RS OGH 1975/4/29 4Ob81/74, 8ObA233/95, 8ObA35/21m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.1975
beobachten
merken

Norm

AZG §10
MuttSchG §14

Rechtssatz

Ein völliger Wegfall der Leistung von Überstunden durch längere Zeit hindurch auf Grund eines gesetzlichen Verbotes führt für die Zeit des Verbotes zum Ruhen des Anspruches auf Pauschale. Denn die Grundlage für die Vereinbarung eines Pauschalbetrages für Überstunden liegt in der beiderseitigen Annahme, daß solche Überstunden auch tatsächlich geleistet werden dürfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0051730

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten