Norm
AZG §10Rechtssatz
Die Einhaltung oder Nichteinhaltung dieses kollektivvertraglich festgelegten Verfahrens zur Geltendmachung von Überstunden hat nur Auswirkungen auf die Frist, innerhalb welcher der Anspruch erhoben werden kann, nicht aber auf den Bestand des Anspruches.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0051767Dokumentnummer
JJR_19740507_OGH0002_0040OB00026_7400000_003