Rechtssatz: Für das Vorliegen eines fortgesetzten Deliktes ist es nicht entscheidend, ob die Einzelhandlungen mit dem örtlichen Bereich nur einer oder mit dem örtlichen Bereichen mehrerer politischen Bezirke verknüpft sind. Aufgrund der vorliegenden Tateinheit war die Bezirkshauptmannschaft A auch zur Entscheidung über die zum Verwaltungsbezirk B gehörenden Gemeinden zuständig und eine diesbezügliche Abtretung gemäß §29a VStG entbehrlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Ändert sich innerhalb des (längeren) Tatzeitraumes eines Dauerdeliktes (im vorliegenden Fall die bewilligungslose Errichtung eines Bauwerks) die anzuwendende Strafbestimmung dahingehend, daß der Höchststrafrahmen vom Gesetzgeber hinaufgesetzt wird, so ist der Strafbemessung für den gesamten Tatzeitraum der zu Beginn des strafbaren Verhaltens geltende niedrigere Strafrahmen zugrunde zu legen. Schlagworte Dauerdelikt; Änderung des Strafrahmens mehr lesen...
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 2 Abs 2, § 3 Ausländerbeschäftigungsgesetz folgt, daß nicht nur die Anstellung, etwa der Abschluß eines Arbeitsvertrages, sondern die Beschäftigung während ihrer gesamten Dauer mit Strafe bedroht ist. Ein Dauerdelikt liegt immer dann vor, wenn nicht nur die Herbeiführung sondern auch die Aufrechterhaltung des herbeigeführten Zustandes pönalisiert ist (vgl. VwGH 14.4.1953, Slg 2931 A und 18.9.1987, 86/17/0020). Im Falle eines Dauerdeliktes umfaßt die V... mehr lesen...
Rechtssatz: Jemand, der bei einer ampelgeregelten Kreuzung die Linksabbiegespur befährt und bei Rotlicht, welches für den links abbiegenden Verkehr gilt, geradeaus weiterfährt, begeht sowohl eine Übertretung des §9 Abs6 als auch eine solche des §38 Abs5 in Verbindung mit Abs7 StVO. Schlagworte Ampelgeregelte Kreuzung, Befahren der Linksabbiegespur zum Zwecke des Geradeausfahrens bei Rotlicht mehr lesen...
Rechtssatz: Im konkreten Fall ist nach Ansicht des Verwaltungssenates nicht von zwei gesondert zu ahndenden Verstößen einerseits gegen § 52 lit.a Z. 10a StVO und andererseits gegen § 20 Abs. 1 StVO auszugehen. Dies, weil nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung und nach der Tatumschreibung des Spruches in den Punkten 2. und 3. des angefochtenen Straferkenntnisses von derselben Handlung am gleichen Tatort und zur gleichen Tatzeit auszugehen ist und weil die gegenständliche Geschwindigke... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Anbringen von 59cm x 42cm großen, durch ihre Text- und Bildgestaltung sehr augenfälligen Werbetafeln an den Befestigungseinrichtungen für Verkehrszeichen diente insofern verkehrsfremden Zwecken, als dadurch objektiv dem Straßenverkehrsgeschehen Aufmerksamkeit entzogen werden konnte. Besteht aufgrund der Gleichartigkeit der Begehungsform und der äußeren Begleitumstände sowohl ein enger zeitlicher Zusammenhang (wie dies bei einer an einem Tag durchgeführten großflächigen Plak... mehr lesen...
Rechtssatz: Verläßt sich der beschuldigte Zulassungsbesitzer im Bereich der Beladung nur auf die Angaben des Auftraggebers und kontrolliert er die Beladungsvorschriften im Anschluß an die Fahrt lediglich durch Einsichtnahme in den Frachtbrief und werden weitergehende Kontrollmaßnahmen nicht einmal behauptet, ist er bei Überladung verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, wobei jedoch bei Überladung des Zugfahrzeuges und des Anhängers nur ein Delikt vorliegt (VwGH vom 18.12.1991, 91/03/0238... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Übertretung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit stellt einen Verstoß gegen § 20 Abs 2, erster Fall, StVO, die Übertretung der auf Freilandstraßen zulässigen Höchstgeschwindigkeit jedoch einen Verstoß gegen § 20 Abs 2, dritter Fall, StVO dar. Auch wenn diese Übertretungen nun, wie gegenständlich im Zuge einer Fahrt begangen werden, sind sie demnach, da zwei verschiedene Gesetzesstellen verletzt werden, auch gesondert zu bestrafen. Gleiches gilt für einen Verst... mehr lesen...
Rechtssatz: Werden dem Beschuldigten mehrere Übertretungen nach der Bauarbeitenschutzverordnung und der Arbeitnehmerschutzverordnung angelastet, so handelt es sich dabei nicht um eine Tathandlung der ein Willensentschluß zugrunde liegt, da es sich bei den auf der Baustelle vorgefundenen Gerüsten um Einzelgerüste an den jeweiligen Fronten handelte, die nicht verbunden waren, die Überprüfung und Beurteilung über die fachgerechte Ausführung sich auf jedes einzelne dieser Gerüste erstreckte, s... mehr lesen...
Rechtssatz: Im gegenständlichen Fall lag ein Dauerdelikt vor und fiel der Tatzeitraum in den zeitlichen Geltungsbereich sowohl der "alten" als auch der "neuen" Regelung. Die "neue", zur Zeit der Fällung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses geltende Regelung war für den Täter nicht günstiger. Es liegt zwar nur 1 Übertretung vor, es sind aber jeweils für die Tatzeiträume vor und nach der Gesetzesänderung die jeweils geltenden Übertretungs- und Sanktionsnormen anzuwenden. mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der nunmehrige Berufungswerber bestraft, weil er am 22.9.1992 um 10.07 Uhr in Wien, F-gasse, das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen BM-M in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt habe, ohne die Parkometerabgabe durch einen ordnungsgemäß entwerteten Parkschein entrichtet zu haben, da der Parkschein gefehlt habe. Demnach habe er die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt. Wegen Übertretung des §1 Abs3 iV... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Dauerdelikt liegt nicht vor, wenn das Fahrzeug an zwei verschiedenen Orten abgestellt war, sodaß ein neuer Abstellvorgang stattfand, der auch eine neue Abgabepflicht auslöste, ist doch die Parkometerabgabe bei Beginn des Abstellens zu entrichten. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Beschuldigte wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit an einem bestimmten Ort rechtskräftig bestraft und überschreitet der Beschuldigte auf seinem PKW 274 Meter nach der ersten Übertretung neuerlich die zulässige Geschwindigkeit um 21 km/h, so verantwortet er auch diese Verwaltungsübertretung, da die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einem Straßenzug mit Unterbrechung (Anhaltung) überschritten wurde und deshalb von einer Deliktseinheit mit der ersten rechtskräf... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verwaltungssenat ist im gegenständlichen Fall zur Auffassung gelangt, daß es sich hier um ein sogenanntes fortgesetztes Delikt handelt. Übertritt der Lenker eines Fahrzeuges den § 97 Abs. 5 StVO dadurch, daß er in unmittelbarer Aufeinanderfolge zweimal die von einem Organ der Straßenaufsicht gegebene Aufforderung zum Anhalten nicht befolgt, handelt es sich nicht um zwei verschiedene selbständige Taten im Sinne des § 22 VStG, sondern um ein sogenanntes fortgesetztes Delikt, ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 26. August 1992, 3-***1-92, wurde über die Beschuldigte Q*** L* X* wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z2 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 240 Stunden) verhängt und ihr die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in Höhe von S 1.000,-- auferlegt. In diesem Strafbescheid wird ihr angelastet, am 26. Februar 1... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 26. August 1992, 3-***5-92, wurde über die Beschuldigte Q*** L* X* wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z2 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 240 Stunden) verhängt und ihr die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in Höhe von S 1.000,-- auferlegt. In diesem Strafbescheid wird ihr angelastet, am 17. Februar... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt xx vom 26. August 1992, I/6-***5-91, wurde über den Beschuldigten J******* S********** wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z2 iVm §259 Abs1 und §1 Abs4 erster Satz Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß "§366 Abs1 Z2 GewO 1973" eine Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 300 Stunden) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in der Höhe von S 500,-- auferlegt. Im d... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein erstinstanzliches Straferkenntnis, welches über mehrere selbständige Verwaltungsübertretungen abspricht und nur einen Strafausspruch vornimmt, ist wegen des im Verwaltungsstrafverfahren geltenden Kumulationsprinzipes mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Es wäre verfehlt, für mehrere Übertretungen (Unterlassen der Mitteilung von Einstellungen verschiedener Arbeitnehmer) nur eine Strafe zu verhängen. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu Übertretungen von hier vergleichbaren arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen (z.B. des Arbeitszeitgesetz) Arbeitszeitgesetz verwiesen. Darüber hinaus ist zu beachten, daß die hier angenommenen fahrlässigen Tatbegehungen für die Annahme eines fortge... mehr lesen...
Rechtssatz: Nur der Inhaber einer entsprechenden behördlichen Berechtigung darf die Waffe mit sich führen. Kumulative Bestrafung wegen eines gerichtlich strafbaren Tatbestandes und wegen Übertretung des § 29 WaffenG gemäß § 22 VStG zulässig. Abweisung. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verwendung einer im Grünland gelegenen Grundfläche zu Ablagerungszwecken bedarf einer naturschutzbehördlichen Bewilligung. Keine Bedenken gegen die kumulative Verhängung einer Verwaltungsstrafe nach § 37 Abs. 2 Z. 1 OöNSchG einerseits und § 22 Abs. 1 OöAWG andererseits. Abweisung. mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 24.8.1992, Zl 3-*****-91, wurde über Herrn A****** K** in seiner Eigenschaft als verantwortlicher Beauftragter der Firma B Warenhandel AG mit dem Sitz in *** N****** wegen insgesamt fünf Übertretungen nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz eine Geldstrafe von insgesamt S 24.000,-- (im Nichteinbringungsfalle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 24 Tagen) verhängt. Angelastet wurde ihm, dafür verantwortlich zu sein, daß am 24. Juli ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Subsidiarität im Verwaltungsstrafverfahren erfaßt jene Fälle, in der sie entweder das Gesetz selbst ausdrücklich anordnet oder jedenfalls das Verhältnis zweier Delikte (oder verschiedener Erscheinungsformen desselben Deliktes) erkennen läßt, daß die eine Strafvorschrift (oder die eine Erscheinungsform) nur für den Fall Anwendung finden soll, daß nicht eine andere Strafvorschrift (oder eine andere Erscheinungsform desselben Deliktes) eingreift. §81 Abs3 AAV (Ersichtlichke... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 14. Mai 1992, Zl 3-*****-91, für schuldig, am 18. September 1991, in der Zeit von 7,30 Uhr bis 8,00 Uhr, im Ortsgebiet von xx, B**********gasse 18-20, den PKW, mit dem amtlichen Kennzeichen **-****, 1. vor der Grundstückseinfahrt, 2. im Bereiche des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" und 3. im Bereich von weniger als 5 m vor dem Schutzweg aus der Sicht des ankommenden Verkehrs geparkt zu ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Ausübung eines Gewerbes ohne gewerberechtlichen Geschäftsführer handelt es sich auch dann um ein fortgesetztes Delikt, wenn die Einzelhandlungen gleichzeitig gesetzt werden. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird in einem Straferkenntnis dem Beschuldigten sowohl die Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes des Sattelzugfahrzeuges und auch die Überschreitung der höchstzulässigen Achslasten des Sattelzugfahrzeuges zur Last gelegt, so liegt für den letzteren Vorwurf Konsumation vor, da es denkunmöglich ist, daß bei einer Überladung um 4.600 kg nicht auch gleichzeitig und notwendigerweise höchstzulässige Achslasten überschritten werden. Von Konsumption ist immer dann auszug... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung einer in einem Betriebsanlagengenehmigungsbescheid vorgeschriebenen Auflage im Sinne des § 367 Z 26 GewO 1973, sofern mehrere gesetzwidrige Einzelhandlungen (wie gegenständlich) vorliegen, die vermöge der Gleichartigkeit der Begehungsform sowie der äußeren Begleitumstände im Rahmen eines (noch erkennbaren) zeitlichen Zusammenhanges sowie des diesbezüglichen Gesamtkonzeptes des Täters stehen, ist als fortgesetztes Delikt zu werten. Eine Bestrafung wegen eines... mehr lesen...
F F wurde mit mündlichem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 8.2.1992, Zl 3-***-92, schuldig befunden, am 8.2.1992 um 08,56 Uhr im Gemeindegebiet von B******* auf der B *** bei Km 66,2 als Lenker des PKW's mit dem Kennzeichen *******D bei der Fahrt in Richtung W*** schneller als 80 km/h gefahren zu sein und damit eine Verwaltungsübertretung nach §98 KFG iVm §58 Abs1 Z1 KDV 1967 begangen zu haben. Mit schriftlichem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 11.6.1992,... mehr lesen...
Rechtssatz: Keine hinreichende Konkretisierung iSd § 44a Z. 1 VStG, wenn im
Spruch: des Straferkenntnisses nicht jene Umstände angeführt sind, die die Genehmigungspflicht nach § 74 GewO begründen.
Spruch: des Straferkenntnisses ist in seiner Gesamtheit zu betrachen, d.h., daß eine Mehrheit von an sich selbständigen, nacheinander gesetzten Handlungen, von denen jede für sich den Tatbestand desselben Deliktes erfüllt und die in einem zeitlichen Zusammenhang stehen und von einem einheitlichen W... mehr lesen...
Rechtssatz: Verstöße gegen das Verbot der Beschäftigung eines Arbeitnehmers an mehreren Tagen einer Woche über die gesetzlich festgelegte Tagesarbeitszeit und in dieser Woche über die ebenso bestimmte Wochenarbeitszeit, die Überschreitung der zulässigen Lenkzeiten, die Unterschreitung der Ruhezeiten sowie die Überschreitung der Einsatzzeiten in dieser Zeit sind nicht als einzige Übertretung zu bestrafen, sondern bildet jede Übertretung einen eigenen Tatbestand. Eine Konsumtion mehrerer Del... mehr lesen...