Durch eine einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses, verbunden mit der Rückgabe der Firmenkreditkarten und der Firmenschlüssel, ist nicht nur das Dienstverhältnis (im eigentlichen Sinn) des Geschäftsführers, sondern auch seine Organfunktion als Geschäftsführer als beendet anzusehen.