Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 15.11.2021 nach der am 15.11.2021 in Anwesenheit des Beamten, des Verteidigers, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beamte wird vom Vorwurf, er habe im Juli 2019 an seiner Dienststelle einen dienstlichen Suchtmittelvortest (Druglab) für private Zwecke, nämlich um ein bei der Tochter der damaligen Lebensgefährtin vorgefundenes weißes Pulver auf Suchtmittel zu testen, verwende... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 04.11.2021 nach der am 04.11.2021 in Anwesenheit des Beamten, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beamte ist schuldig a) er hat am 23.04.2021 um 18.16 Uhr, außer Dienst und in zivil im Gemeindegebiet N.N. im vermutlich alkoholisiertem Zustand ein Fahrrad gelenkt, und sich bei einem Sturz eine Eigenverletzung zugezogen, wobei der Alkomattest in weiterer Folge verweigert wur... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 04.10.2021 nach der am 04.10.2021 in Anwesenheit des Beamten, des Verteidigers, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beamte ist schuldig, 1) er hat am 21.11.2020, gegen 21.00 Uhr, in Wien, in zivil und außer Dienst, jedoch während seines Krankenstandes, und alkoholisiert, den 11jährigen Sohn seiner Lebensgefährtin, A.A., einen Schlag mit der flachen Hand versetzt, wodurch d... mehr lesen...
Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige des N.N. vom 07.08.2020, GZ N.N. bzw. auf das Schreiben des N.N. vom 18.01.2021, GZ N.N. Die Dienstbehörde hat am 14.01.2021 Kenntnis vom Sachverhalt erlangt. Inhalt der Disziplinaranzeige Am 29.10.2020, gegen 08.00 Uhr, erstattete der Beamte der Verfasserin der Disziplinaranzeige Meldung zu nachstehendem Vorfall: Er fuhr am 28.10.2020, um 23.20 Uhr, mit seinem Privat-PKW, auf der N.... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 03.08.2021 nach der am 03.08.2021 in Anwesenheit des Beamten, des Verteidigers, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beamte ist schuldig, er hat am 22.07.19 um 14:16 Uhr ohne dienstliches Erfordernis über das elektronische kriminalpolizeiliche Informationssystem (EKIS) eine Abfrage im KFZ-Zentralregister hinsichtlich des Kennzeichens N.N. durchgeführt und die dadurch erlangte I... mehr lesen...
Der Verdacht, schwerwiegende Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige der Dienstbehörde vom 02.02.21 sowie den Erhebungen der LPD N.N. Anlastung durch die Dienstbehörde: Der Beamte wurde am 16.11.20 im Zuge einer Routineuntersuchung positiv auf Kokain getestet und steht somit im Verdacht, schuldhaft gegen seine Dienstpflichten gem. § 43 Abs. 2 und § 44 BDG 1979 i.V.m. der DA „Dienstordnung der Landespolizeidirektion N.N.“ verstoßen zu habe... mehr lesen...
Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige des EKO Cobra (aufgrund einer mittlerweile aufgehobenen Dienstzuteilung) vom 19.07.2018 sowie den Erhebungen des SPK N.N. Darstellung des Sachverhaltes Der Beamte befand sich am 8. Juli 2018, gegen 04.00 Uhr, in seiner Freizeit, gemeinsam mit seiner Gattin nach Besuch des „Seefestes“ in N.N zu Fuß auf dem Heimweg. In der C.C Straße 12, auf Höhe des Eissalons nahm der Beamte eine auf einer ... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 12.07.2021 nach der am 12.07.2021 in Anwesenheit des Beamten, des Verteidigers, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beamte ist schuldig, er hat während der CORONA-Pandemie (1. Lock down) bis N.N. (anonyme Anzeige) –konkret am N.N. (laut Kopie vom Facebook Eintrag), als Polizeibeamter öffentlich über sein FACEBOOK-Profil „N.N.“ mit dem Untertitel seines persönlichen Accounts: „... mehr lesen...
Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige des N.N., vom N.N., GZ N.N. weitergeleitet mit Schreiben vom N.N. Danach steht der Beamte als N.N. im Verdacht, im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter (§ 12 StGB) seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich (§ 5 Abs. 3 StGB) missbraucht und dadurch den N.N. in einem N.N. übersteigenden Betrag von N.N. am Vermögen geschädigt zu... mehr lesen...
Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige des N.N., vom N.N., GZ N.N. weitergeleitet mit Schreiben vom N.N. Danach steht der Beamte als N.N. im Verdacht, im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter (§ 12 StGB) seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich (§ 5 Abs. 3 StGB) missbraucht und dadurch den N.N. in einem N.N. übersteigenden Betrag von N.N. am Vermögen geschädigt zu... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, er hat vor dem Eingangsbereich zur PI,den G. nach einem Handgemenge zunächst Richtung gegenüberliegende Wand geschleudert, diesen in weiterer Folge einen Schlag auf die linke Gesichtshälfte versetzt und ihn letztlich zu Boden gebracht, er hat dadurch eine Dienstpflichtverletzung gemäß § 43 Abs. 2 BDG i.V.m. § 91 BDG 1979 i.d.g.F. began... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. er hat während einer Schwerpunktaktion als Einsatzleiter den gefährlichen Angriff und die Attacken seiner Kollegen auf Kenan A. nicht unverzüglich beendet und ist nicht eingeschritten, sondern habe den Vorfall beobachtet, 2. er hat einen wahrheitswidrigen Aktenvermerk wegen des Vergehens des Widerstandes gegen die Staatsgewalt, ... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. er hat während einer Schwerpunktaktion mit seinem Kollegen und unter der Einsatzleitung seines Vorgesetzten im Zuge einer Personenkontrolle den A. am Körper verletzt, indem er diesen gemeinsam mit seinem Kollegen gewaltsam zu Boden gestoßen hat, 2. er hat den A. im Zuge der oben angeführten Amtshandlung gemeinsam mit seiem Kolleg... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. er hat während einer Schwerpunktaktion mit seinem Kollegen und unter der Einsatzleitung im Zuge einer Personenkontrolle den A. am Körper verletzt, indem er zunächst diesen gemeinsam mit seinem Kollegen gewaltsam zu Boden gestoßen hat und ihm in weiterer Folge drei Faustschläge in das Gesicht versetzte, wodurch A. eine Prellung mit ... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. er hat in zivil und außer Dienst, im Zuge einer Streitigkeit mit seiner Lebensgefährtin, (Mutter des gemeinsamen, dreijährigen Sohnes) zwei Türen der Wohnung eingeschlagen, sodass in weiterer Folge über den Beamten ein Betretungsverbot verhängt wurde, 2. er hat das Fahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen X.X in einem durch Alkoho... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. er hat das KFZ in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, wobei nach Durchführung des Alkomattests ein Alkoholgehalt der Atemluft von 0,71 mg/l festgestellt werden konnte. Durch den daraus resultierenden Entzug der Lenkberechtigung für die Dauer von 9 Monaten ist die Dienstfähigkeit herabgesetzt und wird der Beamte ... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, sie hat in zivil und außer Dienst ein Kfz in vermutlich alkoholisiertem Zustand gelenkt und in weiterer Folge die Durchführung des Alkotests verweigert. Durch den daraus resultierenden Entzug der Lenkberechtigung für die Dauer von 6 Monaten ist die Dienstfähigkeit herabgesetzt und wird die Beamtin daher in der Ausübung ihrer dienstl... mehr lesen...
-ORGAN- BM für Finanzen -DOKTYP- TE -DATUM- 9. Juni 2020 -GZ- W 1 -DK IV/2020 -Norm: - BDG § 43 Abs 1 BDG § 43 Abs 2 BDG § 43a Abs 2 BDG § 44 Abs 1 -SW- Weisungsverstoß, Beschimpfung des Vorgesetzten, Geldbuße D I S Z I P L I N A R E R K E N N T N I S Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Mag. Friedrich Paul als Senatsvorsitzenden sowie MR Mag. Felix Kollmann und ADir Veronika Schmidt als weitere Mitglieder des Disz... mehr lesen...
D I S Z I P L I N A R E R K E N N T N I S Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Mag. Friedrich Paul als Senatsvorsitzenden sowie MR Mag. Felix Kollmann und ADir Veronika Schmidt als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates IV nach der am 3. März 2020 in Anwesenheit der Disziplinaranwältin MR Mag. Ursula Bachmair, MBA, und des Beschuldigten NN, vertreten durch RA Dr. Martin Riedl, durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: ... mehr lesen...
Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige der Landespolizeidirektion N.N., vom N.N., GZ N.N. sowie auf das Schreiben der Landespolizeidirektion N.N. vom N.N., GZ N.N. Die Dienstbehörde hat am N.N. durch eine schriftliche Meldung via Mailverkehr Kenntnis vom Sachverhalt erlangt. Danach soll der Beamte am N.N., gegen N.N. Uhr, in N.N. versucht haben, bei A.A., den lebenserhaltenden Beatmungsschlauch aus der Beatmungsmaschine gezogen zu h... mehr lesen...
Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige der Bezirkspolizeiinspektion N.N. vom N.N., GZ:N.N. sowie auf die Disziplinarnachtragsanzeige der Bezirkspolizeiinspektion N.N. vom N.N., GZ:N.N und auf die Schreiben der Landespolizeidirektion N.N. vom N.N., GZ:N.N Inhalt der Disziplinaranzeige Die Dienstbehörde erlangte am N.N. durch Vorlage der Disziplinaranzeige Kenntnis von den Dienstpflichtverletzungen. Danach steht die Beamtin im Verdac... mehr lesen...
D I S Z I P L I N A R E R K E N N T N I S Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Mag. Friedrich Paul als Senatsvorsitzenden sowie MR Mag. Felix Kollmann und ADir Veronika Schmidt als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates IV nach der am 30. Jänner 2020 in Anwesenheit der Disziplinaranwältin MR Mag. Ursula Bachmair, MBA, und des Beschuldigten NN, vertreten durch Herrn Thomas Konetschny, Steinheilgasse 1, 1210 Wien, durchgeführten mündlichen ... mehr lesen...
D I S Z I P L I N A R E R K E N N T N I S Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Mag. Friedrich Paul als Senatsvorsitzenden sowie MR Mag. Felix Kollmann und ADir Veronika Schmidt als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates IV nach der am 28. Jänner 2020 in Anwesenheit der Disziplinaranwältin MR Mag. Ursula Bachmair, MBA, und des Beschuldigten NN, vertreten durch Kurt Holzer durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: NN Ref... mehr lesen...
Der Verdacht, eine Dienstpflichtverletzung begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige des N.N. vom N.N., GZ N.N. bzw. auf das Schreiben des N.N. vom N.N., GZ N.N. Die Dienstbehörde hat am N.N. mit Einlangen der Disziplinar-anzeige Kenntnis vom Sachverhalt erlangt. Danach wurde am N.N., um N.N. Uhr das von A.A. und B.B. verfasste Schreiben samt Aktenvermerke in Bezug auf das Fehlverhalten des Beamten an die D.D. übergeben. An dieser Besprechung nahmen A.A., B.B., D.D. und E.E. ... mehr lesen...
Disziplinarerkenntnis Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Mag. Friedrich PAUL als Senatsvorsitzenden sowie MR Mag. Felix Kollmann und ADir Veronika SCHMIDT als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates IV nach der am 19. Dezember 2019 in Abwesenheit des Beschuldigten OO im Ruhestand NN durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: NN Beamter im Ruhestand, ehem. Briefzusteller bei der Zustellbasis XX, ... mehr lesen...
D I S Z I P L I N A R E R K E N N T N I S Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Senat II, hat durch MR Dr. Christine HARTL als Senatsvorsitzende sowie MR Mag. Wolfgang KÖLPL und ADir. HR Christine GAUNERSDORFER als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates in Gegenwart der Schriftführerin Mag. Silke WACHTER sowie der Disziplinaranwältin MR Dr. Verena STARLINGER in der Disziplinarsache gegen OAAss *** ***, vertreten durch RA ... mehr lesen...
Spruch: Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Mag. Friedrich PAUL als Senatsvorsitzenden sowie MR Mag. Felix KOLLMANN und ADir Veronika SCHMIDT als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates IV nach der am 28. November 2019 in Anwesenheit der Disziplinaranwältin MR Mag. Ursula BACHMAIR, MBA und des Beschuldigten NN, vertreten durch RAe Dr. Johannes Dörner und Dr. Alexander Singer, diese vertreten durch Kanzlei Dr. Obereder, durchgeführten mündlichen ... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, er hat sich von seiner Dienststelle entfernt, ohne dass eine Befreiung, Enthebung oder sonstige gerechtfertigte Abwesenheit vorgelegen ist, obwohl er in der Zeit von 03.00 bis 07.00 Uhr Journaldienst zu versehen hatte, er hat dadurch Dienstpflichtverletzungen gemäß § 44 Abs. 1 BDG i.V.m. der Dienstanweisung „Dienstzeiten“ zu GZ P6/241... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. er hat, auf der Schnellstraße S1 auf dem dortigen Pannen-bzw. Beschleunigungsstreifen in zivil und außer Dienst einen anderen Fahrzeuglenker durch Griff auf seine Waffe, die er gut sichtbar im Holster am Hosenbund trug, in Panik und Todesangst versetzt, 2. er hat sich zum oben angeführten Zeitpunkt durch Vorzeigen seines Dienst... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. er hat im Zuge seiner Dienstverrichtung in der PI N.N. hinter dem Rücken seiner Kollegin und in Anwesenheit mehrerer EB über seine Kollegin sexistische, frauenfeindliche, diskriminierende, verachtende und ordinäre Äußerungen bzw. Beschimpfungen getätigt: „diese Drecksfut, diese unnötige Fut, die muss deppat sein im Schädl, der... mehr lesen...