Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe in der Zeitung ?S? vom 14.2.2001 auf der Seite 36 das Inserat ?Tischler sucht Arbeit, Bodenlegen, Renovieren, prompt und zuverl. Tel 0? und vom 21.2.2001 auf der Seite 35 das Inserat ?Gelernter Tischler sucht Arbeit, Bodenlegen, Renovieren. Tel. 0? geschaltet und damit eine dem Gegenstand des Gewerbes a) Tischler und b) Bodenleger bildende Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen angeboten, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte beginnend ab 31.10.2000 bis Sommer/Herbst 2001 immer wieder gleich bzw ähnlich lautende Anzeigen in diversen Gratiszeitungen schaltete, in denen er Tätigkeiten, die den Gegenstand des Tischler- und des Bodenlegergewerbes bildeten, einem größeren Kreis von Personen anbot. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft S vom 15.5.2001 wurde er hinsichtlich solcher Ankündigungen in Zeitungsinseraten am 31.10.2000, 1.11.2000 und 15.11.200... mehr lesen...
Beachte VwGH 26.1.1996, 95/17/0111, 26.4.1996, 95/17/0765). Rechtssatz: Zwischen ansonsten gleichartigen Übertretungen des Parkabgabegesetzes, die für verschiedene Abgabezeiträume gesetzt werden, fehlt es stets an dem zeitlichen Zusammenhang, der für fortgesetzte Delikte gefordert wird. Bei Belassen des Fahrzeuges tritt mit Beginn des folgenden Abgabezeitraumes und Nichtentrichtung der Parkgebühr hinsichtlich dieses Abgabenzeitraumes eine weitere Abgabenverkürzung durch Unterlassung ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 22 VStG ist im Verwaltungsstrafverfahren grundsätzlich das Kumulationsprinzip anzuwenden. Artikel 4 Abs 1 des 7. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskommission normiert, dass niemand wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits nach dem Gesetz und dem Strafverfahrensrecht eines Staates rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, in einem Strafverfahren desselben Staates erneut vor Gericht gestellt oder bestraft werden kann. Aus dem Wort... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Inverkehrbringen des gegenständlichen Verzehrproduktes mit näher bezeichneten gesundheitsbezogenen Angaben wurde bescheidmäßig untersagt. Seit der Erlassung des Untersagungsbescheides wurde durch das Inverkehrbringen des gegenständlichen Verzehrproduktes mit den verbotenen gesundheitsbezogenen Angaben einerseits und durch das Nichtbefolgen des Untersagungsbescheides andererseits dasselbe Rechtsgut verletzt. Es liegt somit Konsumtion vor, wobei es sich bei der Übertretung de... mehr lesen...
Rechtssatz: Jemand, der trotz Rotlicht der Verkehrslichtsignalanlage vorsätzlich in einen Tunnel einfährt und in der Folge auch alle weiteren auf Rot geschalteten Verkehrslichtsignalanlagen vorsätzlich missachtet, begeht ein so genanntes fortgesetztes Delikt, weshalb über ihn nur 1 Strafe zu verhängen ist. mehr lesen...
Rechtssatz: Durch den gleichzeitigen Betrieb einer Kfz-Werkstätte ohne gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung einerseits und das Nichtbefolgen eines diesbezüglichen Einstellungsbescheides gemäß §360 Abs1 GewO andererseits wird dasselbe Rechtsgut verletzt. Gleichzeitig wird durch die Begehung des einen Deliktes zwangsläufig auch das andere Delikt begangen. Es liegt daher seit Erlassung des Einstellungsbescheides hinsichtlich der Übertretung nach §366 Abs1 Z2 GewO Konsumtion vor, da e... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte hat eingewendet, dass sich zum Zeitpunkt seiner Bestellung als Geschäftsführer die Firma A. bereits in Liquidation befunden habe und somit "ruhend" gewesen sei. Das Nichtanzeigen des Ruhens einer Gewerbeausübung innerhalb der im Gesetz genannten Frist begründet jedoch ein Dauerdelikt. Der neue Geschäftsführer macht sich somit strafbar, soweit die Anzeige des Ruhens nach seiner Bestellung weiterhin nicht erfolgt. mehr lesen...
Rechtssatz: Durch das gleichzeitige Weiterverwenden einer Waldfläche für ein Wildgehege iS des §17 Abs1 ForstG einerseits und Nichtbefolgen eines diesbezüglichen Einstellungsbescheides gemäß §172 Abs6 des Forstgesetzes andererseits wird dasselbe Rechtsgut verletzt. Gleichzeitig wurde durch die Begehung des einen dem Beschuldigten vorgeworfenen Deliktes zwangsweise auch das andere dem Beschuldigten ebenfalls zur Last gelegte Delikt begangen. Es liegt daher seit der Erlassung des Einstellung... mehr lesen...
Beachte VwGH 22.9.1988, 88/06/0063, VwGH 12.3.1992, 91/06/0161 Rechtssatz: Bei einer Übertretung wie der gegenständlichen (von der Baubewilligung abweichende Bauausführung) handelt es sich um ein Zustandsdelikt und nicht um ein Dauerdelikt. Dies bedeutet, dass das strafbare Verhalten mit dem Abschluss der bewilligungspflichtigen Maßnahmen geendet hat. Zu einer entsprechenden Umschreibung der Tat reicht es bei einem Zustandsdelikt als zeitliches Element nicht aus, dass der Zustand "an... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Kumulation einer Mehrzahl von Einzeltaten ist der Blick auf das Ergebnis der Gesamtstrafe zu richten. Dieser darf nicht ruinös sein. mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem vorgelegten Verwaltungsstrafakt geht einwandfrei hervor, dass das Objekt S, als Teil des "Ensembles S" mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 13.3.1986 unter Denkmalschutz gestellt wurde. Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 8.8.1996, wurde dem Antrag des Bw auf Veränderung des Objektes S, (Umbau und Adaptierung) unter bestimmten Auflagen stattgegeben. Bei einem Lokalaugenschein des Stadtbauamtes des Magistrates Steyr vom 8.7.1997 wurde festgestellt, dass bereits um... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes zur Last gelegt: "Sie haben als gem § 9 VStG verantwortlicher Geschäftsführer der Fa B-gesmbH, Wien, W-Straße, durch einen Mitarbeiter der Firma B-gesmbH, am 8.4.1998, Herrn Dr Johannes N, zu Werbezecken angerufen. Sie haben weiters als gem § 9 VStG verantwortlicher Geschäftsführer durch einen Mitarbeiter der Firma B-gesmbH, am 25.5.1998 Herrn Dkfm Lutz S, zu Werbezecken angerufen. Sie haben dadurch folgende Rechtsvo... mehr lesen...
Beachte Hinweis auf VwGH 26.6.2000, Zl 2000/17/0001, mit dem die vorangegangenen Bestrafungen nach WAG (UVS-06/10/689/98 und UVS-06/18/690/98) aufgehoben wurden und die hier geäußerte Rechtsansicht bestätigt wird. Rechtssatz: Das Telefonwerbeverbot des WAG weist gegenüber jenem des TKG zwar gewisse Merkmale der Spezialität auf; es betrifft die Werbung für bestimmte Geldanlagen, und gilt nur für Werbung gegenüber Verbrauchern. Da aber auch sein Strafrahmen geringer ist, und dem Gesetz... mehr lesen...
Beachte Hinweis auf VwGH 26.6.2000, Zl 2000/17/0001, mit dem die vorangegangenen Bestrafungen nach WAG (UVS-06/10/689/98 und UVS-06/18/690/98) aufgehoben wurden und die hier geäußerte Rechtsansicht bestätigt wird. Rechtssatz: Obwohl die Schutzzwecke der beiden Telefonwerbeverbote (nach TKG und nach WAG) unterschiedliche Akzente setzen, so wird doch durch beide Bestimmungen das gleiche Verhalten mit Strafe bedroht, nämlich ein Telefonanruf zu Werbezwecken. Eine Bestrafung nach beiden ... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Einfahren entgegen dem angebrachten Vorschriftszeichen "Einfahrt verboten" und das fortgesetzte Befahren der Einbahnstraße in der unzulässigen Fahrtrichtung stellen zwei verschiedene Delikte dar, welche zu Recht eine gesonderte Tatanlastung rechtfertigen. mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Fahrzeuglenker fuhr auf der Autobahn, ohne die zeitabhängige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben. Er wurde beanstandet, bezahlte den Preis einer Wochenvignette samt Zuschlag nicht und fuhr dann auf der Autobahn, weiter ohne bei der nächsten Abfahrt von der Autobahn abzufahren. Der Fahrzeuglenker hat damit zwei selbstständig zu ahndende Übertretungen begangen. Das Vorbringen des Fahrzeuglenkers, es handle sich um ein fortgesetzes Delikt, trifft nicht zu. Es mögen zwar bei... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verfolgungshandlung muss sich auf alle einer späteren Bestrafung zugrundeliegenden Sachverhaltselemente beziehen. Bei der solcherart vorzunehmenden Bezeichnung der Tat ist auch die Angabe der Zeit der Begehung wesentlich. Innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist wurde dem Berufungswerber lediglich vorgeworfen, er habe die Tat im "August 1996 bis spätestens KW 34" begangen. Nach Ansicht des Verwaltungssenates handelt es sich bei der von der Erstinstanz im Straferkenntnis di... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgende Tatanlastung: "Sie haben als Obmann und somit zur Vertretung nach außen Berufener des Vereines "P" zu verantworten, dass dieser Verein von 12.9.1997 bis 28.10.1997 in Wien, S-gasse durch Anbieten von Speisen und Getränken, ua Zwettler Bier, 0,5 l zu S 37,--, Pernod 2cl zu S 35,--, Käsetoast zu S 34,--, Tagessuppe zu S 35,--, an einen größeren Personenkreis das Gastgewerbe ausgeübt hat, ohne die hiefür erforderliche Gewerbeberech... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei tatsächlicher Gewerbeausübung liegt hinsichtlich des Anbietens einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen Konsumtion vor. mehr lesen...
Die belangte Behörde (Bezirkshauptmannschaft Leoben als erste Instanz) warf dem nunmehrigen Berufungswerber mit Straferkenntnis - das im Akt erliegende hat das Datum 27. April 1998, die an den Berufungswerber übermittelte Ausfertigung das Datum 30. April 1998 - folgenden Sachverhalt vor: Sie sind als Betriebsinhaber eines landwirtschaftlichen Produzentenbetriebes, etabliert in L, Sch-graben 39, Ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen dafür zu sorgen, daß Lebensmittel nicht durch äußere Einw... mehr lesen...
Rechtssatz: Nicht eine Übertretung des § 20 LMG liegt vor, sondern sechs einzelne Übertretungen der für (Frischfleisch)-Bearbeitungs- und Zerlegungsbetriebe geltenden Frischfleisch-HygieneV, BGBl Nr. 396/1994, wenn der Inhaber einer landwirtschaftlichen Fleischproduktion den im Schlachthof geschlachteten Ochsen zum Ab-Hof-Verkauf in der Garage bzw. Werkstätte seines Betriebes unter folgenden unhygienischen Bedingungen zerlegt und gelagert hat: 1. ungeschützte Lagerung der Fleischstücke auf... mehr lesen...
Rechtssatz: Da nur Fahrlässigkeit des Beschuldigten anzunehmen ist, fehlt es am Vorliegen des für die Annahme eines fortgesetzten Deliktes erforderlichen einheitlichen Willensentschlusses. Es liegt somit für jede der vier Fahrten, bei denen die im
Spruch: angeführten Überladungen stattgefunden haben, eine eigene Verwaltungsübertretung vor (vgl. VwGH vom 26.4.1989, Zl. 88/03/0096). In diesem Punkt unterscheidet sich der vorliegende Fall von der dem Lenker für dieselben Überladungen zur Last ... mehr lesen...
Rechtssatz: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe ein näher bezeichnetes Motorboot auf dem Bodensee geführt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke in der sicheren Führung des Fahrzeuges behindert gewesen sei, da er mit einem Segelboot kollidiert sei. Der Beschuldigte wurde mit Strafverfügung des Bezirksgerichtes B wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach §88 Abs1 und 3 StGB mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.000 S b... mehr lesen...
Rechtssatz: Entsprechend dem Grundsatz einer verfassungskonformen Auslegung von Rechtsvorschriften (hier: zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Verbot einer Doppelbestrafung) ist davon auszugehen, daß der Unrechtsgehalt einer Übertretung des §24 Abs1 litn StVO (Halte- und Parkverbot auf Straßenstellen, die nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbots erreicht werden können) auch den Unrechtsgehalt einer zwangsläufig damit verbundenen Übertretung der Vorschrift des §52 lita Z6c StVO (F... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Vorbringen des Berufungswerbers, er sei wegen der gegenständlichen Übertretung nach dem Fremdengesetz (Schlepperei) bereits rechtskräftig von einem Gericht in der Bundesrepublik Deutschland verurteilt worden, ist zu entgegnen, daß sich aus keiner Vorschrift der EMRK ein Verbot der doppelten Bestrafung in zwei verschiedenen Vertragsstaaten der Konvention ableiten läßt. Schlagworte Doppelbestrafung, ne bis in idem mehr lesen...
Begründung: 1. Die beiden angefochtenen Straferkenntnisse des Magistrates der Stadt Wien vom 22.7.1997 sind gegen den nunmehrigen Berufungswerber als Beschuldigten gerichtet und enthalten folgenden
Spruch: zur Zl MBA 20 - S 2537/97: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der A-GmbH, deren Sitz (das ist der Ort, an welchem sich die Anordnungsbefugnis hinsichtlich der
Begründung: von Beschäftigungsverhä... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie sich aus dem Firmenbuchauszug betreffend die A-GmbH ergibt, wurde am 2.7.1996 der Zusatz "in Liqu" sowie der Umstand, daß der Berufungswerber, der bisherige handelsrechtliche Geschäftsführer, die GmbH ab 17.6.1996 als Liquidator vertritt, im Firmenbuch eingetragen. Jedoch ändert sich dadurch nur der Zweck der GmbH: Die "werbende Gesellschaft" wird zur "Liquidationsgesellschaft" ("Abwicklungsgesellschaft"). Primäres Ziel der GmbH iL ist es, den Geschäftsbetrieb zu einem Ende... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 99 Abs.1b StVO 1960 begeht eine Verwaltungsübertretung und ist zu bestrafen, wer sich bei Vorliegen der im § 5 bezeichneten Voraussetzungen weigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen. Gemäß § 5 Abs.2 2. Satz Z1 leg.cit. sind besonders geschulte und von der Behörde hiezu ermächtigte Organe der Straßenaufsicht berechtigt, die Atemluft von Personen, die verdächtig sind, in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug gelenkt zu... mehr lesen...
Rechtssatz: Der dem angefochtenen Straferkenntnis zu beiden Fakten als maßgebend zugrundegelegte Sachverhalt als solcher ist in Übereinstimmung mit der Aktenlage vorgeworfen und unstrittig; er wird als erwiesen festgestellt. Der Berufungswerber bekämpft auch nicht die Annahme einer zweimaligen Übertretung der Gebotsnorm des § 4 Abs.3 erster Satz ArbIG und schließt sich der unabhängige Verwaltungssenat der rechtlichen Beurteilung durch die belangte Behörde an. Danach steht die Tatbestandsmä... mehr lesen...