Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit die Beklagte bei ihren Ausführungen hinsichtlich des Verfalles der Überstunden davon ausgeht, dass diese zur Gänze erst am 25. 11. 1999 geltend gemacht worden seien, entfernt sie sich vom festgestellten Sachverhalt, da danach der Kläger bereits am 6. 9. 1999 die Bestätigung aber auch die Bezahlung der geleisteten Überstunden verlangte. Im Übrigen macht die Beklagte gar keine konkreten Bedenken gegen die Judikatur gel... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht verkennt keineswegs, dass nicht nur ausdrücklich, sondern auch schlüssig angeordnete Überstunden, bzw solche, welche geleistet und vom Arbeitgeber angenommen wurden, zu entlohnen sind, zumal einer anderen (-engeren-) Auslegung des Kollektivvertrages Sittenwidrigkeit entgegenstünde (vgl. zur vergleichbaren Formulierung in § 7 Z 1 des KollV für die Angestellten des Baugewerbes und Bauindustrie: SZ 56/27).... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger studierte Betriebswirtschaftslehre. Nach dem Studium war er ab März 1981 bei verschiedenen Kreditinstituten tätig. Seit 1. 12. 1989 ist er bei der beklagten Partei in einem aufrechten Arbeitsverhältnis als Angestellter tätig. Auf dieses ist der Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers anzuwenden. Er führt die Filiale der beklagten Partei in K*****. Den Dienstvertrag handelte der Kläger im Jahre 1989 mit einem Vorstandsdirekor und eine... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war vom 2. 3. 1992 bis 31. 8. 1998 bei der Beklagten zunächst als Kassenkraft, dann als Filialleiterstellvertreterin und seit 1. 12. 1995 als Filialleiterin beschäftigt. In dem zwischen den Streitteilen am 1. 12. 1995 abgeschlossenen schriftlichen Dienstvertrag heißt es unter anderem: "... 4. Bezüge: Der Dienstnehmer erhält ein überkollektivvertragliches monatliches Bruttogehalt von S 20.000, mit welchem sämtliche vom Dienstnehmer geleisteten Mehr- bzw... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen den Ausführungen der Beklagten entspricht es der ständigen Judikatur des Obersten Gerichtshofes, dass die Anordnung von Überstunden auch schlüssig erfolgen kann und dass ferner die vom Arbeitnehmer geforderten Leistungen, die bei richtiger Einteilung der Arbeit nicht innerhalb der Normalarbeitszeit erbracht werden können als Überstunden zu bezahlen sind (vgl RIS-Justiz RS0051431 und RS0051314 mzwN sowie insbeso... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war beim Beklagten vom 2. 1. 1997 bis zum 31. 8. 1997 als Zahntechnikerlehrling und vom 1. 9. 1997 bis zum 3. 8. 1998 als Zahntechnikerin beschäftigt. Auf das Lehrverhältnis der Klägerin war der Kollektivvertrag für Lehrlinge des Zahntechnikergewerbes anzuwenden, auf das Arbeitsverhältnis die Tarifordnung für das Zahntechnikerhandwerk (in der Folge: TO), erlassen am 1. 12. 1941 vom Reichstreuhänder für Wien und Niederdonau. § 3 dieser TO normiert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Verjährung der ausgedehnten Klagebeträge zutreffend verneint und die Bindungswirkung des Zwischenurteiles hinsichtlich der vom Beklagten geltend gemachten Einwendungen zu Recht bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage der Verjährung der ausgedehn... mehr lesen...
Begründung: Die Entlohnung der angestellten Apotheker erfolgt nach dem Gehaltskassengesetz 1959, BGBl 254/1959. Die nach diesem Gesetz ausgezahlten Bezüge decken jedoch Mehrdienstleistungen (insbes. Überstunden) oder sonstige kollektivvertraglich vereinbarte Bezugsanteile nicht ab. Gemäß § 14 Abs 1 Gehaltskassengesetz sind derartige Entgelte vom Dienstgeber selbst zu entrichten. Aus diesem Grund enthält der Kollektivvertrag der pharmazeutischen Fachkräfte in öffentlichen Apothe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der an das Berufungsgericht gerichtete Antrag der Beklagten, den Ausspruch über die Unzulässigkeit der Revision gemäß § 508 Abs 3 ZPO in eine Zulassung der ordentlichen Revision abzuändern, ist verfehlt, weil § 508 ZPO idF WGN 1997 in Arbeits- und Sozialrechtssachen, wenn das Datum der Entscheidung im Allgemeinen nach dem 31. 12. 1997 liegt, nicht anzuwenden ist (§ 44 Abs 1 ASGG idF WGN 1997; Stohanzl ZPO8 (MTA), Anm zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 9. 8. 1993 als Anlagenbauer bei der Beklagten beschäftigt. Das Dienstverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe. Der Kläger, hinsichtlich dessen keine Gleitzeitvereinbarung bestand, begann üblicherweise um 7 Uhr früh mit der Arbeit. Es entsprach der betrieblichen Praxis, daß aufgrund der Notwendigkeit der Leistung von Überstunden bei bestimmten Arbeitsprojekten Zeitausgleich auch tag... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die behaupteten Nichtigkeitsgründe des § 477 Abs 1 Z 1 und Z 2 ZPO liegen nicht vor, weil die vom Berufungsgericht beigezogenen Laienrichter in der Liste der fachkundigen Laienrichter erfaßt sind und die Ablehnungsanträge des Klägers den Vorsitzenden des Berufungssenates und die beiden Laienrichter betreffend zurückgewiesen wurden. Die behaupteten Nichtigkeitsgründe des Paragraph 477, Absatz eins, Ziffer eins und Ziffer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: der Berufungsentscheidung zur Schätzung des vom Kläger bei Ende des Arbeitsverhältnisses (infolge unberechtigter Entlassung) unverbrauchten Urlaubsrestes gemäß § 273 Abs 1 ZPO für das Ausmaß der ihm gebührenden Urlaubsentschädigung ist zutreffend (§ 48 ASGG). Die
Begründung: der Berufungsentscheidung zur Schätzung des vom Kläger bei Ende des Arbeitsverhältnisses (infolge unberechtigter Entlassung)... mehr lesen...
Norm: AZG §3AZG §6AZG §10AZG §13 ff
Rechtssatz: Eine "innerbetriebliche" Anordnung einer wöchentlichen Arbeitszeit von sechzig Stunden macht eine solche Arbeitszeit nicht zu einer zuschlagsfreien Normalarbeitszeit. Entscheidungstexte 8 ObA 2132/96d Entscheidungstext OGH 17.04.1997 8 ObA 2132/96d Veröff: SZ 70/67 European Case Law Identif... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei, einem Beförderungsunternehmen, als Kraftfahrer beschäftigt. Er begann sein Dienstverhältnis am 5.9.1990. Der vereinbarte Stundenlohn betrug zuletzt S 65,-- brutto; die vereinbarte Sonderzahlung betrug S 12.000,-- brutto jährlich. In den letzten drei Jahren vor Klagseinbringung (seit 1.5.1991) leistete der Kläger 841,5 Überstunden. Er war seit 12.7.1993 im Krankenstand und erhielt knapp nach dem 6.9.1993, zu einer Zeit... mehr lesen...
Norm: AZG §10DO.A §59 Abs4DO.A §59 Abs5
Rechtssatz: Die Funktionszulage im Sinne de § 59 DO.A weist den Charakter eines die gesamte Dienstleistung umfassenden Überstundenpauschales auf. Der Durchrechnungszeitraum für die Frage, inwieweit die über das Pauschale hinausgehenden Mehrleistungen durch diese Zulage abgedeckt sind, ist mangels anderer Vereinbarung oder Anordnung in der Regel das Kalenderjahr. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AZG §9AZG §10
Rechtssatz: Die Erlaubtheit der Überstundenleistung ist keine Voraussetzung der Vergütungspflicht. Die Parteien des Arbeitsvertrages können daher auch vereinbaren, dass für den Fall der Überschreitung der gesetzlichen Höchstgrenzen der Arbeitszeit fünfzig Überstunden monatlich mit dem Pauschale abgegolten sein sollen. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 65/95 En... mehr lesen...
Norm: AZG §10DO.A §59 Abs5DO.B §51 Abs5DO.C §47 Abs4
Rechtssatz: Ein unter Bezugnahme auf § 47 Abs 4 DO.C gewährtes, an der Zahl der tatsächlich zu leistenden Überstunden orientiertes Überstundenpauschale ist bei Änderung der Zahl der zu leistenden Überstunden widerrufbar. Entscheidungstexte 9 ObA 28/94 Entscheidungstext OGH 04.05.1994 9 ObA 28/94 ... mehr lesen...
Norm: AngG §23 ICAngG §29AZG §10UrlG §6UrlG §9
Rechtssatz: War vereinbart, dass der Arbeitnehmer die durchschnittlich im Monat geleisteten Überstunden durch Zeitausgleich ausgleicht, kann ein Teil davon aber nicht mehr vor Beendigung des Dienstverhältnisses ausgeglichen werden, so ist der dafür bezahlte Geldersatz in die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung, die Kündigungsentschädigung und Urlaubsentschädigung nicht einzubeziehen, da es bei ... mehr lesen...