Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei erzeugt industriell gefertigte Kachelöfen in Form eines Baukastensystems. Da sie eine Ausweitung des Absatzes auf ganz Österreich plante, wandte sie sich im Sommer 1983 an die Firma Robert C*** Gesellschaft mbH, Unternehmensmakler, Unternehmensberatung und Beteiligungsgesellschaft, Wien, um Vermittlung eines kompetenten Vertriebspartners. Diese Firma schlug den Kläger, der ein Einzelunternehmen gründen wollte, vor. Es kam zu mehreren Bespre... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 24. Juni 1988 erhöhte das Erstgericht ab 19. Jänner 1988 den vom Vater für die mj. Christine zu zahlenden Unterhaltsbetrag auf S 2.800,-- und den für den mj. Markus zu zahlenden monatlichen Unterhaltsbetrag auf S 2.200,--; das weitere Erhöhungsbegehren von S 200,-- für die mj. Christine und von S 300,-- für den mj. Markus wies es hingegen ab. Die nunmehr festgesetzten Unterhaltsbeträge von zusammen S 5.000,-- entsprächen im Hinblick auf das Einkommen u... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zulässigkeit der außerordentlichen Revision der Klägerin wird damit begründet, daß das Berufungsgericht die Frage, ob Beiträge zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 69 Abs. 2 EheG) neben dem nach § 94 ABGB auszumessenden Unterhalt begehrt werden können oder in diesem inkludiert sind, ebenso unrichtig gelöst habe wie die Frage, inwieweit es der Billigkeit entspreche, eine Unterhaltsverpf... mehr lesen...
Begründung: Robert M*** wurde am 10. August 1971 in Wien als unehelicher Sohn der Brigitte M*** geboren. Die Vaterschaft zu diesem Kind hat Walter S*** am 27. August 1971 vor dem Bezirksjugendamt für den 16. Bezirk anerkannt. Der minderjährige Robert M*** befindet sich in Pflege und Erziehung seiner vom Erstgericht mit Beschluß vom 10. April 1975 (ON 2) zum Vormund bestellten Mutter. Er besuchte im Schuljahr 1987/88 die dritte Klasse der HTL in Wien 10, Pernersdorferstraße 81. Der... mehr lesen...
Begründung: Angelika S*** wurde am 31. Mai 1972 in Spittal an der Drau als uneheliche Tochter der Maria S*** (nunmehr verehelichte G***) geboren. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Bezirksgerichtes Spittal an der Drau vom 12. Jänner 1974, AZ C 252/74, wurde Hermann P*** als Vater dieses Kindes festgestellt (ON 1). Das Erstgericht befreite den Vater auf dessen Antrag entgegen der Stellungnahme des Amtsvormundes mit Wirkung vom 1. März 1988 von seiner Unterhaltsverpflicht... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte den vom Vater für seine beiden ehelichen Kinder Annette und Renate zu leistenden monatlichen Unterhaltsbetrag vom 24. Dezember 1985 an von bisher je 1.400 S auf je 1.680 S. In seinem Rekurs gegen diesen Beschluß wies der Vater auf eine unrichtige Berechnung seines Einkommens hin und machte geltend, daß seine früheren Sorgepflichten für Kinder aus erster Ehe zu berücksichtigen seien, weil die Unterhaltserhöhung schon ab 24. Dezember 1985 ausgespr... mehr lesen...
Begründung: Helmut D*** hat für sein aus der geschiedenen Ehe mit Elisabeth D***, wiederverehelichte R***, stammendes Kind mj. Sabrina D*** ab 1. Februar 1987 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 2.000,-- zu bezahlen. Daneben leistet er als Sonderunterhalt Beiträge zu den Kosten für den krankheitsbedingten Meeresaufenthalt der Tochter. Elisabeth D***, wiederverehelichte R***, beantragte ab 1. Februar 1988 die Erhöhung des laufenden monatlichen Unterhaltsbetrages für das Kind a... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Ca1
Rechtssatz: Aus dem Inhalt des Rechtsmittels ist abzuleiten, inwieweit zum Bemessungskomplex gehörige Fragen bekämpft werden. Entscheidungstexte 7 Ob 635/88 Entscheidungstext OGH 22.09.1988 7 Ob 635/88 7 Ob 704/88 Entscheidungstext OGH 23.11.1988 7 Ob 704/88 Beisatz: Hier: Die Selbsterhal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der am 14. Dezember 1940 geborene Sohn des Beklagten. Er hat eine Lehre besucht, verschiedene Berufe ausgeübt und war selbsterhaltungsfähig. Seit 25. Juni 1987 bezieht er eine monatliche Sozialunterstützung von DM 1.396,-- (DM 420,-- als Haushaltsvorstand, DM 110,58 als Krankenkassenbeitrag, DM 790,-- für Unterkunft, DM 75,-- für Heizkosten). Diese Unterstützung wird in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) gewäh... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 24. Oktober 1986 gemäß § 55 EheG mit dem Ausspruch nach § 61 Abs. 3 EheG geschieden, daß den Beklagten das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Bereits mit Urteil des Bezirksgerichtes Lienz vom 29. Mai 1980 war dem Beklagten ab 1. April 1980 eine monatliche Unterhaltsleistung an die Klägerin von S 7.500,-- auferlegt worden. Mit der am 24. Dezember 1986 eingebrachten Klage b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Maria Schmolln vom 30. Mai 1984 wurde für den zu errichtenden Güterweg "Holzhäusler" eine Beitragsgemeinschaft gebildet, der auch der Kläger angehört. Der Kläger behauptet, daß die Trasse des Güterweges mit 3,5 m projektiert gewesen sei. Er habe sich bereit erklärt, den für die vorgesehene Trasse erforderlichen Grund kostenlos abzutreten. Tatsächlich sei jedoch der Güterweg mit einer Breite von 4,5 m und teilweise m... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht leitete auf Grund einer Anregung des Rekursgerichtes gegen Adolf B*** das Sachwalterschaftsverfahren ein. Nach einer ersten Anhörung des Betroffenen bestellte es mit dem Beschluß ON 5 Rechtsanwalt Dr. Franz A*** zum einstweiligen Sachwalter für das Verfahren und betraute diesen mit dem Beschluß ON 6 auch mit der Besorgung dringender Angelegenheiten, weil der Betroffene bis zur Entscheidung im Sachwalterschaftsverfahren die Hilfe einer rechtskundigen Per... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 26. März 1987, ON 43, ordnete das Erstgericht die gerichtliche Erziehungshilfe für die drei Minderjährigen durch gemeinsame Unterbringung in einem Kinderheim, "bzw in weiterer Folge auf einem Pflegeplatz" an. Den ehelichen Eltern trug es auf, monatliche Unterhaltsbeträge bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit der Minderjährigen zu leisten, und zwar der Mutter mit Beschluß vom 3. Juli 1987, ON 61, S 500,-- je Kind ab 1. Juni 1987 und dem Vater mit Beschluß v... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung des Unterhaltsrückstands für die Zeit vom 7. August 1986 bis 30. Juni 1987 in der Höhe von 336,20 S sA und der ab 1. Oktober 1987 am Ersten eines jeden Monats fällig werdenden Unterhaltsbeträge von 8.737 S die Exekution durch Pfändung und Überweisung des Arbeitseinkommens des Verpflichteten bewilligt. Der Verpflichtete beantragte gemäß § 40 Abs. 1 EO die Einstellung der Exekution mit der Behauptu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten als ihrem Ehemann die Leistung des gesetzlichen Unterhalts im Betrage von monatlich S 6.800,-- ab dem 9. Dezember 1987. Das Erstgericht erkannte, daß der Beklagte der Klägerin ab dem 9. Dezember 1987 monatlich S 5.500,-- Unterhalt zu leisten habe, und wies das Mehrbegehren auf Zahlung des Monatsbetrages von S 1.300,-- ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten nicht Folge wohl aber der Berufung der Klägerin und verhielt d... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei brachte zu 23 Cga 1073/87 und 23 Cga 1074/87 gesonderte Klagen auf Unwirksamerklärung der Kündigung zweier Arbeitnehmer der beklagten Partei ein. Das Erstgericht verband die Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung und gab dem Klagebegehren hinsichtlich eines Arbeitnehmers (23 Cga 1073/87) statt, während es das Klagebegehren bezüglich des anderen Arbeitnehmers (23 Cga 1074/87) abwies. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund eines von der Mutter am 4. Februar 1981 gestellten Antrages wurde der vom Vater für die beiden ehelichen Kinder 1) Roland, geboren 21. Februar 1969, und Bärbel (Barbara), geboren 18. Februar 1971, zu leistende Unterhalt in einem zweiten Rechtsgang mit Beschluß des Erstgerichtes vom 9. Februar 1983, ON 100, auf je S 4.000,-- monatlich erhöht. Dieser Beschluß wurde vom Gericht zweiter Instanz mit Beschluß vom 31. Mai 1983, ON 108, bestätigt. Am 31. Oktober 1983... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 25. Februar 1985, 1 Cg 9/83-46, wurde die Ehe der Eltern des Minderjährigen geschieden (ON 36); die elterlichen Rechte und Pflichten nach § 144 ABGB wurden mit Beschluß des Erstgerichtes vom 26. Juli 1987, ON 82, dem Vater übertragen. Auf seinem Antrag (ON 84) trug das Erstgericht der Mutter auf, zum Unterhalt des Minderjährigen ab dem 25. August 1987 monatlich S 2.400,-- zu zahlen. Es stellte fest, daß der Vater im Jahre 1984 mon... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der drei Pflegebefohlenen schlossen gemäß § 55 a Abs 2 EheG vor dem Erstgericht zu AZ. Sch 6/87 am 17.2.1987 einen Vergleich, in dessen Punkt 3.) sich der Vater ab 1.3.1987 zur Zahlung monatlicher Unterhaltsbeträge von je S 2.800,--, zusammen sohin S 8.400,--, für die Kinder zu Handen (auf ein Bankkonto) der Mutter verpflichtete. Dieser Vergleich wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 2.4.1987, GZ P 63/87-4, pflegschaftsgerichtlich genehmigt. Über Antrag d... mehr lesen...
Begründung: Der Vater stellte den Antrag, den zuletzt mit Beschluß ON 95 in Höhe von S 2.800,-- monatlich festgesetzten Unterhalt für sein eheliches Kind Monika P***, geboren am 10. Jänner 1972, ab 23. Oktober 1987 auf monatlich S 1.600,-- herabzusetzen, weil die Minderjährige seit September 1987 in einem Lehrverhältnis stehe und eine Lehrlingsentschädigung von mindestens S 2.000,-- monatlich beziehe. Das Erstgericht gab dem Antrag statt. Gegen den erstgerichtlichen Beschluß erhob... mehr lesen...
Begründung: Der Vater Friedrich Wilhelm K*** ist aufgrund der mit dem Bezirksjugendamt Reutte als Amtsvormund der Minderjährigen Martina Melanie K*** getroffenen Unterhaltsvereinbarung vom 15.1.1987 verpflichtet, für diese einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 800,-- zu leisten. Am 8.4.1987 brachte der Vater beim Erstgericht den Antrag ein, den "Regelunterhalt neu festzusetzen". Diesen Antrag begründete er damit, daß sein Einkommen monatlich nur DM 20,-- betrage (ON 23). Das E... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Antrag der Mutter Sigrid Maria K*** auf Erhöhung des vom Vater dem Kind zu leistenden monatlichen Unterhaltes von S 1.800,-- auf S 2.500,-- ab 1.November 1987 statt und wies dessen Antrag auf Herabsetzung seiner Unterhaltsverpflichtung auf monatlich S 1.500,-- ab. Es stellte fest, der Vater erziele ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen von S 13.000,-- und beziehe außerdem eine von der OÖ. Landesregierung bescheidmäßig zuerkannte Wohnbeihil... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte mit Beschluß vom 12. Jänner 1988 (ON 133) den vom Rechtsmittelwerber seinen ehelichen Kindern zu zahlenden monatlichen Unterhalt ab 16. Mai 1987 von 1.800 S auf 3.000 S für die mj. Maria und von 1.200 S auf 2.600 S für die mj. Johanna. Das Rekursgericht bestätigte die erstgerichtliche Entscheidung. Nach der Auffassung der Vorinstanzen handle es sich bei den vom Vater behaupteten Schulden (Bürgschaftsschulden aus der Kreditaufnahme für seine Unte... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des Rekursverfahrens 42 R 380/87 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien, welches die Entscheidung über den in der Rechtssache 48 C 555/86 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien wegen Besitzstörung ergangenen Endbeschluß betrifft. Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien diese Klage mit der
Begründung: zurück, der geltend gemachte Wiederauf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt eine Geschäftsstelle der Österreichischen Klassenlotterie. Die Beklagte führt auf Grund der ihr vom Bundesministerium für Finanzen erteilten Konzession (§ 20 b GlücksspielG) dem Glücksspielmonopol des Bundes (§ 3 GlücksspielG) vorbehaltene Glücksspiele insbesondere das Lotto "6 aus 45", durch. Sie ließ vor der ersten Runde dieses Glücksspieles verschiedenen Tageszeitungen einen Werbeprospekt (./A) beilegen, dem ein Wettschein beigefügt wa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 24.10.1953 die Ehe geschlossen, sie leben seit dem Jahre 1962 getrennt. Die Klägerin arbeitete zuletzt von 1969 bis 1978 als Aufräumerin bei den P*** in Weiz. Sie erlitt bei einem Verkehrsunfall schwere Verletzungen und ist seither nicht mehr berufstätig. Seit 1982 bezieht sie auf die Dauer unveränderter persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse Leistungen nach dem steiermärkischen Sozialhilfegesetz im Betrag von S 2.580 monatlich... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 1.10.1986 wurde der Vater zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 5.600,-- für seine Tochter Susanne H*** verpflichtet (ON 187). Am 12.6.1987 beantragte er, ihn für die Zeit der Ferialpraxis seiner Tochter von seiner Unterhaltsverpflichtung zu entbinden (ON 190). Das Erstgericht erkannte iS des Antrages des Vaters (ON 197). Das Rekursgericht änderte den erstgerichtlichen Beschluß dahin ab, daß es den Antrag des Vaters abwies. Nach der Auffassung ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob gegen den Beklagten zu 3 C 372/85 des Erstgerichtes am 23. April 1985 eine Mietzinsklage. Nach mehreren Ausdehnungen begehrt er an Miete für die Wohnung im Haus Baden, Siegenfeld 53 (nunmehr Rosental 5), für die Zeit von August 1983 bis Dezember 1986 einschließlich offener Betriebskosten den Betrag von S 50.403,57 samt Anhang. Am selben Tag brachte er beim Erstgericht eine auf § 30 Abs 2 Z 1 MRG gestützte Aufkündigung ein, gegen die der Beklagte Einwen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte den Vater in Erhöhung der ihm bisher obliegenden Unterhaltsverpflichtung schuldig, zum Unterhalt der mj Sonja ab 30. April 1987 monatlich S 5.500,-- und zum Unterhalt des mj Martin ab 30. April 1987 monatlich S 4.900,-- zu bezahlen. Den Antrag des Vaters, die ihm obliegende Unterhaltsverpflichtung bis einschließlich 31. Juli 1987 für die mj Sonja mit monatlich S 5.120,-- und für den mj Martin mit monatlich S 4.420,-- und ab 1. August 1987 mit m... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete Gislinde K***, die eheliche Mutter des inzwischen großjährig gewordenen Roland K***, zur Bezahlung monatlicher Unterhaltsbeiträge von 2.500 S ab 16. August 1985 und wies das Mehrbegehren von 500 S monatlich ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der ehelichen Mutter Folge. Es hob den erstgerichtlichen Beschluß hinsichtlich des Unterhaltszuspruchs für den Unterhaltsfestsetzungszeitraum 1. Jänner 1986 bis 20. April 1987 auf und änderte ihn im ... mehr lesen...