RS Vwgh 1987/12/15 86/04/0122

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Veröffentlicht am 15.12.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §42 Abs2 lita;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Lediglich der Umstand, daß eine Gesetzesstelle durch verschiedene Behörden verschieden ausgelegt wird, kann eine Rechtwidrigkeit des angefochtenen Bescheides - der allein und in dem durch den Beschwerdepunkt abgegrenzten Rahmen Prozeßgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist -

nicht begründen.

Schlagworte

Auslegung Diverses VwRallg3/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040122.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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