RS Vwgh 1989/3/16 88/14/0055

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Veröffentlicht am 16.03.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z9;
EStG 1972 §7;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 301;

Rechtssatz

Wären die Stühle dem Gastwirt unentgeltlich zugewendet worden, so hätte er diese - auch im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung - mit dem Wert des § 6 Z 9 letzter Satz EStG als Betriebseinnahmen anzusetzen gehabt; dieser Wert wäre zugleich Bemessungsgrundlage für die AfA gewesen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140055.X03

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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