Norm
ABGB §1152 BRechtssatz
Ist für Zeiten geringerer Beanspruchung des Arbeitnehmers ein geringeres Entgelt als der normale Stundenlohn oder überhaupt keine oder keine gesonderte Entlohnung vereinbart, dann kann für diese Zeit auch kein Zuschlag nach § 10 AZG verlangt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0021647Dokumentnummer
JJR_19731120_OGH0002_0040OB00054_7300000_003