RS UVS Steiermark 1994/07/01 303.12-5/94

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Veröffentlicht am 01.07.1994
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Rechtssatz

Nach § 4 Abs 1 i.V.m. § 5 Abs. 4 GmbH-Gesetz muß der Gesellschaftsvertrag den Sitz der Gesellschaft bestimmen, wobei ein Doppelsitz in Österreich nicht möglich ist (Hans-Georg Koppensteiner, GmbH-Gesetz, Kommentar, § 4, RZ 4).

Schlagworte
Ausländerbeschäftigung Tatort
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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