Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/10/0061 E 8. Juli 1985 RS 2 Stammrechtssatz Eine Strafbemessung, die von dem Gedanken getragen ist, die Einhaltung einer Verwaltungsvorschrift durch die Verhängung entsprechend einschneidender Strafen zu erzwingen, kann nicht als gesetzwidrig angesehen werden, sofern die übrigen in Betracht kommenden Strafzumessungskriterien mitb... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StGB §34 Z14;StGB §34 Z15;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §19;
Rechtssatz: Weder der Umstand, dass der Beschuldigte (vergeblich) versucht hat, sofort den Geschädigten, den er persönlich gekannt hat, vom Unfall zu verständigen, noch die Tatsache, dass der Schaden in der Folge beglichen wurde, stellen Milderungsgründe dar, die eine Herab... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16;VStG §19;VStG §44a litc;VStG §44a Z3;VwGG §42 Abs2 lita;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0176 E 12. Dezember 1986 RS 7 Stammrechtssatz Eine inhaltliche Rechtswidrigkeit des Schuldspruches liegt vor, wenn sich daraus gemäß § 44 a lit c VStG ergibt, dass für sämtliche angelasteten Verstöße nur eine einzige Geldstrafe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/10/0061 E 8. Juli 1985 RS 2 Stammrechtssatz Eine Strafbemessung, die von dem Gedanken getragen ist, die Einhaltung einer Verwaltungsvorschrift durch die Verhängung entsprechend einschneidender Strafen zu erzwingen, kann nicht als gesetzwidrig angesehen werden, sofern die übrigen in Betracht kommenden Strafzumessungskriterien mitb... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z10;VStG §19;
Rechtssatz: Bei den Milderungsgründen und Erschwerungsgründen geht es darum, eine schuldangemessene und tatangemessene Strafe zu verhängen. Die Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse und Familienverhältnisse haben dabei - abgesehen von Ausnahmsfällen wie dem Milderungsgrund der drückenden Notlage (§ 34 Z 10 StGB) - außer Bet... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §60;B-VG Art130 Abs2;VStG §19;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 60 AVG (§ 24 VStG) ist es Sache der Behörde, die für die Strafzumessung maßgebenden Erwägungen darzustellen, um so dem VwGH die Möglichkeit zu eröffnen, überprüfen zu können, ob keine Überschreitung des Ermessensspielraumes vorliegt. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/10/0163 E 10. November 1986 RS 5 Stammrechtssatz Die Behörde ist nicht daran gehindert, sich bei der ihr zustehenden Wahl eine Geldstrafe oder eine Arreststrafe zu verhängen, selbst bei Fehlen von Erschwernisgründen unter Berücksichtigung der übrigen Strafzumessungsgründe für die Verhängung einer (primären) Arreststrafe zu entsch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;
Rechtssatz: Es ist davon auszugehen, dass die bei der Strafbemessung berücksichtigten Vorstrafen (auch ob sie rechtskräftig sind) dem Beschuldigten bekannt sind, weshalb der bloße Hinweis auf die Vorbeanstandungen in der
Begründung: genügt (Hinweis E 14.3.1985, 85/02/0058 und E 84/02B/0008). Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/10/0185 E 11. Juli 1983 RS 3 Stammrechtssatz Die Berücksichtigung der Familienverhältnisse bei der Verhängung einer Arreststrafe findet keine normative Stütze. Schlagworte Geldstrafe und Arreststrafe
Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/10/0038 E 29. April 1985 VwSlg 11758 A/1985 RS 3 Stammrechtssatz Die Behörde ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nicht gehindert, sich bei der ihr zustehenden Wahl, eine Geldstrafe oder eine Arreststrafe zu verhängen, sich für die Verhängung einer primären Arreststrafe zu entscheiden. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/10/0061 E 8. Juli 1985 RS 2 Stammrechtssatz Eine Strafbemessung, die von dem Gedanken getragen ist, die Einhaltung einer Verwaltungsvorschrift durch die Verhängung entsprechend einschneidender Strafen zu erzwingen, kann nicht als gesetzwidrig angesehen werden, sofern die übrigen in Betracht kommenden Strafzumessungskriterien mitb... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/11/0122 E 15. Februar 1983 RS 6 Stammrechtssatz Die Strafzumessung innerhalb eines gesetzlichen Strafrahmens ist eine Ermessensentscheidung. Gemäß Art 130 Abs 2 B-VG liegt im Bereich des verwaltungsbehördlichen Ermessens Rechtswidrigkeit dann nicht vor, wenn die Behörde von di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;
Rechtssatz: Nach § 19 Abs 2 VStG hat die belangte Behörde unter Hinweis auf die §§ 32 bis 33 StGB auch die subjektiven Kriterien des Schuldgehaltes der Tat darzulegen. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986090088.X02 Im R... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs2;AVG §34 Abs3;VStG §19;
Rechtssatz: Ordnungsstrafen fallen nicht unter die Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechtes. Der Behörde kann daher keine Rechtswidrigkeit angelastet werden, wenn sie Erwägungen iSd § 19 VStG unterlassen hat (Hinweis E 31.3.1977, 1977/76). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987010048.X04 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §66 Abs4;VStG §19;
Rechtssatz: Wurden die bei der Strafbemessung berücksichtigten Umstände bereits im Straferkenntnis der Erstbehörde näher dargelegt, reicht es aus,wenn die Berufungsbehörde in der
Begründung: ihres Bescheides nicht nochmals entsprechende Feststellungen trifft, sondern sich darauf beschränkt, zum Ausdruck zu bringen, dass sie sich im Hinblick... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0317/73 E 28. Jänner 1974 RS 2 Stammrechtssatz Bei der Strafbemessung hat die Behörde die Aufgabe, unter Bedachtnahme auf die Vermögensverhältnisse der Beschuldigten im Rahmen des gesetzlichen Strafsatzes die dem UNRECHTSGEHALT und SCHULDGEHALT der Tat angemessene Strafe festzusetzen (Mit ausführlicher
Begründung: und Hinweis E 23.3.... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/11/0122 E 15. Februar 1983 RS 6 Stammrechtssatz Die Strafzumessung innerhalb eines gesetzlichen Strafrahmens ist eine Ermessensentscheidung. Gemäß Art 130 Abs 2 B-VG liegt im Bereich des verwaltungsbehördlichen Ermessens Rechtswidrigkeit dann nicht vor, wenn die Behörde von di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;
Rechtssatz: Nimmt die Berufungsbehörde weniger einschlägige Vorstrafen als die Erstbehörde als erschwerend an, so hat sie, wenn eine an der Obergrenze des gesetzlichen Strafrahmens liegende Strafe verhängt wurde, entsprechend zu begründen, warum sie die Strafe nicht herabgesetzt hat. Die Vorstrafen müssen zumindest im Akt ausreichend konkretisiert aufscheinen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Ausführungen hinsichtlich des durchschnittlichen Einkommens unselbstständig Erwerbstätiger in Österreich (hier: Übertretung nach § 82 Abs 1 StVO). Schlagworte Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:198602... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §60;B-VG Art130 Abs2;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Die Behörde hat in der
Begründung: ihres Bescheides die für die Ermessensübung maßgeblichen Umstände und Erwägungen insoweit aufzuzeigen, als dies für die Rechtsverfolgung durch die Parteien des Verwaltungsverfahrens und für die Nachprüfbarkeit des Ermess... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §99 Abs3;VStG §19;
Rechtssatz: Wenn die Behörde bei einem gegebenen Strafsatz bis zu S 10.000,- jeweils die an der Untergrenze des gesetzlichen Strafrahmens liegende Strafe verhängt, nämlich wegen Übertretung des § 52 lit a Z 10 lit a StVO eine Geldstrafe von S 1400,- (Ersatzarreststrafe von 48 Stunden) und wegen Übertretung des § 16 Abs... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;B-VG Art130 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Führt die Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz - unrichtigerweise - in der
Begründung: des Strafbescheides weder mildernde noch erschwerende Umstände an, so ist die Behörde zweiter Instanz gemäß § 66 Abs 4 AVG berechtigt, diese unrichtige
Begründung: durch Gegenüberstellen mehrerer Ersch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19 idF 1983/176;VStG §47 Abs2 idF 1983/176;VStG §47 idF 1983/176;
Rechtssatz: § 47 Abs 2 VStG 1950 idF d Nov 1983, BGBl Nr 176, und die darauf beruhende VO d BPD Wien vom 12.1.1984, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.1.1984, betreffen ausschließlich MIT STRAFVERFÜGUNG festgesetzte Strafen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19 Abs1 idF 1983/176;VStG §19 idF 1983/176;VStG §44a lita idF 1983/176;VStG §44a Z1 idF 1983/176;VStG §47 Abs1 idF 1983/176;VStG §47 Abs2 idF 1983/176;VStG §49 Abs3 idF 1983/176;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Analogie hins § 47 Abs 2 VStG idF d Nov 1983/176 und der VO d BPD Wien vom 12.1.1984 einerseits und den für die Strafbemessung durch Str... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;StbG 1985 §10 Abs1 Z6;VStG §19;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Folgende Delikte weisen überwiegend nur einen geringen Unrechtsgehalt auf; ein Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung (bedingte Geldstrafe Schilling 800,-), eine Übertretung des VersammlungsG und des Art 9 Abs 1 Z 1 EGVG (Geldstrafe S 1600,-), eine Übertretung des PassG... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §60;StVO 1960 §99 Abs2 litc;VStG §19;
Rechtssatz: Die Anwendung des strafsatzändernden Umstandes des § 99 Abs 2 lit c StVO erfordert entsprechende Darlegungen in der
Begründung: , aus welchen konkreten Erwägungen die dort genannten Voraussetzungen als gegeben angenommen wurden. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0004 E 18. Februar 1986 RS 2 Stammrechtssatz Die Strafbemessung innerhalb eines gesetzlichen Strafrahmens ist eine Ermessensentscheidung, die nach den vom Gesetzgeber im § 19 VStG festgelegten Kriterien vorzunehmen ist. Demgemäß obliegt es der Behörde, wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung dargetan hat, in der
Begründung: ih... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;VStG §19;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die
Begründung: des Bescheides der Berufungsbehörde, dass das von der ersten Instanz bestimmte Strafausmass dem Schutzzweck entsprechend auch bei Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestraften angemessen erscheine, ermöglicht nicht d... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z2;VStG §19;
Rechtssatz: Haben sogar getilgte Vorstrafen die Unbescholtenheit zur Folge und hindern diese den Milderungsgrund nach § 34 Z 2 StGB nicht, so gilt dies erst recht für ein Verhalten, dessen Strafbarkeit nie festgestellt wurde. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Eu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;
Rechtssatz: Bei der Strafbemessung sind die Bestimmungen der §§ 32 bis 35 des Strafgesetzbuches anzuwenden, worunter auch eine allfällige Unbescholtenheit des Beschuldigten als möglicher Milderungsgrund fällt (Hinweis E 17.9.1985, 85/05/0079). Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein European Case Law I... mehr lesen...