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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
EStG 1972 §6;Rechtssatz
§ 11 Abs 1 Z 1 StAmG soll durch Abweichungen von den Bewertungsregeln des § 6 EStG verhindern, daß der Abgabepflichtige unter Ausnützung der Wirkungen des StAmG stille Reserven in den Amnestiezeitraum zurückverlagert und damit diese einer Ertragsbesteuerung dauernd entzieht. Die Buchwertfortführungspflicht wirkt dem entgegen. Der Zweck der Bestimmung geht jedoch nicht dahin, die Bemessungsamnestie auf eine bloße Erfolgsverlagerung in eine nach dem Amnestiezeitraum gelegene
Periode zu beschränken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988140087.X02Im RIS seit
13.09.1988