Rechtssatz: Gemäß § 20 Abs.2 StVO 1960 darf der Lenker eines Fahrzeuges, sofern die Behörde nicht gemäß § 43 eine geringere Höchstgeschwindigkeit erläßt oder eine höhere Geschwindigkeit erlaubt, auf Freilandstraßen nicht schneller als 100 km/h fahren. Gemäß § 99 Abs.2 lit.c StVO 1960 begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von 500 S bis 30.000 S, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Arrest von 24 Stunden bis zu 6 Wochen zu bestrafen, wer als Lenker eines Fahrzeuges... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Vornahme einer Akteneinsicht ist dann keine verfolgungsverjährungshemmende Tätigkeit, wenn auch der Anzeige ein konkreter Tatvorwurf nicht zu entnehmen ist (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Um eine wirksame Verfolgungshandlung zu setzen muß die Tat ausreichend konkretisiert sein. Die Umschreibung des vermeintlichen Tatortes mit dem Ausdruck ..."Gasthaus in A ..." reicht nicht aus (Abweisung der Berufung des Arbeitsinspektorates gegen die Einstellung des Verfahrens erster Instanz). mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 13.07.1995 von 16.12 Uhr bis 16.24 Uhr in Innsbruck, Leopoldstraße 27, das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem polizeilichen Kennzeichen in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt und habe insofern eine Kontrolleinrichtung nicht ordnungsgemäß verwendet, als die Anwohnerparkkarte nicht ordnungsgemäß hinter der Windschutzscheibe und durch diese hindurch gut wahrnehmbar angebracht gewesen sei. Dem Be... mehr lesen...
Rechtssatz: Erfolgt der konkretisierte Vorhalt des Tatortes des Beginnes des Überholmanövers erst nach Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist, ist das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Um die Verfolgungsverjährung zu unterbrechen, muß die Verfolgungshandlung in Ansehung der Übertretung nach § 4 Abs 1 lit c StVO 1960 unbedingt auch den Vorhalt enthalten, wodurch der Mitwirkungspflicht im konkreten Fall nicht nachgekommen wurde (teilweise Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: § 45 BArbSchV trifft spezielle Schutzbestimmungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Spenglerarbeiten auf Dächern. Der im Berufungsfall maßgebende § 45 Abs.4 BArbSchV - jene Verwaltungsvorschrift (Gebotsnorm), die gegenständlich von der belangten Behörde iSd § 44a Z2 VStG als verletzt zugrundegelegt worden ist - lautet: "Bei Spenglerarbeiten am Dachsaum oder an Hängerinnen haben sich die damit Beschäftigten, sofern die Arbeiten nicht von einem sicheren Standplatz im Da... mehr lesen...
Rechtssatz: Vorauszuschicken ist, daß gemäß § 1 Abs.1 VStG als Verwaltungsübertretung eine Tat nur bestraft werden kann, wenn sie vor ihrer Begehung mit Strafe bedroht war. Der darin enthaltene Grundsatz "nullum crimen sine lege" bringt zum Ausdruck, daß maßgebliche Rechtslage jene im Zeitpunkt der Begehung der Tat ist. Dieser Grundsatz erfährt nur dann keine Anwendung, wenn zwischen Tatbegehung und Erlassung des Straferkenntnisses eine Änderung der Rechtslage für den Täter günstiger ist, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 137 Abs. 9 zweiter Satz WRG beginnt die Jahresfrist des § 137 Abs. 9 erster Satz WRG beim Zustandsdelikt einer konsenslos errichteten Wasseranlage erst mit der faktischen Beseitigung der Normwidrigkeit zu laufen. Diese Regelung bezieht sich jedoch nur auf die Verfolgungsverjährung. Die dreijährige Strafbarkeitsverjährung des § 31 Abs. 3 erster Satz VStG bleibt davon hingegen unberührt, sodaß für eine mehr als drei Jahre vor Fällung des Straferkenntnisses gesetzte Tat, d.... mehr lesen...
Rechtssatz: Bildet den Gegenstand einer Verwaltungsübertretung die unzulässige Herstellung einer Anlage oder die unzulässige Durchführung einer sonstigen Maßnahme gemäß § 67 Abs 4 Kärntner Naturschutzgesetz 1986, so handelt es sich dabei um ein Dauerdelikt, bei welchem das strafbare Verhalten erst mit der Beseitigung der Anlage bzw der Behebung der Maßnahme oder mit der Rechtskraft der nachträglich erteilten Bewilligung endet und die Verjährungszeit erst mit dem Aufhören des rechtswidrigen... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten eine umweltfreundliche Heizung empfohlen und errichtet er deshalb im Jahre 1987 auf einem in der Natur vorhandenen, vom Beschuldigten nicht errichteten, Fundament eine Luft-, Wasser-, Wärmepumpe, welche mit dem Fundament nicht verankert ist und nimmt diese im Jahr 1987 in Betrieb, so ist hinsichtlich des tatzeitlosen Übertretungsvorwurfes ..."an der Tatörtlichkeit eine auf einer Fundamentplatte situierte Luft/Wärmepumpe errichtet zu haben, ohne für diese ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten im erstinstanzlichen Straferkenntnis vorgehalten, daß er im Jahre 1993 anstelle des ursprünglich genehmigten Wirtschaftsgebäudes (Getreideschütt) Ferienwohnungen errichtete - welche Baumaßnahmen jedoch bereits 1989 abgeschlossen waren - und stellt sich im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat heraus, daß zur Tatzeit keine baulichen Maßnahmen in diesem Objekt, die im Widerspruch zur Baubewilligung vom 14.3.1985 gestanden wären, gesetzt wurd... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 45 Abs 1 lit b Kärntner Bauordnung (idF LGBl 48/1969) beging eine Verwaltungsübertretung, wer Vorhaben ohne Baubewilligung oder vor Wirksamkeit der Anzeige ausführte oder ausführen ließ. Nach der Tatbestandsumschreibung dieser Regelung handelt es sich um ein fortgesetztes Begehungsdelikt, so daß die Verjährungsfrist mit Abschluß der ohne Baubewilligung erfolgten Bautätigkeit zu laufen begann. Mit der vierten Bauordnungsnovelle (LGBl 26/1992, in Kraft seit 1.4.1992) wurd... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 24 Abs 1 lit d StVO 1960 ist das Halten und Parken im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder verboten. Entsprechend muß bei Übertretung des § 24 Abs 1 lit d leg cit der Tatort (im Hinblick auf vier mögliche Schnittpunkte sich kreuzender Fahrbahnränder) innerhalb der Verfolgungsfrist in einer Verfolgungshandlung konkret bezeichnet werden (VwGH 15.06.1984, 83/02/0474, ZVR 1986/69). Um eine entsprechende Verfolgungshandlung... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Rechtshilfeersuchen ist eine Verfolgungshandlung im Sinne von § 31 Abs 1 und 2 VStG, und unterbricht eine solche Verfolgungshandlung die Verjährung auch dann, wenn sie dem Beschuldigten nicht zur Kenntnis gelangte. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten in einer Strafverfügung zur Last gelegt, Bananeneis mit einen überhöhtem Gehalt an coliformen Keimen in Verkehr gebracht zu haben und der Text des Straferkenntnisses so lautet, daß der Beschuldigte Bananeneis zum Verkauf angeboten und somit in Verkehr gebracht hat, obwohl dieses Bananeneis einen überhöhten Gehalt an coliformen Keimen aufwies, so geht die Formulierung dieser Tatvorwürfe am Gesetzestext des § 9 Abs 1 der Speiseeisverordnung vorbei (Einstell... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 16.6.1992, Zl 3-*****-91, wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe am 21. März 1991 um 23,30 Uhr im Ortsgebiet M**** E*********, J**** L***-Gasse, Kreuzung mit der R***** S****-Gasse nach links einbiegend, als Lenker des Fahrzeuges PKW W ***.**3 nachstehende Verwaltungsübertretungen begangen: 1. Als Wartepflichtiger durch Einbiegen einen vorrangberechtigten Fahrzeuglenker zum unvermittelten Bremsen und Ablenken seines Fahrzeuge... mehr lesen...
Rechtssatz: Erläßt die Behörde innerhalb der sechsmonatigen Verjährungsfrist (Verfolgungsverjährung) eine Strafverfügung, so wurde eine die Verjährung unterbrechende Verfolgungshandlung gesetzt. mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 13.6.1992, Zl 3- -91, wurde über den Beschuldigten wegen Übertretung nach §5 Z2 iVm §189 Abs1 Z2 bis 4 und §366 Abs1 Z2 der Gewerbeordnung 1973, gemäß §366 Abs1 Einleitungssatz Gewerbeordnung 1973 iVm §366 Abs1 Z2 der Gewerbeordnung 1973 eine Geldstrafe von S 3.000,--, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 9 Tagen verhängt. Als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens wurde gemäß §64 Abs2 des Verw... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verjährungsfrist der Verwaltungsübertretung nach dem Viehwirtschaftsgesetz beträgt sechs Monate. Gemäß § 31 Abs 1 VStG muß innerhalb der Verjährungsfrist eine Verfolgungshandlung gegen den Beschuldigten vorgenommen werden. Ein Vorhalt des Inhaltes: "...Es wird Ihnen zur Last gelegt, folgende Verwaltungsübertretungen begangen zu haben: Am 6.4.1992 wurde der landwirtschaftliche Betrieb vlg X auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überprüft, wobei festgestellt wurde, daß... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten der Verstoß gegen § 12 Abs 1 lit a Parkgebühren- und Ausgleichsabgabengesetz erst mit dem Straferkenntnis erstmalig zur Kenntnis gebracht und vorgehalten und geschieht dies mehr als ein Jahr nach Beginn des Abstellvorganges, so ist das Verwaltungsstrafverfahren wegen Ablaufes der Verfolgungsverjährungsfrist einzustellen. Der Vorhalt einer Verwaltungsübertretung nach einer anderen Bestimmung innerhalb der Verjährungsfrist (vorliegend nach § 12 Abs 1 lit c ... mehr lesen...
Der Berufungswerber wurde mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft xx vom 26. Juli 1991, Zl 3- -91, wegen einer Übertretung nach der StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 1.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) bestraft. Dieser Bescheid wurde dem Berufungswerber am 2. August 1991 ordnungsgemäß zugestellt. Gegen diese Strafverfügung erhob der Beschuldigte schriftlichen Einspruch, welche laut Datum des Poststempels am 19. August 1991 (und somit erst nach Ablauf der zweiwöchigen... mehr lesen...
Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden Spruch: "I. M K hat als gemäß §9 Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl 1991/52, zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma K GesmbH, Rstraße 2, B, zu vertreten, daß die K GesmbH am 28.12.1990, 11,10 Uhr, in xx, gegenüber dem Haus Sstraße 10 a, in dem Sattelanhänger mit dem polizeilichen Kennzeichen N , welcher von dem Sattelzugfahrzeug mit dem polizeilichen Kennzeichen N gezogen wurde... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verjährungsfrist für die Verkürzung der Ausgleichsabgabe bzw der Parkgebühren wegen nicht sichtbaren Anbringens mit der Abstelldauer entsprechend markierten Parkscheinen gemäß § 5 Abs 2 der Klagenfurter Parkgebührenverordnung beträgt ein Jahr. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde gegen den Beschuldigten wegen einer Übertretung nach §24 Abs1 Z27 des NÖ Naturschutzgesetzes iVm dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xx vom 18.8.1988, 9- , Auflagepunkte 1 und 2, eine Geldstrafe in der Höhe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage) verhängt. In diesem Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe in der Zeit vom 1.1.1989 bis zumindest 21.3.1991 einem Auftrag im genannten Bescheid nicht entsprochen, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist in der Strafverfügung der ersten Instanz Tatzeit und Tatort ausreichend konkretisiert, so stellt die Strafverfügung eine verjährungsunterbrechende Verfolgungshandlung dar. mehr lesen...
Rechtssatz: Als verjährungsunterbrechende Verfolgungsschritte gelten alle Handlungen der Behörde, die nach Art und Bedeutung die Absicht der Behörde zum Ausdruck bringen, den gegen eine bestimmte Person wegen einer bestimmten Tat bestehenden Verdacht auf eine im Verwaltungsstrafgesetz vorgeschriebene Weise zu prüfen, sohin den behördlichen Verfolgungswillen in Richtung einer bestimmten strafbaren Handlung zu verwirklichen. Eine Verfolgungshandlung muß, damit sie den Eintritt der Verfolgung... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verletzung des Verbotes, Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur zu verwenden, stellt ein Dauerdelikt dar. Die objektive Tatseite besteht im Herbeiführen und Bestehenlassen der Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als solchen der Waldkultur. Die unbefugte Rodung ist ein Dauerdelikt; die Verjährungsfrist beginnt erst mit Beendigung des strafbaren Verhaltens zu laufen. Somit ist nicht nur die Herbeiführung des rechtswidrigen Zustandes, sondern auch d... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Qualifikation "Verfolgungshandlung" genügt das Vorliegen eines behördeninternen Vorganges nicht, sondern es muß dieser noch innerhalb des Ablaufes der - vorliegend gemäß § 28 Abs 2 Ausländerbeschäftigungsgesetz einjährigen - Verjährungsfrist in irgendeiner Weise nach außenhin in Erscheinung getreten sein; eine Verfolgungshandlung schließt somit die Verfolgungsverjährung schon dann aus, wenn sie innerhalb der Verjährungsfrist abgefertigt worden ist. Eine Verfolgungshandl... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Betrieb einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage ohne Genehmigung ist ein fortgesetztes (Begehungs-) Delikt. Das Wesen eines derartigen Deliktes besteht darin, daß eine Reihe von Einzelhandlungen auf Grund der Gleichartigkeit der Begehungsform, der Ähnlichkeit der äußeren Begleitumstände und des zeitlichen Zusammenhanges eine Deliktseinheit bilden. Daher ist die Verjährungsfrist für dieses Delikt unabhängig davon, wann die strafbare Tätigkeit begonnen hat, erst von dem ... mehr lesen...