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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Die Höhe eines Restbuchwertes eines Altfahrzeuges (hier: Leichenwagen) zur Zeit der Veräußerung, der den Veräußerungserlös übersteigt, hat der Abgabepflichtige glaubhaft zu machen (Hinweis auf E 24.6.1986, 83/14/0174). (Hier: Im Rahmen einer Gesamtschätzung des Gewinnes aus einem Gewerbebetrieb wegen Fehlens von Aufzeichnungen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140177.X02Im RIS seit
16.02.1988