Norm
ABGB §1152 BRechtssatz
Sollten Mehrleistungen eines leitenden Angestellten durch die vereinbarte Gewinnbeteiligung abgegolten werden, vermag angesichts dieser ausdrücklichen Vereinbarung der Umstand, dass entgegen den Erwartungen ein Gewinn nicht erzielt wurde, eine Vertragsergänzung durch Begründung eines Anspruches auf ein angemessenes Entgelt für die Überstunden im Sinne des § 1152 ABGB nicht zu rechtfertigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0021672Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.05.2016