Rechtssatz: § 26 Abs 1 AuslBG, § 26 Abs 2 AuslBG sowie § 26 Abs 4 AuslBG umschreiben jeweils ein unterschiedliches Tatverhalten. Durch Verstöße gegen diese Vorschriften werden auch verschiedene Verwaltungsvorschriften verletzt, sodass damit selbständige Delikte begangen werden, die auch getrennt zu bestrafen sind. Zuletzt aktualisiert am 29.03.2011 mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung ?Errichtung eines Campingplatzes ohne Bewilligung? handelt es sich um ein Zustandsdelikt, weil nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmungen nur die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes, nicht aber dessen Aufrechterhaltung pönalisiert wird. Zuletzt aktualisiert am 16.03.2009 mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Bestrafung sowohl nach dem Baugesetz als auch nach dem Raumplanungsgesetz für die Verwendung von Wohnungen bzw Wohnräumen zu Ferienwohnungszwecken stellt eine verfassungswidrige Doppelbestrafung dar. Schlagworte Ferienwohnung, Doppelbestrafung Zuletzt aktualisiert am 27.11.2008 mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 23.07.2008, Zl SG-29-2008, wurde Herrn W. H., N., Folgendes vorgeworfen: ?Es wird Ihnen zur Last gelegt, dass sie seit mindestens 20.09.2007 (Datum Straferkenntnis SG-437-2007) Tätigkeiten, welche dem Gewerbe des Zimmermeisters vorbehalten sind, anbieten, indem Sie in der Tiroler Tagezeitung vom 21.09.2007 auf der Seite 21 Inserate geschaltet haben und den Verkauf und die Montage von Stiegen aus Holz u... mehr lesen...
Rechtssatz: Die beiden Bestimmungen des § 18 Abs 1 bzw § 99 Abs 2c Z 4 StVO einerseits und des § 18 Abs 4 StVO andererseits verfolgen unterschiedliche Ziele. Bei den erstgenannten Bestimmungen geht es vor allem um die Verhinderung eines Auffahrens des hinteren Fahrzeuges auf das vordere Fahrzeug in Folge eines Abstandes, der für ein rechtzeitiges Anhalten zu gering ist; bei der zweitgenannten Vorschrift geht es darum, den nachfolgenden Verkehrsteilnehmern ein gefahrloses Überholen von zwei... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 25.04.2008, Zl KS-1669-2008, wurde Herrn G. E. S., D-H. H., folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 24.01.2008 22.12 Uhr Tatort: A 12, Inntalautobahn, km 0024.300, Fahrtrichtung Innsbruck Fahrzeug: LKW, XY (D) 1. Sie haben das KFZ gelenkt, obwohl das Fahren mit Lastkraftwagen mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr verboten ist. Au... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beschuldigte hat eine Haftungserklärung, die im Verfahren der beantragten Erteilung einer Niederlassungsbewilligung zu prüfen war, abgegeben. Weil die Beschuldigte nach Ansicht der Bezirkshauptmannschaft bei Abgabe dieser Haftungserklärung wusste oder wissen musste, dass sie ihrer Verpflichtung aus der Haftungserklärung nicht nachkommen kann, wurde sie bestraft. Bei der betreffenden Übertretung handelt es sich nicht um ein Dauerdelikt, sondern um ein so genanntes Begehungsd... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 28.05.2007 um 09.58 Uhr Tatort: Innsbruck, auf der Brennerautobahn A13 bei km 4,735 in Fahrtrichtung Innsbruck Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu ihren Gunsten abgezogen. Der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Bestimmung § 24 Abs 2 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung handelt es sich gegenüber der Bestimmung des § 33 Abs 1 lit m dieses Gesetzes um die speziellere Rechtsvorschrift, sodass eine Bestrafung nach der erstgenannten Rechtsvorschrift eine Bestrafung nach der zweitgenannten ausschließt. mehr lesen...
Rechtssatz: Tatbestandsmäßig für eine Bestrafung nach § 57 Abs 1 lit a Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) ist nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung ausschließlich die unbefugte Ausführung bewilligungspflichtiger oder verbotener Vorhaben, nicht aber die anschließende Unterlassung der Beseitigung eines derartig geschaffenen rechtswidrigen Zustandes. Auch aus dem Zusammenhalt dieser Bestimmung mit § 57 Abs 5 GNL ergibt sich nicht, dass das Aufrechterhalten des ... mehr lesen...
Beachte VwGH 30.1.2004, 2003/02/0234 Rechtssatz: Eine Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs 1 StVO kann nur begangen werden, wenn an der betreffenden Stelle das Halten und Parken eines Fahrzeuges an sich erlaubt ist und zwar, weil einem solchen Verhalten weder die Bestimmung des § 23 Abs 2 StVO noch die im § 24 StVO normierten Halte- und Parkverbote entgegen stehen. Das gegenständliche Abstellen des Fahrzeuges durch den Beschuldigten war schon von vornherein im Hinblick auf das Parkve... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen wie folgt: ?Tatzeit: 02.09.2004 um 08.43 Uhr Tatort: Stans, auf der A12 Inntalautobahn, auf Höhe Strkm 45,7, in Fahrtrichtung Kufstein Fahrzeug: Lastkraftwagen, XY Sie haben zum angeführten Zeitpunkt am angeführten Ort als Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen das mautpflichtige Straßennetz benützt, ohne die fahrleistungsabhängige Maut ordn... mehr lesen...
Rechtssatz: Fehlt auf den Umverpackungen von zwei verschiedenen Gefahrgütern die Aufschrift "Umverpackung", so handelt es sich um zwei separat zu bestrafende Verwaltungsübertretungen. mehr lesen...
Rechtssatz: Beim gegenständlichen am 7.5.2004 tiefgekühlt vorgefundenen Produkt verwies das Mindesthaltbarkeitsdatum auf ein mit "24.8.2003" datiertes Verbrauchsdatum. Die Frist war somit unrichtig deklariert, was eine Falschbezeichnung nach §8 litf LMG darstellt, weswegen der Beschuldigte bestraft worden ist. Diese Bestrafung schloss aber eine zusätzliche Bestrafung nach § 9 Abs 2 LMKV aus, da im vorliegenden Fall durch die Bestrafung nach § 8 lit f LMG der gesamte Unrechtsgehalt des Täte... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall hat die Polizei sowohl das Bezirksgericht M als auch die Bezirkshauptmannschaft B über einen in der Anzeige näher beschriebenen Verkehrsunfall informiert. Dem strafgerichtlichen wie auch dem verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren lag ein und derselbe Sachverhalt zugrunde. Das gerichtliche Strafverfahren wurde nach Bezahlung eines Geldbetrages mittels Diversion beendet. Dabei hat der Bezirksanwalt die Alkoholbeeinträchtigung der Beschuldigten zwar mitgeprüft,... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch eine Diversion nach § 90c Abs 5 StPO gilt als Verurteilung des Beschuldigten (siehe Thienel ? Hauenschild: ?Verfassungsrechtliches `ne bis in idem` und seine Auswirkung auf das Verhältnis von Justiz- und Verwaltungsstrafverfahren", Teil II, JBl 2004, 153 ff). mehr lesen...
Im angefochtenen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten vorgeworfen, sie habe vom 22.09.2004 bis zum 23.05.2005 in H., Höhe GST-NR 697/2, ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben ohne Baubewilligung ausgeführt. Nähere Angaben: Erstellung eines Schrebergartenhäuschens (ca 2 m hohes Gebäude mit einem Flächenausmaß von ca 5 bis 6 x 3 m). Die Bezirkshauptmannschaft erblickte hierin eine Übertretung des § 55 Abs 1 lit a iVm § 18 Abs 1 lit a Baugesetz. Es wurde eine Geldstrafe von 400 Euro verh... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung nach § 55 Abs 1 lit a BauG, soweit es die Errichtung bzw wesentliche Änderung von Gebäuden (§ 18 Abs 1 lit a BauG) betrifft, handelt es sich ihrer Art nach um ein Zustandsdelikt. Vornehmlich zum Zwecke der Verhinderung des Eintritts der Verjährung wurden Übertretungen nach § 55 Abs 1 lit a leg cit durch die Bestimmung des § 55 Abs 4 BauG zu Dauerdelikten erklärt. Das BauG enthält aber keine Strafbestimmung, wonach das Aufrechterhalten des rechts... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck wurde dem Berufungswerber Nachstehendes zur Last gelegt: ?Tatzeit: 9.12.2004 um 14.54 Uhr Tatort: Gemeinde Ampass, auf der A 12, bei km 71.500 in Fahrtrichtung Kufstein Fahrzeug: Lastkraftwagen, XY 1. Sie haben zum angeführten Zeitpunkt am angeführten Ort als Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen das mautpflichtige Straßennetz benützt, ohne ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, es als Halter eines Hundes zu verantworten zu haben, dass das Tier am 08 06 2004 in der Zeit von 16 30 Uhr bis 20 40 Uhr in ***, laut und andauernd gebellt habe, wodurch ungebührlich störender Lärm hervorgerufen wurde und die Ruhe eines Nachbarn in der *** gestört wurde. Wegen Verletzung des § 2 iVm § 13 Abs 1 Z 2 Bgld Landes-Polizeistrafgesetz wurde über den Berufungswerber ... mehr lesen...
Beachte Hinweis: VwSlg 11070A Rechtssatz: Durch Laute von Tieren kann ungebührlicherweise störender Lärm hervorgerufen werden und eine Strafbarkeit wegen Lärmerregung vorliegen, wenn die von Tieren akustisch wahrnehmbaren Lebensäußerungen durch menschliches Handeln oder Unterlassen, verursacht wird. Dabei kann das Unterlassen dem Handeln nur dann gleichgesetzt werden, wenn der Täter aus seiner Stellung daraus dazu verpflichtet ist, die Lärmentwicklung abzuwenden. Eine solche Pflicht ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, es unterlassen zu haben, das Schreien seines Pfaues, welcher sich auf seinem Anwesen in ***, befunden habe, am 20 04 2004 gegen 03 00 Uhr zu verhindern bzw einzustellen, da dadurch störender und ungebührlicher Lärm hervorgerufen worden sei, welcher Nachbarn in ihrer Nachtruhe gestört und belästigt habe. Wegen Verletzung des § 2 iVm § 13 Abs 1 Z 1 Bgld Landes-Polizeistrafgesetz wu... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch Laute von Tieren kann ungebührlicherweise störender Lärm hervorgerufen werden und eine Strafbarkeit wegen Lärmerregung vorliegen, wenn die von Tieren akustisch wahrnehmbaren Lebensäußerungen durch menschliches Handeln oder Unterlassen, verursacht wird. Dabei kann das Unterlassen dem Handeln nur dann gleichgesetzt werden, wenn der Täter aus seiner Stellung daraus dazu verpflichtet ist, die Lärmentwicklung abzuwenden. Eine solche Pflicht kann sich etwa aus der Übernahme der... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: "Sie haben es als zur Vertretung der Fa. "A. GmbH" (kurz Audiofon) berufener Geschäftsführer zu verantworten, dass am 25.02.2003,um 16.20 Uhr,in Meinhardstr. 16, 6020 Innsbruck am 26.02.2003,um 17.06 Uhr,in Meinhardstr. 16, 6020 Innsbruck am 28.02.2003,um 13.35 Uhr,in Meinhardstr. 16, 6020 Innsbruck am 01.03.2003,um 12.34 Uhr,in Boznerplatz 1, 6020 Innsbruck am 02.03.200... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 57 Abs 1 lit a des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) begeht eine Verwaltungsübertretung, wer Vorhaben, die nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Verordnungen bewilligungspflichtig oder verboten sind, ohne Bewilligung oder entgegen dem Verbot ausführt. Tatbestand ist somit, dass der Berufungwerber ein bewilligungspflichtiges Vorhaben ohne die erforderliche Bewilligung ausgeführt hat. Dass eine Bewilligungspflicht des gegenst... mehr lesen...
Der Schuld- und Strafausspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet wie folgt : ?ad 1) Sie haben als zur Vertretung nach außen berufene Person (Geschäftsführer) der Zulassungsbesitzerin, nämlich der L-GesmbH dem am 8.10.2002 ordnungsgemäß zugestellten Verlangen des Magistrates vom 17.9.2002, innerhalb von zwei Wochen Auskunft darüber zu geben, wem Sie das Fahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen P-10 überlassen gehabt haben, welches am 4.6.2002 um 15.10 Uhr in der gebührenpflic... mehr lesen...
Rechtssatz: Übertretungen des § 103 Abs 2 KFG (bzw. § 1a Wiener Parkometergesetz etc.) aufgrund der Nichterteilung einer Lenkerauskunft können bei Zugrundelegung der Erwägungen des Verwaltungsgerichtshof zu Übertretungen des Parkometergesetzes wegen Nichtbezahlung der Parkometerabgabe (Vgl. VwGH 26.1.1996, 95/17/0111) keinesfalls als fortgesetztes Delikt qualifiziert werden, da es stets an dem zu fordernden zeitlichen Zusammenhang fehlt. mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 23.10.2002 gegen 18.00 Uhr Tatort: 6511 Zams, Wirtschaftsweg im Hinterfeld 1. Sie haben es unterlassen, Ihr Tier derart zu beaufsichtigen, oder zu verwahren, sodass dadurch Dritte über das zumutbare Maß belästigt wurden. 2. Sie haben entgegen der Verordnung der Gemeinde Zams, GZI 101-1/2000 vom 16.11.2000, Ihren Hund außerhalb von Gebäuden oder von ausreichende... mehr lesen...
Mit dem gegenständlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes zum Vorwurf gemacht: ?Auf Grund der Rechtslage des § 4 Z 7 lit a) LMKVO, BGBl Nr 72/1993, hat die Kennzeichnung (im Sinne des § 1 Abs 1 und Abs 2 LMKVO) verpackter Waren folgende Angaben zu enthalten: Die Zutaten (Bestandteile und Zusatzstoffe) a) dem Verzeichnis der Zutaten ist eine geeignete Bezeichnung voranzustellen, in der das Wort ?Zutaten? enthalten ist. Jeder Stoff, der bei der Herstellung einer Ware verwe... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben jedenfalls wie unten angeführt im Bereich der ?K.-Alpe? in R. i.Z. die Waldweide mit Kühen (Rindern) ausgeübt und dadurch entgegen § 37 Abs 1 des Forstgesetzes 1975, wonach durch die Waldweide die Erhaltung des Waldes und seiner Wirkungen nicht gefährdet werden darf, eine Waldgefährdung herbeigeführt: Zeit, Ort, (Gst., je KG R.), Anzahl der Tiere I. 06.07.... mehr lesen...