RS Vwgh 1987/6/16 86/14/0188

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Veröffentlicht am 16.06.1987
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Index

EStG
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z2

Rechtssatz

Das geschlägerte Holz ist nicht mehr Anlagevermögen, sondern Umlaufvermögen, während das mit Grund und Boden veräußerte stehende Holz Anlagevermögen bleibt (Hinweis E 27.3.1985, 83/13/0079, VwSlg 5983 F/1985 und E 21.10.1986, 86/14/0021).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140188.X03

Im RIS seit

08.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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