RS UVS Wien 1998/09/21 04/G/35/109/98

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.1998
beobachten
merken
Rechtssatz

Bei tatsächlicher Gewerbeausübung liegt hinsichtlich des Anbietens einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen Konsumtion vor.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten