Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO NÖ 1976 §115 Abs1 Z1;BauRallg;VStG §19;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit dem Schuldspruch wegen einer bewilligungslosen Errichtung einer Garage stellt es keinen Milderungsgrund dar, wenn bereits A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0160 E 17. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Der Verfahrensgrundsatz, die Verwaltungsbehörde habe von Amts wegen vorzugehen, enthebt den Beschuldigten auch im Verwaltungsstrafrecht nicht der Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen, wobei dem Beschuldigten die Verpflichtung insbesondere d... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO NÖ 1976 §115 Abs1 Z1;BauRallg;StGB §34 Z11;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Hat ein Bauherr dem ausführenden Gewerbetreibenden den Auftrag erteilt, die Bestimmungen der Bau... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28;VStG §19;
Rechtssatz: Der gegebenen Rechtslage ist nicht zu entnehmen, dass die Strafe jedenfalls höher sein müsste als ein sogenannter GEWINN aus der pönalisierten Betätigung. Einer solchen Intention darf nur im Rahmen der Regelung des § 19 VStG entsprochen werden. Eine darüber hinausgehende und für die Strafbe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0079 E 2. Dezember 1987 RS 3 Stammrechtssatz Das Verschulden eines Taxilenkers an Geschwindigkeitsüberschreitungen kann auch angesichts der Bitten der Fahrgäste nicht als gering angesehen werden, weil das Drängen der Fahrgäste wegen Zeitnot nicht über die I... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19;
Rechtssatz: Dem Verwaltungsgerichtshof ist keine gesetzliche Bestimmung bekannt, wonach die Überschreitung von auf Grund von Baustellen verordneten Höchstgeschwindigkeiten ein geringeres Unrecht bedeute als die Überschreitung gesetzlich angeordneter oder sonstiger verordneter Geschwindigkeitsbes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1;GewO 1973 §25 Abs1 Z1;VStG §19;
Rechtssatz: Eine Übertretung des § 99 Abs 1 lit b StVO iVm § 5 Abs 2 StVO stellt die Übertretung einer Vorschrift dar, die im Interesse der Verkehrssicherheit gelegen ist und damit auch der Sicherheit der Fahrgäste dient. Mit begreiflicher Erregung kann die Verweige... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Verschulden eines Taxilenkers an Geschwindigkeitsüberschreitungen kann auch angesichts der Bitten der Fahrgäste nicht als gering angesehen werden, weil das Drängen der Fahrgäste wegen Zeitnot nicht über die Interessen der Verkehrssicherheit gestellt werden darf. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Diverses Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform Im RIS seit 02.12.1987 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §13a;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §19;
Rechtssatz: Die Strafbemessung für Verwaltungsübertretungen gemäß 1) § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO und 2) 24 Abs 1 lit a StVO in der Höhe von 1) S 10 000,-- und 2) S 300,-- ist angesichts eines Nettoeinkommens von S 20 000,-- und Sorg... mehr lesen...
Index: Baurecht - Krnt001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVGAVG §68 Abs1VStG §19VwRallg
Rechtssatz: Eine unrichtige Entscheidung in einem parallelen Verwaltungsstrafverfahren hat keine Wirkung auf die Beurteilung der anderen Strafsache. Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Rechtskraft Umfang d... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 14. Juli 1987 hat der Landeshauptmann von Kärnten (die belangte Behörde) den Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe ab der letzten Oktoberwoche 1985 bis 31. Oktober 1985 auf der gesamten Fläche seines Waldgrundstückes nnn, KG S, im Ausmaß von 0,4799 ha insofern eine Waldverwüstung begangen, als er den gesamten Boden planiert und anschließend abgeeggt habe, wodurch die Produktionskraft des Waldbodens wesentlich geschwächt ... mehr lesen...
Index: L40014 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen OberösterreichL40054 Prostitution Sittlichkeitspolizei Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: PolStG OÖ 1979 §2 Abs3;VStG §19;
Rechtssatz: Bei der Strafbemessung nach § 19 VStG ist das aus der verbotenen Tätigkeit erzielte Einkommen zu berücksichtigen (Hinweis E 25.4.1983, 83/10/0011). Schlagworte Geldstrafe... mehr lesen...
Index: L40014 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen OberösterreichL40054 Prostitution Sittlichkeitspolizei Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: PolStG OÖ 1979 §2 Abs3;VStG §19;
Rechtssatz: Das aus der verbotenen Tätigkeit erzielte Einkommen (hier Nettomieteinnahmen aus verbotener Vermietung zur Ausübung der Prostitution) ist bei der Strafbemessung nach § 19 Abs 2 VStG zu berücksicht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;VStG §19;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0159 E 19. Februar 1987 RS 3 Stammrechtssatz Unterlässt es der Beschuldigte trotz Aufforderung, Angaben über seine Einkommens- Vermögens- und Familienverhältnisse zu machen, so kann der VwGH nicht beurteilen, ob die vom Beschuldigten vermissten Feststellungen, welc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/07/0089 E 17. Februar 1987 RS 7 Stammrechtssatz Dass der Beschuldigte über seine Einkommensverhältnisse keine Angaben gemacht hat, kann von der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Berücksichtigung dieser Verhältnisse (§ 19 Abs 2 VStG) nicht entbinden. Die Behörde ist vielmehr gehalten, eine Schätzung des Einkommens vorzunehmen u... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z7;StGB §34;VStG §19;
Rechtssatz: "Vergessen" und "Unbesonnenheit" stellen keine Milderungsgründe dar. (hier: Übertretung des § 103 Abs 2 KFG) Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020112.X02 Im RIS se... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Eine erschwerende Schädigung von Interessen iSd § 19 Abs 1 VStG liegt dann vor, wenn (infolge Unterlassung der Lenkerauskunft) eine Verwaltungsübertretung ungeahndet bleibt, weil die betreffenden Verwaltungsstrafverfahren z.T. wegen Nichtbegehung der Tat, z.T. wegen Verfolgungsverjährung eingestellt werden müssen.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §60;VStG §19;
Rechtssatz: Bei der
Begründung: der Strafbemessung bedarf es nicht der Anführung der Vormerkungen betreffend Verwaltungsübertretungen im Einzelnen (Hinweis E 12.10.1984, 84/02B/0008). Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Eferding vom 29. Juli 1986 wurde der Beschwerdeführer unter anderem schuldig erkannt, er habe am 15. September 1985 um ca. 13.30 Uhr auf der Oed in Bergen, Bezirksstraße, von Haibach/D. kommend, in Rich-tung Hartkirchen, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw bei Straßenkilometer 5,6 in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, wobei er der um 14.00 Uhr bei dem genannten Straßenkilometer an ihn ergangenen Aufford... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §16 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Ein erheblicher Unterschied zwischen der Geldstrafe und der Ersatzarreststrafe, gemesssen an der Strafobergrenze (hier: 40 Prozent : 83 Prozent) ist zu begründen (Hinweis E 27.11.1979, 2554/79). Schlagworte Geldstrafe und Arreststrafe European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1093/55 E 22. September 1955 VwSlg 3825 A/1955 RS 1 Stammrechtssatz Im Verwaltungsstrafrecht ist die für den Fall der Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe festzusetzende Arreststrafe nicht nach einem festen Umrechnungsschlüssel zu bemessen. Die Berufungsbehörde ist berechtigt, die Geldstrafe mit Rücksicht auf die Vermög... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §19;VStG §44a litc;VStG §44a lite;VStG §44a Z3 impl;VStG §44a Z5 impl;VStG §48 Abs1 Z5;VStG §48 Abs1 Z6;VStG §64 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ist der Behörde beim Errechnen der Summe der vom Beschuldigten zu zahlenden Geldstrafen und Kostenbeiträge ein - gemäß § 62 Abs 4 AVG berichtigbarer - Rechenfehler unterlaufen, so kann d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §22 Abs1;VwGG §42 Abs2 lita;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Verhängung einer "Pauschal"strafe für mehrere (selbstständige) Verwaltungsübertretungen, bei der nicht erkennbar ist, welches Strafausmaß welcher Verwaltungsübertretung zuzurechnen ist, verstößt gegen die im § 19 VStG 1950 festgelegten Grundsätze der Strafbemessung. Diese ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z2;StGB §34 Z2;VStG §19;
Rechtssatz: Dass der Milderungsgrund der Unbescholtenheit als nicht gegeben erachtet wird, ist nicht mit dem Erschwerungsgrund einer (einschlägigen) Vorstrafe gleichzusetzen. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Eu... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Von einer Einschätzung zum Nachteil des Beschuldigten kann keine Rede sein, wenn die Behörde bei der Strafbemessung ungünstige Einkommensverhältnisse und Vermögenslosigkeit des Beschuldigten angenommen hat. Schlagworte Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten European Case Law ... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34;StGG Art13;VStG §19;
Rechtssatz: Das öffentliche Interesse an einer funktionierenden Parlamentsberichterstattung stellt keinen Milderungsgrund dar (hier: Übertretung eines Halteverbotes, noch dazu an einer ganz anderen Stelle). Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Euro... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §66 Abs4;VStG §19;
Rechtssatz: Hat sich die
Begründung: des erstinstanzlichen Bescheides in einer nicht rechtswidrigen Weise mit der Strafbemessung auseinander gesetzt und hat der Bf die Strafhöhe in der Berufung nicht bekämpft, handelt die Berufungsbehörde nicht rechtswidrig, wenn sie sich diesbezüglich mit einem Hinweis auf die
Begründung: des erstinstanzlic... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z14;StGB §34 Z15;VStG §19;
Rechtssatz: Dem Milderungsgrund des Abtragens eines konsenslos errichteten Bauwerkes kommt kein erhebliches Gewicht zu, weil die Beseitigung der Baulichkeit lediglich einen "Vorgriff" auf eine allfällige Verwaltungsvollstreckung darstellen kann. Schlagworte Erschwerende und mildernde Ums... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;
Rechtssatz: Gem § 19 Abs 2 VStG sind bei der Strafbemessung u. a. auch die Bestimmungen des § 34 StGB über die besonderen Milderungsgründe sinngemäß anzuwenden. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987100117.X03 Im RIS seit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §22;
Rechtssatz: Eine in einem anderen Strafverfahren verhängte Strafe kann im Hinblick auf den Grundsatz des § 22 VStG über die kumulative Bestrafung keinen mildernden Umstand darstellen. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985100090... mehr lesen...