RS UVS Steiermark 1998/07/27 30.13-58/98

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Veröffentlicht am 27.07.1998
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Rechtssatz

Eine Übertretung nach § 3 Abs 2 lit a Stmk. BaumschutzG, wonach unter Schutz gestellte Bäume nicht entgegen § 2 leg. cit. gefällt, ausgegraben, ausgehauen, ausgezogen, abgebrannt, entwurzelt oder sonstwie entfernt werden dürfen, ist nicht begangen, wenn bei Grabungsarbeiten im Baumbereich (Wurzelbereich) -nur- die Wurzelbereiche stark in Mitleidenschaft gezogen wurden (Durchtrennung der Starkwurzeln).

Schlagworte
entwurzeln beschädigen Grabungsarbeiten Tatbestandsmerkmal Konkretisierung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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