Norm
AZG §10Rechtssatz
Die Überstundenzuschlagsregelung des § 10 AZG entspricht § 15 AZO, der einen Mehrarbeitszuschlag nur für die Zeiten festlegte, während der die eigentliche, vereinbarte Arbeit zu erbringen war, nicht aber für Zeiten, während der ein Dienstnehmer in einem geringeren Grad beansprucht wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0051682Dokumentnummer
JJR_19731120_OGH0002_0040OB00054_7300000_009