Norm
ABGB §1152 BRechtssatz
Weder auf Grund der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes noch auf Grund der Bestimmungen der DO.A besteht ein Anspruch auf Überstundenentlohnung für Reisezeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit, ebenso nicht auf Entlohnung der Reisezeiten in der Höhe des normalen Stundenlohnes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0029303Dokumentnummer
JJR_19731120_OGH0002_0040OB00054_7300000_007