Jemand, der trotz Rotlicht der Verkehrslichtsignalanlage vorsätzlich in einen Tunnel einfährt und in der Folge auch alle weiteren auf Rot geschalteten Verkehrslichtsignalanlagen vorsätzlich missachtet, begeht ein so genanntes fortgesetztes Delikt, weshalb über ihn nur 1 Strafe zu verhängen ist.