Norm
AZG §2Rechtssatz
Beginn und Ende der Arbeitszeit geben noch keinen zwingenden Anhaltspunkt für die Dauer jener Zeit, die als Arbeitszeit zu werten ist, wenn die Dauer der Ruhepausen nicht bekannt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0051348Dokumentnummer
JJR_19731009_OGH0002_0040OB00090_7300000_001