RS Vwgh 1989/3/16 88/14/0073

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Veröffentlicht am 16.03.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §6 Z2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 331;

Rechtssatz

Ein allfälliger "Platzwert" kann nur im Verkehrswert des Grund und Bodens (und nicht als Zuschlag zu diesem) seinen Niederschlag finden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140073.X03

Im RIS seit

16.03.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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