Eine Bestellungsurkunde nach § 9 Abs 4 VStG 1991, die nur von der Verantwortlichkeit des Beauftragten spricht, aber keine Ausführungen über die Verhängung von Verwaltungsstrafen gegen den Beauftragten sowie über desen Anordnungsbefugnisse enthält, kann den Geschäftsführer nicht entlasten.