Entscheidungsgründe: Der Beklagte hat mit Mietvertrag vom 24. Oktober 1959 die Wohnung im 1. Stock des Hauses Badgastein, Waggerl Straße 3, bestehend aus vier Zimmern, Küche, Bad, Speisekammer, WC und Gang samt Kellerabteil und Holzlage sowie dem Recht der Mitbenützung von Waschküche, Trockenboden und Hofraum samt Parkplatz im Hofraum gemietet. Die Klägerin kündigte als Rechtsnachfolgerin der Vermieterin die Wohnung zum 31. Dezember 1989 gerichtlich auf und begehrte die Räumung bi... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 27. September 1989, ON 45, hat das Erstgericht Anton D*** als den Vater des mj. Mario verpflichtet, zum Unterhalt des Kindes vom 1. August 1989 an monatlich S 4.000,- zu Handen der Mutter des Kindes zu zahlen. Das Rekursgericht hat dem vom Vater dagegen erhobenen Rekurs mit Entscheidung vom 21. November 1989, ON 49, nicht Folge gegeben. In seinem gegen den Beschluß der zweiten Instanz gerichteten Revisionsrekurs bringt der Vater unter Hinweis auf die H... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der Ankündigungen der Beklagten in einem Werbeschreiben vom Juli 1988 erhob der Kläger das Unterlassungsbegehren zu 1., auf Grund der Ankündigungen in einem Werbeschreiben vom September 1988 die Unterlassungsbegehren zu 2. ÄHauptbegehren 2.a) und Eventualbegehren 2.b); siehe ON 14 S 131 fÜ und 3. sowie auf Grund der Ankündigungen in einem Werbeschreiben vom Juni 1988 das Unterlassungsbegehren zu 4. Das Erstgericht hat den Unterlassungsbegehren zu 1., 3. und 4... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 12. Mai 1988 (ON 62) erhöhte das Erstgericht den vom Vater der Minderjährigen monatlich zu zahlenden Unterhalt von S 1.500 auf S 2.000; den Antrag des Vaters, die Unterhaltsleistung auf monatlich S 900 herabzusetzen, wies es hingegen ab. Der Vater verdiene als selbständiger Architekt und gerichtlich beeideter Sachverständiger nach den Ergebnissen des Sachverständigengutachtens monatlich durchschnittlich S 8.560, es gelinge ihm jedoch offensichtlich imm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 21. August 1926 geborene Kläger und die am 2. April 1914 geborene Beklagte schlossen die beiderseits zweite Ehe am 22. August 1964. Der Ehe entstammen keine Kinder. Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger, ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten sie in Timenitz, Pischeldorf. Die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten ist seit mehr als 6 Jahren aufgehoben. Mit der am 17. Mai 1988 eingelangten Klage begehrte der Kläger die Scheidu... mehr lesen...
Begründung: Mit einer einstweiligen Verfügung wurde der verpflichteten Partei verboten, in der von ihr herausgegebenen Zeitschrift B*** oder auf einer dieser Zeitschrift beigegebenen Karte dem Besteller eines B***-Abonnements eine Flasche besten französischen Cognacs gratis in Aussicht zu stellen oder zu geben oder geben zu lassen oder sonst im Zusammenhang mit der Bestellung eines B***-Abonnements ein Gratisgeschenk nicht nur geringen Wertes anzubieten, anzukündigen oder zu gewäh... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt vom 8.Juni 1983 zur AZ 4 Cg 97/83 aus dem Alleinverschulden des Beklagten geschieden. Die der Ehe entstammenden Kinder sind selbsterhaltungsfähig. Der Beklagte leistete seit der Ehescheidung an die Klägerin freiwillig an Unterhaltszahlungen bis Dezember 1985 monatlich S 3.300 und seit Jänner 1986 (nach Wegfall der Sorgepflicht für die Tochter Beate) monatlich den Betrag von S 4.000. Die Klägerin be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erwirkte gegen die erstbeklagte Partei als Akzeptantin und gegen die zweitbeklagte Partei als Ausstellerin eines Wechsels vom 1.April 1985 die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages über die Wechselsumme von S 370.077,28 s.A. Die erstbeklagte Partei beantragte - ebenso wie die zweitbeklagte Partei - die Aufhebung des Wechselzahlungsauftrages und die Klageabweisung und führte zur
Begründung: aus, es stehe ihr gegenüber dem Kläger eine Gegenforderung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beiden Beklagten mieteten gemeinsam mit einer Gesellschaft mbH und mit zwei weiteren natürlichen Personen, die alle am Verfahren erster und zweiter Instanz als Beklagte beteiligt waren, am Revisionsverfahren jedoch nicht mehr teilnehmen, von der klagenden Partei in Form eines Leasings mehrere Gegenstände. Die klagende Partei erhob gegen die Leasingnehmer eine Klage auf Bezahlung von S 518.667,27 sA und eine weitere Klage auf Bezahlung von S 56.867,26 sA. S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 12.1.1977 geborene Klägerin wurde bei einem Verkehrsunfall am 16.7.1985 schwer verletzt. Die Haftung der Beklagten für die Unfallsfolgen ist unstrittig. Die Klägerin begehrte zuletzt die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 839.440,50 s.A. Im einzelnen machte sie geltend: Schmerzengeld S540.000,-- Verunstaltungsentschädigung S 110.000,-- Kosten für Heimunterbringung Feber 1986 bis Juni 1987 und September 198... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die klagenden, auf Grund der Ermächtigung des § 32 des Handelskammergesetzes BGBl 1946/182 durch § 2 Abs 1 der Fachgruppenordnung BGBl 1947/223 für den Bereich der Sektion Geld-, Kredit- und Versicherungswesen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft errichteten Fachverbände (§ 4 Z 2, 3 und 4 des Anhanges zur Fachgruppenordnung) machen den beklagten Parteien - 1. Ö*** P***, 2. BANK DER Ö*** P*** AG, 3. R*** Ö***, 4. Gottfried P*** - eine Reihe von Verst... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt S 457.836,60 s.A. an Werklohn mit der
Begründung: , sie sei von der beklagten Partei beauftragt worden, Schäden im Bauvorhaben AKH-Verpflegungsversorgung zu beheben, die die beklagte Partei dort durch Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel verursacht habe. Der Auftrag hiezu sei von der beklagten Partei mündlich erteilt und zweimal indirekt schriftlich bestätigt worden. Die klagende Partei habe die Leistungen entsprechend den Bautagesberichte... mehr lesen...
Begründung: Die am 26.11.1969 geborene Claudia R*** und die am 1.3.1971 geborene minderjährige Verena R*** entstammen der Ehe der Maria R*** mit Dipl.Ing. Dr. Helmut R***. Die Ehe der Eltern wurde geschieden, die Kindern befinden sich bei der Mutter. Im Zuge des Scheidungsverfahrens wurde ein Vergleich dahin geschlossen, daß sich der Vater verpflichtete, für jedes Kind einen monatlichen Unterhalt von 2.500 S zuzüglich eines monatlichen Schulgeldes von je 500 S zu zahlen. Unter Hin... mehr lesen...
Norm: EO §44 BEO §44 CZPO §502 HIII2
Rechtssatz: Ob und in welcher Höhe nach § 44 Abs 2 EO eine Sicherheitsleistung aufzutragen ist, hängt vom pflichtgemäßen Ermessen ab. Wird dieses im Rahmen der bestehenden Rechtsprechung ausgeübt, so fehlt es insoweit an einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO. Entscheidungstexte 3 Ob 138/89 Entscheidungstext OGH 13.12.1989 3 Ob... mehr lesen...
Begründung: Nach Eintritt der Vollstreckbarkeit des Teilurteiles vom 19. Oktober 1987, mit dem die beklagten Mitmieter zur Räumung der ihnen als Rechtsanwaltskanzlei vermieteten Wohnung Nr. 8 im Haus der betreibenden Parteien Brucknerstraße 4, 1040 Wien, infolge der wegen Mietzinsrückstandes nach dem § 1118 ABGB erklärten Aufhebung des Bestandvertrages verpflichtet wurden, bewilligte das Erstgericht am 4. Juli 1988 die Exekution nach § 349 EO. Die zwangsweise Räumung sollte am 19.... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile, der die am 13. Juni 1971 geborene Tochter Birgit entstammt, wurde aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten geschieden. Im Scheidungszeitpunkt waren die Klägerin 45 und der Beklagte 41 Jahre alt. Die Klägerin ist seit der Geburt ihrer Tochter im Haushalt tätig. Vorher war sie nach Pflichtschulbesuch und Büroausbildung mehrere Jahr als (Chef-)Sekretärin beschäftigt gewesen. Die Klägerin begehrte vom Beklagten einen monatlichen Unterhalt vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Teilurteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 26.3.1983, 10 Cg 295,296/82-104, geschieden; die Entscheidung ist seit Mai 1984 rechtskräftig. Auf Grund eines am 17.11.1970 abgeschlossenen Mietvertrages war der Kläger Bestandnehmer der im 2.Stock des Hauses Innsbruck, Adolf-Pichler-Platz 2, gelegenen Wohnung, bestehend aus vier Zimmern, Küche, Gang, Kabinett, Balkon und WC (Gesamtfläche ca. 163 m2) sowie Keller- und Dachbodenabte... mehr lesen...
Norm: EO §355 Abs1 IIIaZPO §502 H III2
Rechtssatz: Ob die in einem Exekutionsantrag nach § 355 EO enthaltene konkrete Behauptung des Zuwiderhandelns ausreichend ist oder nicht, ist keine erhebliche Rechtsfrage. Entscheidungstexte 3 Ob 1032/89 Entscheidungstext OGH 15.11.1989 3 Ob 1032/89 3 Ob 17/90 Entscheidungstext OGH 24.01.1990 3 O... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Bewertung des Beschwerdegegenstandes verstößt nicht gegen zwingende Bewertungsrichtlinien und ist daher für den Obersten Gerichtshof bindend. Eine Überschreitung des Exekutionsantrages ist nicht erkennbar; denn die betreibende Partei hat neben dem seit der UWG-Novelle 1980 unzutreffenden Antrag auf Androhung einer Beugestrafe auch den richtigen Antrag auf sofortige Verhängung der Strafe gestellt. Nach Zurückziehung des u... mehr lesen...
Begründung: Nach vorgenommener Schätzung gab das Erstgericht den Schätzungswert der drei zu versteigernden Liegenschaften der Verpflichteten in Kat.Gem. Schwarzau im Gebirge wie folgt bekannt: 1) 8,940.000 S (davon 44.500 S Zubehör) für EZ 54, 2) 3,490.000 S für EZ 79 und 3) 4,360.000 S für EZ 103 (Beschluß ON 43). In Erledigung von Einwendungen der verpflichteten Partei bestimmte das Erstgericht den Schätzwert endgültig in derselben Höhe (Beschluß ON 62). Das Gericht zweiter Inst... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 6. März 1989 (ON 14) erhöhte das Erstgericht den vom Vater nach der Scheidung seiner Ehe für die ehelichen Kinder mj. Eva Maria S***, geboren am 13. Juli 1983, und mj. Margaritta S***, geboren am 23. Juni 1985 aufgrund einer vergleichsweisen Regelung zu leistenden jeweiligen Unterhalt auf nunmehr monatlich S 2.000,- und monatlich S 1.700,-. Ein dagegen erhobener Rekurs hatte keinen Erfolg. Am 4. August 1989 beantragte der Vater die Herabsetzung der Unt... mehr lesen...
Norm: AußStrG §266 bZPO §502 HII
Rechtssatz: Falsche Berechnung einer Rechtsmittelfrist durch zweite Instanz ist erhebliche Rechtsfrage. Entscheidungstexte 3 Ob 102/89 Entscheidungstext OGH 18.10.1989 3 Ob 102/89 7 Ob 522/91 Entscheidungstext OGH 28.02.1991 7 Ob 522/91 Beisatz hier: Vierwöchige Rechtsmittelfrist der ... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichteten Parteien sind gemäß rechtskräftiger gerichtlicher Kündigung verpflichtet, die strittige Wohnung binnen 14 Tagen nach dem Ende der Bestandzeit am 31.12.1988 zu räumen. Das Erstgericht bewilligte gemäß § 35 Abs 2 MRG die Aufschiebung der Räumungsexekution bis 15.10.1989. Das Gericht zweiter Instanz änderte den Beschluß des Erstgerichtes dahin ab, daß der Antrag auf Bewilligung eines Räumungsaufschubes abgewiesen wurde, und sprach aus, daß der Revisions... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluß des Erstgerichtes vom 30. August 1988, mit dem der betreibenden Partei die zwangsweise Räumung eines Ausstellungslokals samt Nebenräumen bewilligt wurde, wurde der verpflichteten Partei am 12. Oktober 1988 zugestellt. Den von der verpflichteten Partei am 27. Oktober 1988 zur Post gegebenen Rekurs wies die zweite Instanz als verspätet zurück und sprach aus, daß der von der Zurückweisung betroffene Wert des Streitgegenstandes S 15.000,--, aber nicht S 300.00... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin handelt mit Lastkraftwagen und Omnibussen und übt das Kraftfahrzeugmechanikergewerbe aus. Seit 1981 ist sie Mitglied der "I*** Industrial Vehicles Corporation B.V.". Dieser Verband hat am 4. November 1976 beim Österreichischen Patentamt die Verbandsmarke "Iveco" zur Eintragung angemeldet; die Marke wurde in der Folge registriert und ist auch heute noch aufrecht. Seit 1980 treten in Österreich nur die Klägerin und die STEYR-DAIMLER-PUCH AG als Gene... mehr lesen...
Begründung: Die am 15.7.1978 geborene Diana S*** entstammt der Ehe des Dr.Heinrich S*** mit Tiziana S***. Die Ehe wurde am 16.1.1989 nach § 55 a EheG rechtskräftig geschieden. Die aus dem Familienrecht erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern stehen der Mutter zu. Der Vater ist auf Grund eines gerichtlichen Beschlusses verpflichtet, für das Kind einen monatlichen Unterhalt von S 5.000 zu leisten. Nach Feststellung sämtlicher Umstände bei den ... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtsmittelwerber ist der uneheliche Vater des am 11.4.1970 geborenen Wolfgang W***. Noch vor Erreichung der Volljährigkeit des Kindes beantragte der Vater das Erlöschen seiner Unterhaltspflicht wegen Selbsterhaltungsfähigkeit seines Sohnes auszusprechen. Das Erstgericht wies den Antrag ab, das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Folgender Sachverhalt steht fest: Wolfgang W*** hat die vierklassige Fachschule für Metallbearbeitung und Werkzeugbau an der Hö... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht behandelte den vom Vater der Minderjährigen gegen den durch Hinterlegung am 28. Februar 1989 zugestellten erstinstanzlichen Unterhaltsbemessungsbeschluß erhobenen, bei Gericht am 15. März 1989 eingelangten Rekurs als rechtzeitig und gab ihm in der Sache teilweise Folge. Rechtliche Beurteilung Der dagegen vom Unterhaltssachwalter der Minderjährigen eingebrachte, ausschließlich auf die Verspätung des vom Vater erhobenen Rekurses ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zur Frage, ob der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat, 300.000 S übersteigt und ob die Revision bejahendenfalls nach § 502 Abs 4 Z 2 ZPO als Vollrevision zulässig ist: Mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche sind nach § 55 Abs 1 Z 1 JN zusammenzurechnen, wenn sie von einer einzelnen Partei gegen eine einzelne Partei erhoben werden und in einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenha... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 1. März 1989 (ON 9 a) erhöhte das Erstgericht den vom Vater für das aus seiner geschiedenen Ehe stammende Kind mj. Cornelia T***, geboren am 25. Dezember 1980, bisher bezahlten monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 2.000,-- ab 1. Februar 1989 auf monatlich S 4.000,--. Es stellte fest, daß das monatliche Einkommen des Vaters netto S 32.148,-- beträgt und ihn weitere Sorgepflichten für seine nunmehrige Ehefrau sowie das aus seiner weiteren geschiedenen Ehe... mehr lesen...