Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989, 331;Rechtssatz
Der Verkehrswert eines Gebäudes muß nicht deshalb gering sein, weil der Käufer das Grundstück einer anderen Verwendung als bisher (zB Verwertung für einen Neubau, für einen späteren Verkauf des bloßen Grund und Bodens) zuführt. Vielmehr bestimmt den Verkehrswert nicht die subjektive Verwertungsabsicht des Käufers, sondern der "objektive" Preis, der für das Wirtschaftsgut auch von anderen Käufern ("am Markt") zu erzielen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140073.X05Im RIS seit
16.03.1989