Entscheidungen zu § 43 Abs. 2 BDG 1979

Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission

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Entscheidungen 1-30 von 168

TE Dok 2024/10/21 2022-0.607.066

I. Verwendete Abkürzungen: römisch eins. Verwendete Abkürzungen: AIS = Abgabeninformationssystem der Finanzverwaltung AD = Amtsdirektor AVG = Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 BV-Team = Team der Betriebsveranlagung BAO = Bundesabgabenordnung BDB = Bundesdisziplinarbehörde BDG = Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 BIA = Büro für Interne Angelegenheiten BMF = Bundesministerium für Finanzen DA = Disziplinaranwältin DB = Disziplinarbeschuldigter FAÖ = Finanzamt Österreich PA = Personalab... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 21.10.2024

TE Dok 2024/10/17 2023-0.246.270

I. Verwendete Abkürzungen: römisch eins. Verwendete Abkürzungen: AIS = Abgabeninformationssystem der Finanzverwaltung ARin = AmtsrätinAVG = Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991AS = AbgabensicherungBAO = BundesabgabenordnungBDG = Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979BIA = Büro für Interne AngelegenheitenBMF = Bundesministerium für FinanzenDA = DisziplinaranwältinDS = DienststelleFAÖ = Finanzamt ÖsterreichPA = PersonalabteilungPVG = Bundes-PersonalvertretungsgesetzTeamExp = TeamexperteTL = ... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 17.10.2024

TE Dok 2024/9/30 2024-0.266.730

I. Verwendete Abkürzungen: römisch eins. Verwendete Abkürzungen: AIS = Abgabeninformationssystem der Finanzverwaltung AVG = Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 BAO = Bundesabgabenordnung BDG = Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 BIA = Büro für Interne Angelegenheiten BMF = Bundesministerium für Finanzen BV = Betriebliche Veranlagung DA = Disziplinaranwältin DLin = Dienststellenleiterin DS = Dienststelle FAÖ = Finanzamt Österreich FOIin = Fachoberinspektorin PA = Personalabteilung PVG =... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 30.09.2024

TE Dok 2024/9/11 2024-0.529.622

I. Verwendete Abkürzungen: römisch eins. Verwendete Abkürzungen: AS – AktenseiteBDB – BundesdisziplinarbehördeBDG 1979 – Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979BH – BezirkshauptmannschaftBVwG – BundesverwaltungsgerichtDB – DisziplinarbeschuldigterPTSG – PoststrukturgesetzStA – StaatsanwaltschaftStGB – StrafgesetzbuchStPO - StrafprozessordnungVwGH – Verwaltungsgerichtshofua. – unter anderem II. Beweismittel römisch II. Beweismittel Angeführt werden jene Beweismittel, die gemäß § 126 Abs. 1 BDG 19... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 11.09.2024

TE Dok 2024/9/3 2023-0.503.741

I. Verwendete Abkürzungen: römisch eins. Verwendete Abkürzungen: AVG = Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 BV-Team = Betriebliche Veranlagung BDG = Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 BMF = Bundesministerium für Finanzen BMI = Bundesministerium für Inneres DA = Disziplinaranwältin EA = Einsatzabteilung der LPD Wien FAÖ = Finanzamt Österreich LPD = Landespolizeidirektion PA = Personalabteilung PK = Polizeikommissariat PVG = Bundes-Personalvertretungsgesetz Team Ref= Teamexperte Spezial ... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 03.09.2024

TE Dok 2024/8/26 2024-0.286.310

Die Bundesdisziplinarbehörde, Senat 27, hat am 26.08.2024 durch Ministerialrätin Mag. SCHADLER als Senatsvorsitzende sowie Oberst SCHERERBAUER und ChefInsp. WALCH als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates nach der am 14.05.2024 und 26.08.2024 in Anwesenheit des Beamten A.A. seines Verteidigers, sowie des Beamten B.B., seines Verteidigers, und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: A.A. wird von den Anlastungen, a)   er hat am 20.07.2023, ... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 26.08.2024

TE Dok 2024/8/26 2024-0.286.316

Die Bundesdisziplinarbehörde, Senat 27, hat am 26.08.2024 durch Ministerialrätin Mag. SCHADLER als Senatsvorsitzende sowie Oberst SCHERERBAUER und ChefInsp. WALCH als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates nach der am 14.05.2024 und 26.08.2024 in Anwesenheit des Beamten A.A., dessen Verteidiges, sowie des Beamten.B.B., dessen Verteidiger , und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: A.A. wird von den Anlastungen, a)   er hat am 20.07.2023, 2... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 26.08.2024

TE Dok 2024/8/13 2023-0.920.783

Die Bundesdisziplinarbehörde, Senat 27, hat am 13.08.2024 durch Ministerialrätin Mag. SCHADLER als Senatsvorsitzende sowie Obstlt. FAUSTMANN und ChefInsp. WALCH als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates nach der am 13.08.2024 in Anwesenheit des Beamten, des Verteidigers, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: A) Der Beamte ist schuldig, a)   er hat am 06.02.2023, erst um 07:00 Uhr, seinen Dienst angetreten, obwohl... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 13.08.2024

TE Dok 2024/7/10 2024-0.285.628

Die Beamtin ist Mitarbeiterin der Landespolizeidirektion. Suspendierungsverfahren: Mit Bescheid der Landespolizeidirektion vom 18. März 2024 verfügte die Dienstbehörde die vorläufige Suspendierung der Beamtin. Die Bundesdisziplinarbehörde hat mit Bescheid vom 16.04.2024 keine Suspendierung verfügt. Die von der Disziplinaranwältin dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Entscheidung des BVwG vom 01. Juli 2024 abgewiesen. Strafrechtliche Maßnahmen Die StA stellt das Strafverfahren nach § 299 ... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 10.07.2024

TE Dok 2024/7/3 2024-0.312.068

Die Bundesdisziplinarbehörde, Senat 27, hat am 03.07.2024 durch Ministerialrätin Mag. SCHADLER als Senatsvorsitzende sowie Oberst SCHERERBAUER und ChefInsp WALCH als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates nach der am 03.07.2024 in Anwesenheit des Beschuldigten, des Verteidigers, und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: A) Der Beamte ist schuldig, 1.) er hat am 22.12.2023, in der Zeit von 04:01 - 04:40 Uhr, in N.N., N.N., vor dem dortigen ... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 03.07.2024

TE Dok 2024/6/26 2023-0.822.614

Der Beamte ist Mitarbeiter der Landespolizeidirektion. Er hat eine gute Dienstbeschreibung ( Strafgerichtliches Verfahren: Mit Entscheidung der StA wurde von der Verfolgung des Beamten wegen des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 StGB gemäß § 203 Abs. 1 StPO unter Bestimmung einer Probezeit zurückgetreten. Mit Entscheidung der StA wurde von der Verfolgung des Beamten wegen des Vergehens der Körperverletzung nach Paragraph 83, StGB gemäß Paragraph 203, Absatz eins, StPO unter Bestimmu... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 26.06.2024

TE Dok 2024/6/14 2024-0.302.923

Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 16. Mai 2024 in Anwesenheit des Beamten, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin nach durchgeführter mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Vizeleutnant (Vzlt) A.A. ist schuldig, er hatam 13. März 2024 um 1746 Uhr auf seinem „Status“ auf „Whats-App“ ein Foto hochgeladen, auf dem die Pasterze, im Vordergrund die Hoffmannhütte mit Hakenkreuzfahne, zu sehen war. Das Foto war mit dem Kommentar versehen: „Do wor die Welt noch in Ordnung keinKli... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 14.06.2024

TE Dok 2024/5/29 2023-0.604.684

I. Verwendete Abkürzungen: römisch eins. Verwendete Abkürzungen: AIS = Abgabeninformationssystem der FinanzverwaltungADin = AmtsdirektorinAVG = Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991BV = Team der Betrieblichen VeranlagungBAO = BundesabgabenordnungBDG = Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979BIA = Büro für Interne AngelegenheitenBMF = Bundesministerium für FinanzenDA = DisziplinaranwältinDL = DienststellenleiterDS = DienststelleFAÖ = Finanzamt ÖsterreichPA = Personalabteilung StA = Staatsanw... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 29.05.2024

TE Dok 2024/5/21 2024-0.286.379

Die Bundesdisziplinarbehörde, Senat 27, hat am 17.06.2024 durch Ministerialrätin Mag. SCHADLER als Senatsvorsitzende sowie Obstlt. FAUSTMANN und ChefInsp. WALCH als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates nach der am 21.05.2024 in Abwesenheit des Beamten, und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I) römisch eins) Der Beamte ist schuldig, a)   er hat am 17.07.2023, 00:30 Uhr, in N.N., in zivil und außer Dienst beim dortigen Schützenbataillonsf... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 21.05.2024

TE Dok 2024/5/7 2024-0.286.303

Die Bundesdisziplinarbehörde, Senat 27, hat am 07.05.2024 durch Ministerialrätin Mag. SCHADLER als Senatsvorsitzende sowie Obstlt. FAUSTMANN und ChefInsp. WALCH als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates nach der am 07.05.2024 in Anwesenheit des Beschuldigten, des Verteidigers, und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: A) Der Beamte ist schuldig, a)   er hat in der Nacht von 29.07.2023 auf 30.07.2023 außerdienstlich ein N.N. Taxi durch sei... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 07.05.2024

TE Dok 2024/5/7 2024-0.253.165

Der Beamte ist Mitarbeiter der Landespolizeidirektion. Strafgerichtliches Verfahren: Die StA hat das Strafverfahren nach § 83 StGB gemäß § 203, Abs. 1 StPO unter Bestimmung einer Probezeit von einem Jahr eingestellt. Die StA hat das Strafverfahren nach Paragraph 83, StGB gemäß Paragraph 203,, Absatz eins, StPO unter Bestimmung einer Probezeit von einem Jahr eingestellt. Sachverhalt: Der Beamte hielt sich im Lokal auf. Weil er das Rauchverbot missachtet hatte, geriet er um ca. 04:50 Uhr m... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 07.05.2024

TE Dok 2024/4/20 2024-0.050.097

Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige der Dienstbehörde vom 11.07.2023 sowie den Erhebungen der LPD. Zur Person: Die Beamtin absolvierte in der Zeit von 01.12.2012 bis 30.11.2014 die Polizeigrundausbildung und wurde danach dem SPK N.N., der PI N.N., im Zeitraum 01.07.2016 - 30.11.2016 der Einsatzeinheit, Bereitschaftseinheit und am 01.03.2018 der Landesverkehrsabteilung dienstzugeteilt, wo sie seit 01.03.2020 zugewiesen ist. Die... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 20.04.2024

TE Dok 2024/4/9 2024-0.179.140

Der Beamte ist Mitarbeiter der Landespolizeidirektion. Strafgerichtliches Verfahren: Die StA trat mit Entscheidung vom 21. Februar 2024, gemäß § 35 Abs. 9 SMG von der Verfolgung nach § 27 Abs 1 SMG zurück. Die StA trat mit Entscheidung vom 21. Februar 2024, gemäß Paragraph 35, Absatz 9, SMG von der Verfolgung nach Paragraph 27, Absatz eins, SMG zurück. Suspendierung Mit Bescheid der Bundesdisziplinarbehörde, vom 05. März 2024, wurde der DB – nach vorangegangener vorläufiger Suspendierun... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 09.04.2024

TE Dok 2024/4/9 2024-0.111.104

Der Beamte ist Mitarbeiter der Landespolizeidirektion. Er hat eine gute Dienstbeschreibung. Strafgerichtliches Verfahren: Die StA stellte das Strafverfahren nach § 83 StGB gemäß § 190 Ziffer 2 StPO ein. Die StA stellte das Strafverfahren nach Paragraph 83, StGB gemäß Paragraph 190, Ziffer 2 StPO ein. Verfügungen der LPD Sowohl das Betretungs- und Annäherungsverbot, als auch das vorläufige Waffenverbot wurden von der zuständigen Sicherheitsbehörde, LPD, bestätigt. Sachverhalt: Aus der ... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 09.04.2024

TE Dok 2024/3/19 2024-0.149.053

Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige der Dienstbehörde vom 05.10.2023 sowie den Erhebungen der LPD. Sachverhalt: Der DB lenkte sein Kraftfahrzeug durch das Stadtgebiet von N.N. und wurde 29. Juli 2023, um ca. 04:50 Uhr von Beamten der PI N.N. angehalten und kontrolliert. Beim durchgeführten Alkomattest ergab sich ein Atem-Alkoholgehalt von 0,77 mg/l (1,54 Promille). Im Zuge der gegen ihn geführten Amtshandlung wies der DB darau... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 19.03.2024

TE Dok 2024/3/19 2024-0.062.372

I. Verwendete Abkürzungen: römisch eins. Verwendete Abkürzungen: AS-Team = Team der Abgabensicherung BDG = Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 B-GlBG = Bundesgleichbehandlungsgesetz BMF = Bundesministerium für Finanzen DA = Disziplinaranwältin DAUS = Dienststellenausschuss DL = Dienststellenleiter FAÖ = Finanzamt Österreich FOI = Fachoberinspektor IKT-Infrastruktur = „Hardware“, die vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt wird PA = Personalabteilung PVG = Bundes-Personalvertretungsgesetz Rev... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 19.03.2024

TE Dok 2024/2/28 2023-0.562.309

Der Beamte ist Mitarbeiter der LPD Strafgerichtliches Verfahren: Mit rechtskräftigem Urteil des BG vom 05.02.2024, wurde der Beamte, vom Vorwurf der Urkundenfälschung, gemäß § 259 Ziffer 3 StPO freigesprochen. Begründend führte das Strafgericht aus, dass im Hinblick auf den für ihn bestellten Impfpass von tätiger Reue auszugehen war und hinsichtlich des zweiten Impfpasses (ohne Stempel) der Urkundenbegriff des § 293 Abs. 1 StGB nicht erfüllt worden sei. Mit rechtskräftigem Urteil des BG vo... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 28.02.2024

TE Dok 2024/2/28 2023-0.126.026

Die Bundesdisziplinarbehörde hat nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 28.02.2024 zu Recht erkannt Der Beamte ist gemäß § 126 Abs. 2 BDG schuldig: Der Beamte ist gemäß Paragraph 126, Absatz 2, BDG schuldig: 1. Er hat während seines andauernden Krankenstandes, a) ohne vorherige medizinische Klärung, ob dies positive oder negative Auswirkungen auf die Wiederherstellung seines Gesundheitszustandes hat und b) außerhalb seiner ärztlich festgelegten Ausgehzeiten (08:00 – 18... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 28.02.2024

TE Dok 2024/2/13 2024-0.028.111

Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige der Dienstbehörde vom 06.09.2023 zu N.N. sowie den Erhebungen des RBE der LPD N.N. Zur Person: Der Beamte absolvierte in der Zeit von 01.06.2010 bis 31.05.2012 die Polizeigrundausbildung, wurde danach dem SPK N.N. und der Bereitschaftseinheit zugewiesen und versieht seit 01.06.2018 seinen Dienst beim LKA N.N. Die Definitivstellung erfolgte am 01.06.2016. Der Beamte erhielt in seiner bisherig... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 13.02.2024

TE Dok 2024/1/31 2023-0.927.481

Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinarverfügung der Dienstbehörde vom 17.08.2023 zu N.N. sowie den fristgerecht eingebrachten Einspruch des Disziplinaranwaltes. Sachverhalt: Am 05.03.2023 um 03:25 Uhr wurde die Besatzung des StKW wegen eines Streites zweier Männer nach N.N. beordert. Vor Ort konnte der Beschuldigte im Streit mit einem Taxilenker wahrgenommen werden, wobei es bei diesem Streit um die Höhe des Fuhrlohns für die Taxifahrt ... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 31.01.2024

TE Dok 2024/1/23 2024-0.004.123

Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige der Dienstbehörde vom 15.05.2023 sowie den Erhebungen der LPD, der StA und der vorliegenden Videoauswertung. Zur Person: Die Beamtin absolvierte in der Zeit von 01.09.2013 – 31.08.2015 die Polizeigrundausbildung im BZS N.N. und wurde mit 01.09.2015 dem SPK N.N., PI N.N., zur dauernden Dienstverrichtung zugewiesen. Seit 01.05.2023 wird die Beamtin vorübergehend in der EA N.N. verwendet. Ihre ... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 23.01.2024

TE Dok 2024/1/23 2023-0.893.820

Die Beamtin ist Mitarbeiterin der LPD. Strafgerichtliches Verfahren: Mit rechtskräftigem Urteil des LG vom 16. November 2023, wurde sie wegen der Begehung des Verbrechens des Amtsmissbrauchs zu einer Geldstrafe in der Höhe von 300 Tagessätzen a´€ 20,- (€ 6.000,-) sowie einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten, bedingt auf drei Jahre, verurteilt. Vorwurf von Dienstpflichtverletzungen Der Vorwurf der Begehung von Dienstpflichtverletzungen ergibt sich aus der Disziplinaranzeige der Landespolizeidir... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 23.01.2024

TE Dok 2024/1/12 2024-0.010.761

Die Bundesdisziplinarbehörde hat nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 12. Jänner 2024 zu Recht erkannt: Der Beamte ist gemäß § 126 BDG schuldig: Der Beamte ist gemäß Paragraph 126, BDG schuldig: 1. Er hat seiner ehemalige Mitarbeiterin N.N. um ca. 02:00 Uhr, außer Dienst, während seines Aufenthaltes beim Fest a) mit einer Misshandlung am Körper gedroht, indem er sie vor mehreren Personen mehrfach anschrie: „Ich bringe dich um! Du kommst schon noch in meine Gasse, ich ... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 12.01.2024

TE Dok 2023/12/12 2023-0.877.340

Der Senat hat am 12. Dezember 2024 bei einer nicht öffentlichen Sitzung zu Recht erkannt: Bezirksinspektor (BezInsp) A.A. ist schuldig, er hat am 07.10.2023 in der Freizeit seine Ehegattin, RevInspin B.B. 1. mit Gewalt zu einer Unterlassung, nämlich der Weiterführung ihrer „Chat-Konversation“ mit einer anderen Person genötigt, indem er ihr im Zuge eines Gerangels das Mobiltelefon aus der Hand riss, damit zur Tanzfläche ging und es auf den Boden warf sowie ihr im unmittelbaren A... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 12.12.2023

TE Dok 2023/7/6 2023-0.279.424

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Entscheidung | Dok | 06.07.2023

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