlich eine Privatschuld dar. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz greift jedoch Platz, wenn die fremdfinanzierte Anschaffung des Privatvermögens lediglich Nebenzweck, Hauptzweck der Schuldaufnahme hingegen die Betriebsfinanzierung ist. War auslösendes Moment, also Anlaß für die Schuldaufnahme die Betriebsfinanzierung und diente die Anschaffung des Wirtschaftsgutes des Privatvermögens unter Aufnahme von Fremdmitteln lediglich dazu, die Betriebsfinanzierung zu ermöglichen, dann liegt eine Betriebs- und keine Privatschuld vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140180.X01

Im RIS seit

18.10.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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