Begründung: Das Erstgericht erhöhte den monatlichen Unterhalt der beiden Minderjährigen von je S 3.800 auf S 5.100 für die mj. Doris und auf S 4.600 für den mj. Stefan. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Gegen die Entscheidung der zweiten Instanz richtet sich der Revisionsrekurs des Vaters. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 14 Ab.2 AußStrG sind Rekurse gegen Entscheidungen der zweiten Instanz über die Bemessung gesetzlicher Unterhaltsansprüche un... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 30. März 1972 aus dem Verschulden des Vaters geschieden. Der Minderjährige blieb zunächst in Pflege und Erziehung der Mutter. Mit dem Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 23. Juli 1976 wurde der Minderjährige dann in Pflege und Erziehung seines Vaters eingewiesen. Mit Beschluß vom 17. März 1987 erkannte das Erstgericht die elterlichen Rechte hins... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 4.12.1986 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zur Räumung des näher bezeichneten Geschäftslokales in Linz, Landstraße 70, und brachte hiezu vor, sie habe ihm dieses Lokal vermietet, doch hafte derzeit ein Mietzinsrückstand für mehrere Monate (insgesamt S 46.640,--) aus, sodaß sie von ihrem Recht gemäß § 1118 ABGB Gebrauch mache und hiemit die Auflösung des Mietverhältnisses erkläre (9 C 42/87). Mit der am 10.12.1986 einge... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt den Zuspruch des Betrages von S 518.467 s.A. Der Erstbeklagte schulde ihr auf Grund des Hypothekarkreditvertrages vom 20.Juli 1977 den Betrag von S 269.092 und auf Grund des Bürgeskredites vom 26.September 1977 den Betrag von S 256.375. Beiden Kreditverhältnissen sei die Zweitbeklagte als Bürge und Zahler beigetreten. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung der beklagten Parteien keine Folge. Einen ... mehr lesen...
Begründung: Birgit H*** und die mj. Cornelia H*** sind die ehelichen Kinder der Christa Erika S*** und des Dr. Reinhold H***. Die Ehe der Eltern wurde am 19. Dezember 1976 geschieden. Die Pflege und Erziehung der mj. Cornelia H*** steht der Mutter zu. Das Erstgericht verpflichtete den Vater auf Grund des am 19. Februar 1986 gestellten Antrages der Mutter, für Birgit H*** ab 19. Februar 1986 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 3.260,-- und für die mj. Cornelia H*** ab 19. Febr... mehr lesen...
Begründung: Der Antrag des zum Unterhaltskurator für das Kind bestellten Bezirksjugendamtes für den 16. Bezirk (ON 31) wurde dem wegen unbekannten Aufenthaltes des ehelichen Vaters Zivojin S*** zu dessen Kurator bestellten Rechtsanwalt Dr. Gerd H*** (ON 32) mit der Aufforderung übermittelt, sich binnen 14 Tagen zu äußern, widrigenfalls angenommen werden würde, daß er dem Antrag keine Einwendungen entgegensetzen wolle, und im Sinne des § 185 AußStrG antragsgemäß entschieden werden ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte den vom Vater für seine eheliche Tochter zu leistenden Unterhaltsbetrag mit 6.000 S monatlich fest. Das Gericht zweiter Instanz änderte den Beschluß des Erstgerichtes dahin ab, daß nur ein monatlicher Unterhaltsbetrag vom 5.000 S zu leisten sei. Rechtliche Beurteilung Der gegen den Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz erhobene Revisionsrekurs des Vaters ist gemäß § 14 Abs2 AußStrG unzulässig, weil an den Obersten Gericht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat an der Grenze ihrer Liegenschaft in Graz, Wetzelsdorf, Staudgasse 12, einen Zaun errichtet, der aus Betonsäulen und einem daran befestigten Drahtgeflecht besteht. Der Beklagte pflanzte auf seinem Nachbargrundstück Staudgasse 10 in einem Abstand von 50 cm entlang dieses Zaunes Thujenpflanzen. Bis zum Jahre 1984 schnitt er diese Pflanzen regelmäßig so, daß zwischen den Thujen und dem Drahtgeflecht ein freier Raum von etwa 20 cm bleib. Am 3.April... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 3. März 1962 geborene Kläger besuchte in den Jahren 1976 bis 1980 eine vierjährige Fachschule für Reproduktion und Drucktechnik und erlernte solcherart den Beruf eines Buchdruckers. Anschließend leistete er bis zum August 1981 seinen Präsenzdienst. Vom September 1981 bis Juli 1982 arbeitete er in der Hausdruckerei des Sozialministeriums. Nach seinen Angaben in der Parteienvernehmung (ON 7 AS 24 ff) "erfüllte er dort kleinere Druckaufträge, vor allem füh... mehr lesen...
Begründung: Der am 8. April 1939 geborene Kläger hat keinen Beruf erlernt und war bisher als Magazinarbeiter tätig. Er begehrte die beklagte Partei zur Leistung der Invaliditätspension zu verpflichten, weil er an epileptischen Anfällen leide und daher nicht mehr in der Lage sei, einer geregelten Tätigkeit nachzugehen. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung der Klage und brachte vor, daß der Kläger nach wie vor imstande sei, einfache Tätigkeiten, soweit sie nicht an exponiert... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater zusätzlich zu dem mit Beschluß vom 21. Mai 1986, ON 6, festgesetzten Unterhalt von S 1.750,-- für die damals noch mj. Andrea S*** ab 11. April 1986 bis 29. Juni 1986 weitere S 1.250,-- und ab 1. September 1986 bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit weitere S 2.450,--, insgesamt somit monatlich S 4.200,-- zu bezahlen. Das Mehrbegehren von S 300,-- ab 22. Juli 1986 wurde abgewiesen, ebenso der Antrag des mj. Reinhard, den Vater zu einer... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Jörg und Klaus T*** sind die ehelichen Kinder des Walter und der Maria T***; die Ehe der Eltern wurde im Jahre 1981 einvernehmlich geschieden. Die beiden Minderjährigen befinden sich bei ihrer Mutter, der auch die aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten allein zustehen. Der eheliche Vater war zuletzt aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichtes Amstetten vom 17. August 1984 (ON 17 ... mehr lesen...
Begründung: Am 18. Dezember 1982 ereignete sich im Gemeindegebiet von St. Florian i.I. auf der Bundesstraße 137 bei Straßenkilometer 8,2 ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker des PKW Toyota Carina, pol. Kennzeichen O-634.052, und der Postbeamte Franz H*** als Lenker des von der beklagten Partei gehaltenen PKWs VW-Käfer, pol. Kennzeichen PT 21.604, beteiligt waren. Franz H*** traf am Unfall das Alleinverschulden. Der Kläger begehrt den Zuspruch eines Schmerzengeldes ... mehr lesen...
Begründung: Am 7. Jänner 1987 stellte das Jugendamt Zell am See als Amtsvormund für den mj. Mario A*** den Antrag auf Festsetzung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages der Mutter von S 1.670,-- ab 1. Jänner 1987. Zur
Begründung: dieses Antrages wurde ausgeführt, daß vom Sozialamt Zell am See den Pflegeeltern aus Sozialhilfemitteln zusätzlich ein monatliches Pflegegeld von S 1.674,-- gewährt werde und nach den betreffenden Bestimmungen des Salzburger Sozialhilfegesetzes unterhaltspf... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 De1
Rechtssatz: Die aus einer einheitlichen Werbeaussage abgeleiteten Ansprüche stehen sowohl in einem rechtlichen als auch in einem tatsächlichen Zusammenhang. Wird hinsichtlich einzelner Ansprüche abgeändert, ist der von der Abänderung betroffene Beschwerdegegenstand einheitlich zu bewerten. Entscheidungstexte 4 Ob 351/87 Entscheidungstext OGH 29.09.1987 4 Ob 3... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin bringt alljährlich die Publikation "Handelsregister Österreich" heraus, in die sämtliche in den Handelsregistern der österreichischen Gerichte eingetragenen Unternehmen samt Auszügen aus den jeweiligen Handelsregistereintragungen über ihre Rechtsverhältnisse aufgenommen werden. Jeder Jahrgang dieser Publikation enthält auch ein Verzeichnis aller Veränderungen, die während der Drucklegung bis zu einem vor dem Jahresende liegenden Stichtag im "Zentralblatt f... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte den vom Vater des am 5.9.1976 unehelich geborenen Helmut H*** zu leistenden Unterhalt auf Antrag des Amtsvormundes nach Erhebungen über die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ab 1.11.1986 von S 1.550 auf S 2.700 monatlich. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters gegen die Auferlegung S 2.000 monatlich übersteigender Unterhaltszahlungen statt und wies das Mehrbegehren ab. Es stellte fest, daß dem Minderjährigen mit Bescheid der Bezi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Mitglied des H***-P*** K***, nie aber auch Mitglied des beklagten Verbandes. Dennoch erklärte ihn dieser mit Schreiben vom 3. April 1976 aus dem Verband für ausgeschlossen. Mit der am 11. Februar 1977 eingebrachten Klage (jetzt 9 Cg 10/84) begehrte der Kläger die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung von S 81.000,-- s.A. als Ersatz für den durch die Verweigerung der Deckung von acht Stuten erwachsenen Schaden. Er sei vom Pferdezuchtverei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Hans N***, dessen Maschinenfabrik nun die Klägerin als Erbin (ON 7 S 33) weiterführt, hat im Jahre 1979 an die Firma B*** & B*** in Hamburg Maschinen zur Herstellung von Gläserverschlüssen (eine sogenannte "Twist-Off"-Anlage) verkauft und dabei eine Garantiefrist von 12 Monaten ab Übergabe der Ware an den Abnehmer eingeräumt. Die Firma B*** & B*** übernahm die Maschine unbeanstandet im November 1979 und veräußerte sie in der Folge an den Beklagten weit... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 6.Juni 1986 hat das Erstgericht den Antrag des Vaters, das Ruhen seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber der mj. Romana R*** - seiner ehelichen Tochter - festzustellen, mit der wesentlichen
Begründung: abgewiesen, daß die Minderjährige noch nicht selbsterhaltungsfähig sei. Am 27.Jänner 1987 beantragte die Mutter, den mit S 2.200,-- festgesetzten Unterhaltsbetrag ab 1.Februar 1987 auf S 2.800,-- zu erhöhen. Der Vater sprach sich dagegen aus. Er sei kran... mehr lesen...
Begründung: Der am 10.November 1984 geborene Ümit E*** ist das eheliche Kind der türkischen Staatsbürger Hasan und Nihal E*** und selbst türkischer Staatsbürger. Die Ehe der Eltern besteht aufrecht, wenngleich die häusliche Gemeinschaft seit Oktober 1985 aufgehoben ist. Seit Dezember 1985 befindet sich die Mutter in der Türkei und seit diesem Zeitpunkt lebt der mj. Ümit E*** im Haushalt seines Vaters in St. Pölten, Daniel Gran-Straße 31. Soweit für das Rechtsmittelverfahren noch v... mehr lesen...
Begründung: Mit der angefochtenen Entscheidung bestätigte das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß, womit der vom Vater Ing. Johann N*** für seine minderjährige Tochter Katharina R***, geboren am 31. Juli 1981, zu leistende Unterhalt über Antrag des zuständigen Bezirksjugendamtes als besonderen Sachwalters vom 23. September 1985, ON 39, von monatlich S 2.000,-- ab 30. September 1985 auf S 2.700,-- monatlich erhöht wurde. In seinem als "Einspruch" bezeichneten Revisionsreku... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §97EO §382 IVBEO §382 IVCZPO §502 HI2ZPO §528 H
Rechtssatz: Im Rahmen des § 382 Z 8 lit a EO muß auch bedacht werden, daß sich der durch das Wohnen bewirkte Unterhaltsbedarf auf die Bemessung der Höhe des einstweilen zu leistenden Unterhalts auswirkt. Trägt der andere Eheteil die Kosten der Wohnung, so wird sich wegen der Deckung eines Teils der Lebensbedürfnisse der Geldunterhaltsanspruch vermindern. Muß der Unterhaltsberech... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer Klage auf Zahlung des ihr vom Ehemann nach dem Gesetz zu leistenden Unterhalts von monatlich S 30.000,-- ab Jänner 1987 und der rückständigen Darlehenstilgungsraten für das gemeinsame Haus mit der Ehewohnung von S 77.025,83 verband die klagende Ehefrau Anträge auf Erlassung einstweiliger Verfügungen, dem Ehemann die Leistung von Vorschüssen von S 34.825,83 auf die Darlehensrückstände aus der Zeit bis zum 31. Dezember 1986 und von S 20.000,-- auf die Kosten de... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hob die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters gegenüber seinem Sohn vom 1.7.1976 an von S 1.500,-- auf S 2.700,-- an. Den gegen diesen Beschluß vom Vater erhobenen Rekurs wies das Gericht zweiter Instanz als verspätet zurück, weil der erstgerichtliche Beschluß dem Vater am 2.12.1986 durch Hinterlegung zugestellt worden, die Rechtsmittelfrist daher am 16.12.1986 abgelaufen, das Rechtsmittel aber erst am 18.12.1986 zur Post gegeben worden sei; auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand der beiden verbundenen Rechtsstreite sind jeweils Forderungen der Klägerin aus zwei verschiedenen Kreditverträgen: 1) Im verbundenen Akt resultiert die geltend gemachte Klagsforderung von 35.945 S s.A. aus dem von der Klägerin mit den beiden Beklagten am 16. Mai 1980 geschlossenen Abstattungskreditvertrag. 2) Im führenden Akt wird die Klagsforderung auf den von der Klägerin mit dem Erstbeklagten am 2. (richtig gemäß Beilage A: 14.) Mai 1979 abgeschl... mehr lesen...
Begründung: Der pflegebefohlene Knabe wurde am 1.März 1973 unehelich geboren. Seine Mutter ist Vormund, zur Verfolgung der Unterhaltsansprüche gegen den unehelichen Vater ist das Bezirksjugendamt zum besonderen Sachwalter bestellt. Das nunmehr vierzehn Jahre alte Schulkind besucht ein Halbinternat und wächst im übrigen im Haushalt seiner Mutter heran. Im Jahre 1976 wurde die Vaterschaft des nunmehrigen Rekurswerbers urteilsmäßig festgestellt und der Vater zu einer monatlichen Unte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Amt der Tiroler Landesregierung, Landesbaudirektion, Abteilung VI b 5 Bundesstraßenverwaltung, schrieb im Herbst 1983 das Liefern und Aufstellen dreier Streusalz-Silos aus (Beilage A); dabei wurde ausdrücklich auf die Geltung der "Rechtlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen an Bundesstraßen und Bundesstraßenbrücken" (im folgenden: Vertragsbedingungen) hingewiesen. Punkt 2.12 dieser Bedingungen (Beilage C) hat folgenden Wortlaut: "D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 10. Juli 1928 geborene Klägerin und der am 19. August 1920 geborene Beklagte haben am 22. November 1975 vor dem Standesamt Dresden/West die Ehe geschlossen. Die Ehe wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 2. Mai 1983, GZ 28 Cg 53/80-97, geschieden. Beide Ehegatten wurden für schuldig erklärt. Ein Ausspruch, daß das Verschulden eines Teiles überwiegt, erfolgte nicht. Die Berufungen und die Revisionen beider Teile gegen diese Entscheidung ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 502 Abs.1 Z 2 ZPO ist gegen die Entscheidung des Berufungsgerichtes ein weiterer Rechtszug unzulässig, soweit der Beschwerdegegenstand S 15.000 nicht übersteigt. Diese Bestimmung schließt alle Revisionen gegen Urteile der Berufungsgerichte aus, deren Streitgegenstand den genannten Schwellwert nicht übersteigt (Fasching, LB Rdz 1869). Bei Beurteilung des Streitgegenstandes sind mehrere Ansprüche, über die das Berufungs... mehr lesen...