Norm
AZG §1 Abs2 Z8Rechtssatz
Leitende Angestellte im Sinne des § 1 Abs 2 Z 8 AZG können - hier auch nach dem KollV - sowohl Arbeitszeit als auch ein allfälliges Überstundenentgelt frei vereinbaren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0051312Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012