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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §6 Z9;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989, 301;Rechtssatz
Wären die Stühle dem Gastwirt unentgeltlich zugewendet worden, so hätte er diese - auch im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung - mit dem Wert des § 6 Z 9 letzter Satz EStG als Betriebseinnahmen anzusetzen gehabt; dieser Wert wäre zugleich Bemessungsgrundlage für die AfA gewesen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140055.X03Im RIS seit
14.01.2002