RS Vwgh 1988/1/29 86/17/0253

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.1988
beobachten
merken

Index

L37169 Kanalabgabe Wien
L82309 Abwasser Kanalisation Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

Kanalanlagen- und EinmündungsgebührenG Wr §17 Abs1;
VStG;

Rechtssatz

Eine Verkürzung der Kanaleinmündungsgebühr nach dem Wr Gesetz über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren liegt dann nicht vor, wenn bei einer konsenslos begonnenen Bauführung deren Fortführung jedoch (über behördliches Einschreiten) unterlassen wurde, weder der Abgabentatbestand (erstmaliger unmittelbareroder mittelbarer Anschluß an einen Straßenkanal oder Errichtung eines Neubaues oder eines Zubaues in waagrechter Richtung auf einen bereits angeschlossenen Bauplatz) verwirklicht noch ein Abgabenbescheid erlassen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986170253.X02

Im RIS seit

29.01.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten