RS Vwgh 1989/3/16 88/14/0073

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Veröffentlicht am 16.03.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24;
EStG 1972 §6 Z1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 331;

Rechtssatz

Der Verkehrswert eines Gebäudes muß nicht deshalb gering sein, weil der Käufer das Grundstück einer anderen Verwendung als bisher (zB Verwertung für einen Neubau, für einen späteren Verkauf des bloßen Grund und Bodens) zuführt. Vielmehr bestimmt den Verkehrswert nicht die subjektive Verwertungsabsicht des Käufers, sondern der "objektive" Preis, der für das Wirtschaftsgut auch von anderen Käufern ("am Markt") zu erzielen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140073.X05

Im RIS seit

16.03.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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