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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Hat der Beschuldigte trotz mehrmaliger Aufforderung seine Einkommens- und Familienverhältnisse nicht bekannt gegeben, und hat sich die Behörde diesbezüglich im wesentlichen auf Polizeiberichte, die doch offenbar auf Informationen des Beschuldigten zurückgehen, gestützt, so stellen die diesbezüglichen in der Beschwerde vorgebrachten - im Gegensatz zu den Polizeiberichten - anderslautenden Behauptungen eine unzulässige Neuerung dar.
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987180101.X03Im RIS seit
18.10.2005