Norm
AZG §10Rechtssatz
Ohne Einhaltung des im KollV vorgesehenen Verfahrens kann sich der Dienstgeber aber unabhängig von der Berechtigung der erhobenen Forderung nach Bezahlung von Überstunden nicht auf die im KollV für den Fall der Beachtung dieser Bestimmungen festgelegten Verfallsfristen berufen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0051715Dokumentnummer
JJR_19740507_OGH0002_0040OB00026_7400000_002