Die Wirksamkeit der Bestellung des Geschäftsführers eine GmbH ist mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit des Gesellschafterbeschlusses, zu dem die Zustimmung des zu bestellenden Geschäftsführers vorlag, anzunehmen. Es ist somit nicht der Zeitpunkt der - lediglich deklarativen - Eintragung im Firmenbuch, sondern der Zeitpunkt der Zustimmung zur Bestellung als Geschäftsführer entscheidend.