Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Unternehmen der beklagten Parteien in der Zeit vom 20. 10. 1975 bis 30. 9. 1977 als Neuwagenverkäufer beschäftigt; er hatte keinen Gebietsschutz, ein schriftlicher Arbeitsvertrag kam nicht zustande. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der Kollektivvertrag der Handelsangestellten Österreichs Anwendung. Der Kläger begehrt mit der vorliegenden Klage zuletzt (AS 97) von der beklagten Partei die Zahlung eines Bruttobetrages von insgesamt S... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAZG §1 Abs2 Z8AZG §10
Rechtssatz: Sollten Mehrleistungen eines leitenden Angestellten durch die vereinbarte Gewinnbeteiligung abgegolten werden, vermag angesichts dieser ausdrücklichen Vereinbarung der Umstand, dass entgegen den Erwartungen ein Gewinn nicht erzielt wurde, eine Vertragsergänzung durch
Begründung: eines Anspruches auf ein angemessenes Entgelt für die Überstunden im Sinne des § 1152 ABGB nicht zu rechtfertigen. ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2aArbVG §3 Abs1AZG §10
Rechtssatz: Wird das Überstundenentgelt auf der Grundlage eines niedrigeren als des mit dem Arbeitnehmer vereinbarten Bruttomonatsgehalts ausbezahlt, wird das dem Arbeitnehmer zukommende Überstundenentgelt geschmälert. Ein Verzicht des Arbeitnehmers auf den Differenzbetrag ist während des aufrechten Arbeitsverhältnisses unwirksam. Wenn auch die Verzichtserklärung und das Einverständnis mit der vom Arb... mehr lesen...
Norm: AZG §10AZG §26KollV der Handelsangestellten Österreichs PktVII
Rechtssatz: Es ist Sache des Arbeitgebers, sich die Kenntnis jener Umstände vom Arbeitnehmer zu verschaffen, die für die Führung der Überstundenaufzeichnungen erforderlich sind. Die Pflicht des Arbeitgebers zur Führung dieser Aufzeichnungen und zu deren Vorlage an den Arbeitnehmer ist nach Maßgabe der Bestimmungen des § 3 ArbVG weder abdingbar noch kann sie vom Arbeitgeber ein... mehr lesen...
Norm: AZG §10AZG §26KollV der Handelsangestellten Österreichs PktVII
Rechtssatz: Eine Meldepflicht von Überstunden seitens der Arbeitnehmer ist unbedenklich, wenn die Meldungen vom Arbeitgeber für die von ihm verfaßten Überstundenaufzeichnungen herangezogen werden. Die Arbeitnehmer müssen jedoch in den vom Arbeitgeber ihnen vorgelegten Überstundenaufzeichnungen die Unterschrift verweigern können und auf die darin nicht berücksichtigen, von ihne... mehr lesen...
Norm: AZG §2AZG §10DP §28 Abs6GehG §16
Rechtssatz: Bei der Behandlung und Vergütung von Überstunden wird allgemein und grundsätzlich davon ausgegangen, daß die über die normale Arbeitszeit hinaus dauernde Beanspruchung des Dienstnehmers von ihrer Art her im selben Ausmaß erfolgt wie während der Normalarbeitszeit und durch ihre länger anhaltende Dauer verstärkt wird. Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAZG §1 Abs2 Z8AZG §10
Rechtssatz: Haben die Parteien für den Fall der fehlenden Möglichkeit, den Zeitausgleich in Anspruch zu nehmen, keine Vereinbarung getroffen, schließt jedoch der Inhalt des Arbeitsvertrages und der vereinbarte Zeitausgleich die Annahme einer Unentgeltlichkeit der verrichteten Überstunden aus, steht dem Arbeitnehmer gemäß dem zur Vertragsergänzung heranzuziehenden § 1152 ABGB ein Anspruch auf angemessenes ... mehr lesen...
Norm: AZG §1 Abs2 Z8AZG §10KollV Ang Gast - und Schankgewerbe §5 litg
Rechtssatz: Leitende Angestellte im Sinne des § 1 Abs 2 Z 8 AZG können - hier auch nach dem KollV - sowohl Arbeitszeit als auch ein allfälliges Überstundenentgelt frei vereinbaren. Entscheidungstexte 4 Ob 112/76 Entscheidungstext OGH 30.11.1976 4 Ob 112/76 9 ObA 259/89 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1491AZG §1 Abs2 Z8AZG §10KollV Angestellten Gast - und Schankgewerbe allg
Rechtssatz: Unterliegt eine Arbeitnehmer als leitender Angestellter nicht dem Geltungsbereich des Kollektivvertrages hinsichtlich der Regelung der Arbeitszeit, so können zur Vertragsergänzung in der Folge auch die Verfallsbestimmungen des Kollektivvertrags nicht Anwendung finden. Entscheidungstexte 4 Ob 11... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAAZG §10
Rechtssatz: Mangels entsprechender Einzelvereinbarung oder Gesamtvereinbarung (KollV) steht dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus, aber noch im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers Mehrarbeit leistet, nach dem Gesetz keine Überstundenvergüterung zu. Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 AAZG §10
Rechtssatz: Ein weder gesetzlich noch kollektivvertraglich ausdrücklich vorgesehener Freizeitausgleich zur Überstundenabgeltung kann keinesfalls einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 54/75 Entscheidungstext OGH 18.11.1975 4 Ob 54/75 Veröff: Arb 9406 = SozM IIIA,165 4 Ob 120/8... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIABGB §1444 DbAZG §10
Rechtssatz: Ein stillschweigender Verzicht auf Überstundenentlohnung durch nicht sofortige Geltendmachung ist immer erst dann anzunehmen, wenn die verspätete Geltendmachung der Ansprüche im konkreten Fall mit Berücksichtigung auf besondere Umstände gegen Treu und Glauben verstößt. Entscheidungstexte 4 Ob 54/75 Entscheidungstext OGH 18.11.1975 4 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1491AZG §10AZG §26KollV der Handelsangestellten Österreichs PktVII
Rechtssatz: Soll an die widerspruchslose Unterfertigung eines Überstundenverzeichnisses der Verfall nicht geltend gemachter Überstundenansprüche innerhalb einer Frist geknüpft werden, so ist das kollektivvertraglich geforderte, in Art und Form aber freie, dem Arbeitnehmer zur Bestätigung vorzulegende Überstundenverzeichnis nur dann entsprechend, wenn die vorgelegte A... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BABGB §1153 AAZG §1 Abs2 Z8AZG §10
Rechtssatz: Mit einem leitenden Angestellten, der nicht dem AZG unterliegt und für den sich auch aus dem Kollektivvertrag nichts Gegenteiliges ergibt, kann vereinbart werden, daß er die auf Grund seiner Stellung als Geschäftsführer notwendigen Arbeiten ohne Zeitbeschränkung zu verrichten hat, wobei die Mehrarbeit zur Gänze durch das Überstundenpauschale abgegolten sein sollte. ... mehr lesen...
Norm: AZG §10MuttSchG §14
Rechtssatz: Ein völliger Wegfall der Leistung von Überstunden durch längere Zeit hindurch auf Grund eines gesetzlichen Verbotes führt für die Zeit des Verbotes zum Ruhen des Anspruches auf Pauschale. Denn die Grundlage für die Vereinbarung eines Pauschalbetrages für Überstunden liegt in der beiderseitigen Annahme, daß solche Überstunden auch tatsächlich geleistet werden dürfen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AZG §10AZG §26KollV der Handelsangestellten Österreichs PktVII
Rechtssatz: Nach dem im KollV festgelegten Verfahren zur Geltendmachung von Überstunden muß der Arbeitnehmer nicht von sich aus Überstunden beanspruchen. Vielmehr ist der Dienstgeber verpflichtet, laufend ordentliche Aufzeichnungen über die von seinen Dienstnehmern geleisteten Überstunden zu führen. Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: AZG §10
Rechtssatz: Ohne Einhaltung des im KollV vorgesehenen Verfahrens kann sich der Dienstgeber aber unabhängig von der Berechtigung der erhobenen Forderung nach Bezahlung von Überstunden nicht auf die im KollV für den Fall der Beachtung dieser Bestimmungen festgelegten Verfallsfristen berufen. Entscheidungstexte 4 Ob 26/74 Entscheidungstext OGH 07.05.1974 4 Ob 26/74 ... mehr lesen...
Norm: AZG §10KollV der Handelsangestellten Österreichs PktVII
Rechtssatz: Die Einhaltung oder Nichteinhaltung dieses kollektivvertraglich festgelegten Verfahrens zur Geltendmachung von Überstunden hat nur Auswirkungen auf die Frist, innerhalb welcher der Anspruch erhoben werden kann, nicht aber auf den Bestand des Anspruches. Entscheidungstexte 4 Ob 26/74 Entscheidungstext OGH 07.05... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIVABGB §1162 IBbABGB §1162 IIIBAngG §26 Z2 III2aAZG §10
Rechtssatz: Weigert sich der Arbeitgeber bereits geleistete Überstunden abzugelten, so ist ein rechtswidriger Zustand geschaffen worden, während dessen Dauer das Recht zum vorzeitigen Austritt nicht mehr durch bloßen Zeitablauf verwirkt wird. Entscheidungstexte 4 Ob 98/73 Entscheidungstext OGH 11.12.1973 4 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBbAngG §26 Z2 III2aAZG §10
Rechtssatz: Die Fälligstellung des Überstundenentgeltanspruches setzt Bekanntgabe der Überstunden, allenfalls auch das dafür geforderten Entgelts voraus, wenn dessen Höhe nicht ohne weiteres ermittelt werden kann. Ist der Arbeitgeber nicht bereit, schon geleistete Überstunden zu entlohnen und kann mit einer freiwilligen Leistung des Entgelts nicht gerechnet werden, muß es dem Arbeitnehmer unbenommen ... mehr lesen...
Norm: AZG §10
Rechtssatz: Die Überstundenzuschlagsregelung des § 10 AZG entspricht § 15 AZO, der einen Mehrarbeitszuschlag nur für die Zeiten festlegte, während der die eigentliche, vereinbarte Arbeit zu erbringen war, nicht aber für Zeiten, während der ein Dienstnehmer in einem geringeren Grad beansprucht wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 54/73 Entscheidungstext OGH 20.11.1973 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAZG §2AZG §10DO.A §59DO.A §73 Abs4
Rechtssatz: Reisezeit ist nicht normale Arbeitszeit; ihre Unentgeltlichkeit kann (grundsätzlich) vereinbart werden. § 10 AZG regelt nur die Höhe des Überstundenzuschlages, nicht aber, ob überhaupt ein Entgelt gebührt. Entscheidungstexte 4 Ob 54/73 Entscheidungstext OGH 20.11.1973 4 Ob 54/73 Veröff: ZAS 1974,213 (kritisch Ra... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAZG §10DO.A §59DO.A §73 Abs4
Rechtssatz: Weder auf Grund der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes noch auf Grund der Bestimmungen der DO.A besteht ein Anspruch auf Überstundenentlohnung für Reisezeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit, ebenso nicht auf Entlohnung der Reisezeiten in der Höhe des normalen Stundenlohnes. Entscheidungstexte 4 Ob 54/73 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAZG §5AZG §10
Rechtssatz: Ist für Zeiten geringerer Beanspruchung des Arbeitnehmers ein geringeres Entgelt als der normale Stundenlohn oder überhaupt keine oder keine gesonderte Entlohnung vereinbart, dann kann für diese Zeit auch kein Zuschlag nach § 10 AZG verlangt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 54/73 Entscheidungstext OGH 20.11.1973 4 Ob 54/73 Veröff: Ar... mehr lesen...
Norm: AZG §6AZG §10
Rechtssatz: Ein Anspruch auf Überstundenbezahlung ist gegeben 1.) wenn diese ausdrücklich oder schlüssig angeordnet wurden oder 2.) wenn der Dienstgeber Arbeitsleistungen entgegennahm, die auch bei richtiger Einteilung der Arbeit nicht in der normalen Arbeitszeit erledigt werden konnten. Anmerkung Auseinandersetzung mit den in der Literatur zur Erlaubtheit besonderer Verfalls- oder Kappungsklauseln vert... mehr lesen...
Norm: AZG §6AZG §10
Rechtssatz: Wenn die dem Dienstnehmer übertragenden Aufgaben die Leistung von Überstunden notwendig machen, muss der Dienstnehmer dies dem Dienstgeber anzeigen, um sich einen Anspruch auf Überstundenentlohnung zu sichern. Auf diese Anzeige kommt es nur dann nicht an, wenn der Dienstgeber die Arbeitsleistungen entgegennahm, obgleich er wusste oder wenigstens wissen musste, dass sie Überstunden erforderlich machen. ... mehr lesen...
Norm: AZG §6AZG §10
Rechtssatz: Bezahlung von Überstunden, die der Dienstgeber geduldet und entgegengenommen hat, kann er nicht unter Berufung darauf verweigern, dass er sie nicht angeordnet habe (Arb 8890, 8651, 8183, 8023, 7519). Entscheidungstexte 4 Ob 90/73 Entscheidungstext OGH 09.10.1973 4 Ob 90/73 Veröff: EvBl 1974/52 S 127 = Arb 9144 = IndS 1975 H3,945 = SozM IIIA,156 ... mehr lesen...
Norm: AZG §10
Rechtssatz: Um sagen zu können, daß der Dienstgeber die Leistung von Überstunden geduldet und entgegengenommen habe, ist erforderlich, daß er davon wußte oder doch bei vernünftiger Einschätzung der Arbeitsleistung des Dienstnehmers die Notwendigkeit von Überstunden erkennen mußte. Entscheidungstexte 4 Ob 90/73 Entscheidungstext OGH 09.10.1973 4 Ob 90/73 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: AZG §2AZG §6AZG §10
Rechtssatz: Beginn und Ende der Arbeitszeit geben noch keinen zwingenden Anhaltspunkt für die Dauer jener Zeit, die als Arbeitszeit zu werten ist, wenn die Dauer der Ruhepausen nicht bekannt ist. Entscheidungstexte 4 Ob 90/73 Entscheidungstext OGH 09.10.1973 4 Ob 90/73 Veröff: EvBl 1974/52 S 127 = Arb 9144 = IndS 1975 H3,945 = SozM IIIA,156 ... mehr lesen...
Norm: AZG §10DO.A §73 Abs4
Rechtssatz: § 10 AZG räumt dem KollV - und nur diesem - eine uneingeschränkte Regelungsbefugnis hinsichtlich der Überstundenvergütung ein; er gestattet dadurch der kollektivvertraglichen Regelung ein Abweichen von seinen sonst zwingenden Bestimmungen (hier § 73 Abs 4 DO.A). Entscheidungstexte 4 Ob 63/71 Entscheidungstext OGH 23.11.1971 4 Ob 63/71 V... mehr lesen...