Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989, 331;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1987/06/30 86/14/0195 3Stammrechtssatz
Bei der Verhältnisrechnung zu Verkehrswerten ist zwar der Ansatz eines Firmenwertes nicht schlechthin ausgeschlossen, doch kann auch dabei der Firmenwert nur mit seinem "Verkehrswert", dh mit dem nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Betrag, eingesetzt werden. Die gute Lage des Betriebes rechtfertigt jedenfalls noch nicht den Ansatz eines Firmenwertes. Denn mit der guten Lage allein tritt noch kein Wirtschaftsgut selbständig in Erscheinung. Es handelt sich vielmehr um die besondere Qualität eines anderen Wirtschaftsgutes, nämlich des dem Betrieb dienenden Grund und Bodens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140073.X02Im RIS seit
16.03.1989