RS Vwgh 1988/9/13 88/14/0087

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Veröffentlicht am 13.09.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6;
StAmG §11 Abs1 Z1;

Rechtssatz

§ 11 Abs 1 Z 1 StAmG soll durch Abweichungen von den Bewertungsregeln des § 6 EStG verhindern, daß der Abgabepflichtige unter Ausnützung der Wirkungen des StAmG stille Reserven in den Amnestiezeitraum zurückverlagert und damit diese einer Ertragsbesteuerung dauernd entzieht. Die Buchwertfortführungspflicht wirkt dem entgegen. Der Zweck der Bestimmung geht jedoch nicht dahin, die Bemessungsamnestie auf eine bloße Erfolgsverlagerung in eine nach dem Amnestiezeitraum gelegene

Periode zu beschränken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988140087.X02

Im RIS seit

13.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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