Um eine wirksame Verfolgungshandlung zu setzen muß die Tat ausreichend konkretisiert sein. Die Umschreibung des vermeintlichen Tatortes mit dem Ausdruck ..."Gasthaus in A ..."
reicht nicht aus (Abweisung der Berufung des Arbeitsinspektorates gegen die Einstellung des Verfahrens erster Instanz).