RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0177

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Veröffentlicht am 16.02.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
BAO §184 Abs1;
EStG 1972 §20a Abs2;
EStG 1972 §6 Z10;
EStG 1972 §7 Abs1;

Rechtssatz

Die Höhe eines Restbuchwertes eines Altfahrzeuges (hier: Leichenwagen) zur Zeit der Veräußerung, der den Veräußerungserlös übersteigt, hat der Abgabepflichtige glaubhaft zu machen (Hinweis auf E 24.6.1986, 83/14/0174). (Hier: Im Rahmen einer Gesamtschätzung des Gewinnes aus einem Gewerbebetrieb wegen Fehlens von Aufzeichnungen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140177.X02

Im RIS seit

16.02.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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