Norm
AZG §10Rechtssatz
Ein völliger Wegfall der Leistung von Überstunden durch längere Zeit hindurch auf Grund eines gesetzlichen Verbotes führt für die Zeit des Verbotes zum Ruhen des Anspruches auf Pauschale. Denn die Grundlage für die Vereinbarung eines Pauschalbetrages für Überstunden liegt in der beiderseitigen Annahme, daß solche Überstunden auch tatsächlich geleistet werden dürfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0051730Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.05.2022