RS UVS Kärnten 1996/07/10 KUVS-782/2/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.07.1996
beobachten
merken
Rechtssatz

Um eine wirksame Verfolgungshandlung zu setzen muß die Tat ausreichend konkretisiert sein. Die Umschreibung des vermeintlichen Tatortes mit dem Ausdruck ..."Gasthaus in A ..."

reicht nicht aus (Abweisung der Berufung des Arbeitsinspektorates gegen die Einstellung des Verfahrens erster Instanz).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten