Entscheidungen zu § 44a VStG

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Entscheidungen 721-750 von 1.634

RS UVS Oberösterreich 1998/09/17 VwSen-130247/2/Gf/Km

Rechtssatz: Gemäß § 6 Abs1 lita Oö.ParkGebG begeht ua derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 3.000 S zu bestrafen, der die Parkgebühr hinterzieht. Die Parkgebühr ist gemäß § 5 Abs1 KPZV-L bei Beginn des Abstellens fällig; als Nachweis der Entrichtung der Parkgebühr gilt nach § 5 Abs2 und 3 KPZV-L ausschließlich der Parkschein, der hinter der Windschutzscheibe und durch diese gut erkennbar anzubringen ist, wobei bereits abgelaufene Parkscheine aus diesem Sichtra... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 17.09.1998

RS UVS Kärnten 1998/09/16 KUVS-1513/8/97

Rechtssatz: Wird jemand spruchgemäß schuldig erkannt, er habe seiner Verpflichtung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers nicht entsprochen, so muß im
Spruch: des Straferkenntnisses auch klar zum Ausdruck kommen, bis zu welchem Zeitpunkt der Beschuldigte dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist und ist es erforderlich, den Zustellzeitpunkt anzugeben, da mit dem Zeitpunkt der Zustellung die zweiwöchige Frist des § 103 Abs 2 KFG zu laufen beginnt. Geschieht dies nicht, so ist dem Konkretisier... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.09.1998

RS UVS Kärnten 1998/09/14 KUVS-723/1/98

Rechtssatz: Ein wegen Beihilfe gemäß § 7 VStG 1991 verurteilendes Straferkenntnis hat in seinem § 44a lit a VStG 1991 betreffenden Spruchteil ua sowohl jene Tatumstände in konkretisierter Form zu umschreiben, welche eine Zuordnung der Tat des Haupttäters, zu der durch seine Tat verletzten Verwaltungsvorschriften ermöglichen, als auch jenes konkrete Verhalten des Beschuldigten darzustellen, durch das der Tatbestand der Beihilfe hiezu verwirklicht wird; dazu gehört der konkrete Tatvorwurf, d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.09.1998

TE UVS Steiermark 1998/09/07 30.10-193/97

Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, daß im Zuge einer Begehung durch ein Organ der Bezirksforstinspektion Bruck an der Mur am 30.05.1996 festgestellt worden sei, daß er die Forststraße Zachenschlag entgegen der angemeldeten und genehmigten Trassierung um ca. 60 lfm. ohne forstrechtliches Bewilligungsverfahren verlängert habe. Dadurch habe er die Rechtsvorschriften des § 61 Abs 1 und des § 62 Abs 1 Forstgesetz... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 07.09.1998

RS UVS Steiermark 1998/09/07 30.10-193/97

Rechtssatz: Als Tatort einer Übertretung nach § 62 Abs 1 ForstG wurde nur ersichtlich gemacht, daß entgegen einer angemeldeten und genehmigten Trassierung eine Forststraße Zachenschlag um 60 lfm. verlängert worden sei. Die alleinige Bezeichnung einer Forststraße nach einem Eigennamen kann eine Ortsangabe nicht ersetzen. Es wäre aufgrund der Anmeldung der Arbeiten aber auch der vorhandenen Lagepläne ein leichtes gewesen, die Katastralgemeinde und die Grundstücksnummer, auf welcher sich die ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 07.09.1998

TE UVS Wien 1998/09/02 04/G/21/118/98

Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 4./5. Bezirk, vom 02.02.1998, Zl MBA 4/5 - S 11059/97, hat folgenden Spruch: "Sie haben als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit zur Vertretung nach außen Berufene der D-GmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft von 01.05.1997 bis 18.09.1997 in Wien, T-gasse das Gewerbe "Schreibbüro" (von Kunden selbst vorgeschriebene Schreiben und Daten werden entgegengenommen und mittels Computer Schreiben ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 02.09.1998

RS UVS Oberösterreich 1998/08/31 VwSen-105721/2/Ga/Fb

Rechtssatz: Nach Rechtsansicht des Berufungswerbers sei Verfolgungsverjährung im Grunde des § 44a Z1 VStG eingetreten, weil die Tat mangels ausdrücklicher Bezeichnung des involvierten PKW nicht hinreichend bestimmt angelastet worden sei. Das im Tatvorwurf - eben ohne Nennung des von ihm gelenkten PKW - angeführte Kennzeichen "BR-..." sei nämlich ein Wechselkennzeichen, das ihm, wie er mit den angeschlossenen Kopien der Zulassungen belegen könne, für einen Mercedes Kombi 300 TD und für eine... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 31.08.1998

TE UVS Steiermark 1998/08/24 30.11-98/97

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Murau vom 27.11.1997, GZ.: 15.1 1997/5850, wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er sei mit Schreiben vom 6.10.1997 (GZ.: 1997/4980) als Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen St-39 DO5, aufgefordert worden, binnen zwei Wochen der anfragenden Behörde bekanntzugeben, wer das angeführte Fahrzeug am 2.7.1997, um 15.25 Uhr, in Murau, im Bereich Anna-Neumann-Straße 24, gelenkt bzw. abgestellt habe. Er wäre verpflichtet gewesen diese... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 24.08.1998

RS UVS Steiermark 1998/08/24 30.11-98/97

Rechtssatz: Die belangte Behörde ging von einer ordnungsgemäßen Zustellung der Lenkeranfrage am 09.10.1997 aus und warf daher dem Berufungswerber im
Spruch: des nunmehr angefochtenen Straferkenntnisses vor, daß er die Auskunft bis 23.10.1997 zu erteilen gehabt hätte. Bei der Neufassung des Spruches im Berufungsbescheid konnte dieser Passus entfallen, da nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das Datum der Zustellung der Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe kein wesentl... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 24.08.1998

RS UVS Oberösterreich 1998/08/20 VwSen-280334/5/Ga/Fb

Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs.2 AZG darf die Einsatzzeit des Lenkers zwölf Stunden nicht überschreiten, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt wird. Gemäß § 16 Abs.3 leg.cit. kann durch Kollektivvertrag in den Fällen der Arbeitsbereitschaft (§ 5) zugelassen werden, daß die Einsatzzeit für Lenker von Kraftfahrzeugen, die (...) zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt (...), über das in Abs.2 genannte ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 20.08.1998

TE UVS Wien 1998/08/18 04/G/33/441/98

Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgende Tatanlastung: "Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der M-Aktiengesellschaft zu verantworten, daß in der Betriebsanlage in Wien, Q-straße durch diese Gesellschaft am 15.1.1998 die folgende Auflage des nachstehend angeführten, rechtskräftigen Bescheides nicht eingehalten wurde: Bescheid vom 19.12.1996, MBA 10 - Ba 13221/96: Pkt 7, wonach über die Eignung des Abgasfanges, in welchen die Gasfeuerstätte einmündet, ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 18.08.1998

RS UVS Wien 1998/08/18 04/G/33/441/98

Rechtssatz: Wird der Betriebsinhaber durch eine Bescheidauflage verpflichtet, über die Eignung des Abgasfanges, in welchen die Gasfeuerstätte einmündet, einen Befund von einem befugten Fachmann erstellen zu lassen und diesen Bescheid in der Betriebsanlage zur Einsichtnahme der zuständigen Behörde bereitzuhalten, handelt es sich um zwei verschiedene Phasen zur Erzielung der im Genehmigungsbescheid angeführten Schutzzwecke des § 74 Abs 2 GewO 1994. Erst wenn die erste Phase (das erste Gebot)... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 18.08.1998

RS UVS Kärnten 1998/08/18 KUVS-722/2/98

Rechtssatz: Es ist rechtlich geboten, die Tat hinsichtlich des Täters und der Tatumstände so genau zu umschreiben, daß 1. die Zuordnung des Tatverhaltens zur Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, in Ansehung aller Tatbestandsmerkmale ermöglicht wird und 2. die Identität der Tat (zB nach Ort und Zeit) unverwechselbar feststeht. Ein wegen Beihilfe gemäß § 7 VStG verurteilendes Straferkenntnis hat somit in seinem § 44a Z 1 VStG betreffenden Spruchteil ua sowohl jene Ta... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.08.1998

TE UVS Wien 1998/08/14 04/G/35/553/97

Begründung: Das angefochtene Straferkenntis enthält folgende Tatanlastungen: "Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der B-Aktiengesellschaft mit Sitz in K, A-straße zu verantworten, daß am 29.4.1997 im Betrieb in Wien, P-Straße 1) entgegen Punkt 44 des Bescheides vom 15.12.1993, MBA 21 - BA-2235/93, welcher lautet: "Hauptverkehrswege müssen mindestens 2,50 m, Nebenverkehrswege müssen mindestens 1,20 m breit sein. Haupt- und Nebenverkehrswege sind in dieser vorgeschriebenen Mi... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 14.08.1998

RS UVS Wien 1998/08/14 04/G/35/553/97

Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt der in einem Betriebsanlagengenehmigungsbescheid vorgeschriebenen Auflagenpunkte 44 ("Hauptverkehrswege müssen mindestens 2,50 m, Nebenverkehrswege müssen mindestens 1,20 m breit sei. Haupt- und Nebenverkehrswege sind in dieser vorgeschriebenen Mindestbreite während der Zeit, in der die Betriebsanlage für Kunden zugänglich ist, freizuhalten und dürfen nicht geteilt werden.") und 45 ("Hauptverkehrswege haben jedenfalls in der oben vorgeschriebenen Mindestbre... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 14.08.1998

RS UVS Kärnten 1998/08/13 KUVS-1525-1526/3/97

Rechtssatz: Wird durch die Erstinstanz im Rahmen der Verfolgungshandlung die Ausnahmebestimmung des § 87 Abs 3 Bauarbeiterschutzverordnung, nämlich daß bei Arbeiten am Dachsaum oder im Giebelbereich Schutzeinrichtungen nach Abs 3 entfallen können und in diesen Fällen die Arbeitnehmer mittels Sicherheitsgeschirr angeseilt sein müssen, nicht vorgehalten, so ist dem Konkretisierungsgebot des § 44a VStG nicht entsprochen. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.08.1998

RS UVS Oberösterreich 1998/08/11 VwSen-221539/2/Kl/Rd

Rechtssatz: Weil § 151 Abs.1 GewO hinsichtlich der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen, welche in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache sind, auf die landesgesetzlichen Bestimmungen verweist, wäre es daher - um die konkrete Strafbarkeit schon aus dem Tatvorwurf im
Spruch: des Straferkenntnisses ableiten zu können - erforderlich gewesen, daß der konkretisierte Tatvorwurf jene nach § 12 Oö. Jugendschutzgesetz maßgeblichen Tatbestandselemente aufweist, die ein strafbares Verhalten ableiten... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.08.1998

RS UVS Oberösterreich 1998/08/05 VwSen-221490/2/Kl/Rd

Rechtssatz: Hinsichtlich der Auflage 6 ist auszuführen, daß diese dem Bw aufträgt, die Erfüllung der Auflagenpunkte der BH L-L "bis spätestens 31.10.1991" anzuzeigen und es wurde daher dem Bw mit dem angefochtenen Straferkenntnis vorgeworfen, daß die Erfüllung der Auflagen "nicht bis 31.10.1991 angezeigt" wurde. Mit diesem Tatvorwurf hat die Behörde aber übersehen, daß einerseits eine Erfüllungsanzeige bis zum 31.10.1991 rechtzeitig gewesen wäre und daher eine Strafbarkeit erst mit Fristab... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 05.08.1998

TE UVS Steiermark 1998/07/28 30.6-125/97

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, daß im Zuge mehrerer Begehungen durch die Forstaufsichtsstation im Bereich der Eigenjagd Agrargemeinschaft U auf dem Grundstück 1007, KG P, 1.)  am 07.11.1996, 25.11.1996 und am 07.01.1997 festgestellt worden sei, daß die dortige Rehwildfütterung nicht rotwildsicher eingezäunt gewesen sei; 2.)  am 07.11., 25.11., 05.12.1996 und am 07.01.1997 festgestellt worden sei, daß eine Lockfütterung... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 28.07.1998

RS UVS Steiermark 1998/07/28 30.6-125/97

Rechtssatz: Rehwildfütterungen sind nach § 50 Abs 4 Stmk JG nur dort rotwildsicher einzuzäunen, wo dies erforderlich ist, also dort, wo Rotwild vorkommt. Bereits im erstinstanzlichen Verfahren war das Vorkommen von Rotwild mit umfangreichen Beweisanboten bestritten worden. In diesem Sinne hätte die Tatbeschreibung, betreffend das Fehlen einer solchen Einzäunung, im Sinne des § 50 Abs 4 Stmk JG und § 44a Z 1 VStG als weiteres Tatbestandsmerkmal anführen müssen, daß eine solche rotwildsicher... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 28.07.1998

TE UVS Steiermark 1998/07/27 30.13-58/98

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er es als zur Vertretung nach außen Berufener der Firma P Baugesellschaft mbH zu verantworten, daß diese bis zum 26.11.1997 auf der Liegenschaft Hans-Resel-Gasse 17, GrstNr 343/1, EZ 168, KG Lend, ohne behördliche Genehmigung im Baumbereich einer Esche und eines Rotahorns, Grabungsarbeiten durchgeführt habe. Er habe dadurch gegen § 6 Abs 1 Z 2 i.V.m. § 3 Abs 2 lit.a des Stmk Baumschutzgesetzes 1989, idgF, i.V.... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 27.07.1998

RS UVS Steiermark 1998/07/27 30.13-58/98

Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 3 Abs 2 lit a Stmk. BaumschutzG, wonach unter Schutz gestellte Bäume nicht entgegen § 2 leg. cit. gefällt, ausgegraben, ausgehauen, ausgezogen, abgebrannt, entwurzelt oder sonstwie entfernt werden dürfen, ist nicht begangen, wenn bei Grabungsarbeiten im Baumbereich (Wurzelbereich) -nur- die Wurzelbereiche stark in Mitleidenschaft gezogen wurden (Durchtrennung der Starkwurzeln). Schlagworte entwurzeln beschädigen Grabungsarbeiten Tatbestandsmerkmal K... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 27.07.1998

TE UVS Steiermark 1998/07/23 30.17-30/98

Für die gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständige Berufungsbehörde ergibt sich auf Grundlage des vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde I. Instanz folgender Sachverhalt: Am 19.3.1997, um 01.00 Uhr, lenkte der Berufungswerber den Lkw mit dem Kennzeichen FB-4JJI auf der Conrad-v.-Hötzendorfstraße in südliche Richtung. Als er zum Zwecke einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle vor dem Haus Conrad-v.-Hötzendorfstraße Nr. 127 angehalten wurde, wurde er im Hinblick auf d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 23.07.1998

RS UVS Steiermark 1998/07/23 30.17-30/98

Rechtssatz: Eine Übertretung des Nachtfahrverbotes nach § 42 Abs 6 StVO, ausgenommen lärmarme Kraftfahrzeuge, liegt trotz Ablaufes der betreffenden Ausnahmegenehmigung und unzulässiger weiterer Kennzeichnung des LKW's als lärmarm (Führung der L-Tafel) nicht vor, wenn für das betreffende Straßenstück (Stadtgebiet) zur Tatzeit eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 StVO vom Nachtfahrverbot im Stadtgebiet erteilt war, auch wenn sich der Lenker auf diese Ausnahmegenehmigung nicht berufen hatte. Da... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 23.07.1998

RS UVS Vorarlberg 1998/06/29 1-0249/98

Rechtssatz: Im gegenständlichen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin nicht das Betreten zum Überqueren der Fahrbahn vorgeworfen, sondern das Überqueren der Fahrbahn an sich. Das bloße "Überqueren der Fahrbahn trotz Rotlichtes der Verkehrsampel" ist für sich allein jedoch nicht nach §76 Abs3 StVO strafbar. Gegen §76 Abs3 erster Satz StVO wird nur dann verstoßen, wenn die Fahrbahn bei einem anderen Licht der Verkehrsampel als dem Grünlicht zum Überqueren betreten wird. Gegen §76 Abs3 ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 29.06.1998

TE UVS Steiermark 1998/06/24 30.3-57/97

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe als Unterkunftgeber einen Meldezettel für die nachstehenden Personen unterschrieben, und haben sich diese Personen beim Gemeindeamt in Gössendorf unter der Anschrift 8071 Gössendorf, Hauptstraße 58, angemeldet, obwohl er Grund zur Annahme hatte, daß die Betroffenen die Unterkunft tatsächlich nicht beziehen werden: 1. P David, geb. am 13.1.1969 2. R Slavko, geb. am 1.12.1955 3. B Slavko, geb. am 6.7.1949 4. D Bori... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 24.06.1998

RS UVS Steiermark 1998/06/24 30.3-57/97

Rechtssatz: Ein wesentlicher Mangel im Sinne des § 44a Z 1 VStG liegt vor, wenn dem Unterkunftgeber vorgeworfen wird, die unzulässige Anmeldung von - dort anzunehmenderweise nicht Unterkunft beziehenden - Personen unter der Anschrift G. Dorf, H. Straße 58 vorgenommen zu haben, während er die Anmeldung tatsächlich unter der Anschrift G. Dorf, Am Bach 23 vorgenommen hatte. Außerdem hätte der
Spruch: den Tatzeitpunkt angeben müssen. Schlagworte Unterkunftgeber Anmeldung Adresse Konkretisi... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 24.06.1998

TE UVS Steiermark 1998/06/16 30.17-232/97

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 10.4.1997, um 9.49 Uhr, seinen Pkw der Marke Fiat mit dem Kennzeichen GU 8JTC in der öffentlichen Grünanlage in Graz, Max-Mell-Allee, widerrechtlich abgestellt. Wegen Verletzung der Rechtsvorschriften des § 8 iVm. § 3 Abs 3 der Städtischen Grünanlagen-Verordnung 1976 wurde über den Berufungswerber eine Geldstrafe in der Höhe von S 500,-- (24 Stunden Ersatzarrest) verhängt. In d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 16.06.1998

RS UVS Steiermark 1998/06/16 30.17-232/97

Rechtssatz: Der Abstellort des Pkw, betreffend eine Übertretung des § 3 Abs 3 iVm § 8 der Grazer GrünanlagenVO, wurde mit - in der öffentlichen Grünanlage in Graz, Max-Mell-Allee - umschrieben. Im Hinblick darauf, daß die in Rede stehende Max-Mell-Allee eine Länge von 800 Metern aufweist und bis auf wenige Meter ausschließlich die öffentliche Grünanlage der Stadt Graz erschließt, erscheint diese Tatortbeschreibung nach den gesetzlich geforderten Kriterien unzureichend, weil sie nicht geeig... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 16.06.1998

TE UVS Steiermark 1998/06/03 30.3-69/97

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe als Unterkunftsgeber der Meldebehörde binnen 14 Tagen nicht mitgeteilt, daß Florian B seine Meldepflicht nicht erfüllt, obwohl er in der Zeit vom 11.6.1995 bis einschließlich 18.7.1995 in Ihrem Wohnhaus in St. Lorenzen im Mürztal, Ottokar Kernstockstraße 11, Unterkunft genommen hat und Sie Grund zur Annahme hatten, daß er seine Meldepflicht nicht erfüllt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 8 Abs 2 Meld... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 03.06.1998

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