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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §19 Abs2;Rechtssatz
Es ist zulässig, bei der Strafbemessung auch das auf die Ehefrau des Beschuldigten zugelassene Auto mit zu berücksichtigen, weil sich daraus ergibt, dass die Ehefrau nicht gänzlich vermögenslos ist, was gewisse Rückschlüsse auf den Umfang der Sorgepflicht des Beschuldigten zulässt.
Schlagworte
Persönliche Verhältnisse des BeschuldigtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987180112.X05Im RIS seit
20.10.2005