Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989, 132;Rechtssatz
Eine zur Anschaffung eines Wirtschaftsgutes des Privatvermögens aufgenommene Schuld stellt zwar grundsätzlich eine Privatschuld dar. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz greift jedoch Platz, wenn die fremdfinanzierte Anschaffung des Privatvermögens lediglich Nebenzweck, Hauptzweck der Schuldaufnahme hingegen die Betriebsfinanzierung ist. War auslösendes Moment, also Anlaß für die Schuldaufnahme die Betriebsfinanzierung und diente die Anschaffung des Wirtschaftsgutes des Privatvermögens unter Aufnahme von Fremdmitteln lediglich dazu, die Betriebsfinanzierung zu ermöglichen, dann liegt eine Betriebs- und keine Privatschuld vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140180.X01Im RIS seit
18.10.1988