Norm: ABGB §523 AABGB §523 CcKSchG §28 Abs2MSchG §10 Abs1UWG §14 A2ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Bei Beurteilung des Bestehens der Wiederholungsgefahr ist stets maßgebend, ob dem Verhalten des Beklagten in seiner Gesamtheit gewichtige Anhaltspunkte dafür entnommen werden können, dass er ernstlich gewillt ist, von künftigen Störungen Abstand zu nehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 754/78 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 AABGB §523 CcUWG §14 A2ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Als Indiz für das Vorhandensein einer Wiederholungsgefahr ist es zu werten, wenn der Beklagte im Prozess seine Unterlassungspflicht bestreitet und keine Gewähr dafür besteht, dass er Eingriffe in das Eigentum des Klägers in absehbarer Zeit unterlässt. Entscheidungstexte 5 Ob 754/78 Entscheidungstext OGH 09.01.1979 5 Ob 7... mehr lesen...
Die Steiermärkische Landesregierung hat am 28. September 1949 nachstehenden Beschluß gefaßt: "1. Das Landesbauamt wird beauftragt, bis auf weiteres zu versuchen, ohne Personalvermehrung an Bauangelegenheiten der Gemeinden (ausgenommen den allgemeinen Gemeinde-Wegebau), für welche Bedarfzuweisungen gewährt werden, mitzuwirken, soweit dies zur Sicherstellung einer sachlich und wirtschaftlich einwandfreien Bauausführung notwendig ist. Diese Mitwirkung wird in der Regel in der Verfassun... mehr lesen...
Mit der am 14. November 1972 eingebrachten Klage begehrte der Kläger von der beklagten Partei die Bezahlung eines Betrages von 1 760 421 S samt 10.5% Zinsen seit 17. Juli 1972 mit der Begründung: , daß die beklagte Partei dem Kläger diesen Betrag für die von ihm auftragsgemäß in den Jahren 1968 bis Frühjahr 1972 für das Bauvorhaben H-Gasse 15 erbrachten Bauleistungen und Architektenleistungen schulde. Im Laufe des Verfahrens wurde das Klagebegehren teils - wegen Teilzahlungen der beklag... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA3ZPO §228 A1ZPO §228 A4ZPO §228 C1
Rechtssatz: Prozessökonomischer Zweck der Feststellungsklage ist es, die Rechtslage dort zu klären, wo ein von der Rechtsordnung anerkanntes Bedürfnis zur Klärung streitiger Rechtsbeziehungen besteht, sei es um weitere Streitigkeiten zu vermeiden, sei es um eine brauchbare Grundlage für weitere Entscheidungen zu schaffen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA3ZPO §228 A4
Rechtssatz: Ist ein Feststellungsbegehren unbestimmt, kann das erfließende Urteil die Aufgabe der Klärung der Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien nicht erfüllen, wobei auch Feststellungsurteilen Rechtskraftwirkung zukommt. Entscheidungstexte 1 Ob 659/78 Entscheidungstext OGH 22.11.1978 1 Ob 659/78 Veröff: RZ 1979/34 S 145 = JBl 1979,602 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA3ZPO §228 A4
Rechtssatz: Auch in Feststellungsklagen muss das festzustellende Recht oder Rechtsverhältnis inhaltlich und umfänglich genau und zweifelsfrei bezeichnet werden. Die Notwendigkeit der Bestimmtheit des Klagebegehrens ergibt sich hier zwar nicht, wie beim Leistungsurteil, aus der Erwägung, dass es zur Zwangsvollstreckung geeignet sein müsse, wohl aber aus dem Zweck und der Funktion der Feststellungsklage und ihrer Re... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA3ZPO §228 A4ZPO §228 F
Rechtssatz: Das über eine negative Feststellungsklage erfließende Urteil, durch das der Bestand des die Leistung auslösenden Rechtes oder Rechtsverhältnisses verneint wird, bewirkt Rechtskraft für alle auf den gleichen Sachverhalt gegründeten Leistungsklagen. In der Klage ist daher das Rechtsverhältnis genau zu bezeichnen und zu individualisieren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §65 EZPO §226 IV
Rechtssatz: Besitzt der Kläger in Form einer einstweiligen Verfügung schon einen Exekutionstitel, mit dem er auch seinen Anspruch auf Unterlassung auf dem Wege des § 355 EO exekutiv durchsetzen kann, steht einem Erfolg seines neuerlichen Unterlassungsbegehrens und des damit verbundenen Sicherungsantrages das Fehlen des erforderlichen Rechtsschutzbedürfnisses entgegen. Anmerkung Anm zum RS: Vgl abe... mehr lesen...
Norm: EO §6EO §63KFG §63VersVG §149VersVG §158cZPO §226 IV
Rechtssatz: Hat der Geschädigte nur den Schädiger auf Schadenersatz belangt und gegen ihn einen Exekutionstitel erwirkt, dann kann ihm die Exekution auf den dem Schädiger gegen den Haftpflichtversicherer gem § 149 VersVG zustehenden Befreiungsanspruch nicht mit der
Begründung: verweigert werden, daß ihm ein Rechtsschutzbedürfnis hiefür wegen des Direktanspruches gegen den Haftpflichtvers... mehr lesen...
Norm: EO §3 IIIDEO §3 IVCEO §63ZPO §226 IV
Rechtssatz: Der Exekutionsordnung ist ein "Rechtsschutzbedürfnis" als besondere Voraussetzung der Exekutionsbewilligung fremd. Entscheidungstexte 3 Ob 148/78 Entscheidungstext OGH 14.11.1978 3 Ob 148/78 SZ 51/157 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0000068 ... mehr lesen...
Auf Grund des Versäumungsurteiles des Landgerichtes Traunstein vom 22. Dezember 1977, 2 O 1981/76, und des Kostenfestsetzungsbeschlusses desselben Gerichtes vom 24. Jänner 1978, bewilligte das Erstgericht der betreibenden Gläubigerin zur Hereinbringung ihrer Forderungen von 6398.80 DM und 800 je samt Anhang antragsgemäß u. a. die Pfändung des der Verpflichteten gegen die Drittschuldnerin Versicherungsanstalt der Österreichischen Bundesländer Versicherungsaktiengeseilschaft auf Grund d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D4ZPO §226 IIIB
Rechtssatz: Ein Schwanken in der rechtlichen Qualifikation des Begehrens, zu der die klagende Partei im Zivilprozeß nicht verpflichtet ist oder die unrichtige rechtliche Bezeichnung eines Begehrens (hier: eines Rentenbegehrens) schadet nicht. Entscheidungstexte 2 Ob 174/78 Entscheidungstext OGH 09.11.1978 2 Ob 174/78 Veröff: ZVR 1979/200 S 244 ... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 5. April 1973 errichteten Ing. Josef K und Dr. Gustav A eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma der beklagten Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien; diese Firma ist im Handelsregister Wien zu HRB 14 977 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Unternehmen für die Erzeugung von Metallfenstern und Metalltüren. Ing. Josef K und Dr. Gustav A übernahmen und leisteten je eine Stammeinlage von 50 000 S. Dr. Gustav A übte seine... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA3ZPO §226 IIB4ZPO §228 A4
Rechtssatz: In einem Feststellungsbegehren müssen nicht alle Punkte des Rechtsverhältnisses, dessen Feststellung verlangt wird, so genau umschrieben sein, daß eine weitere Prüfung in einem allfälligen Leistungsprozeß nicht erfolgen muß. ZB können die Parteien ein erhebliches Interesse daran haben, den Gegenstand nicht näher zu beschreiben (hier: Verfahren, in dem es um die Beteiligung am Gewinn der Ve... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrte vom Beklagten die Unterlassung des Vertriebes von Schaumzuckerwaren in der - näher beschriebenen - charakteristischen Form der "Schwedenbombe" in Österreich. Sie erwirkte zur Sicherung des erhobenen Unterlassungsanspruches das begehrte Verbot durch eine einstweilige Verfügung, die dem Beklagtenvertreter am 11. März 1974 zugestellt wurde. In der Hauptsache gab das Erstgericht dem Klagebegehren statt, während es das Berufungsgericht abwies. Die Entscheidung ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IVZPO §577
Rechtssatz: Das bei Vorliegen einer Schiedsvereinbarung bestehende mangelnde Bedürfnis auf Gewährung des Rechtsschutzes durch ein ordentliches Gericht kann nur durch Einrede der sachlichen Unzuständigkeit geltend gemacht werden, nicht aber als ein besonderes Prozeßhindernis, das zur Zurückweisung der Klage zu führen hat, sonst würden die Bestimmungen der §§ 240 Abs 1 und 441 ZPO umgangen werden. En... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIAZPO §226 IIB3
Rechtssatz: Wer einen - ziffernmäßig anzugebenden - Anspruch auf Zahlung seines restlichen Werklohnes hat, kann nicht auf Abgabe einer Zustimmungserklärung zur Ausfolgung eines nicht näher bezeichneten Betrages aus einer gemeinsamen Baustellenkasse des Bauherren klagen; es ist Sache des Beklagten, die Ansprüche des Klägers entweder selbst zu befriedigen oder aus von ihm zur Verfügung gestellten Geldern befriedige... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLII IJZPO §226 IIB10
Rechtssatz: Da der Kläger bei der Stufenklage jederzeit auf das Leistungsbegehren umstellen kann, steht ihm diese Möglichkeit auch nach Fällung eines Teilurteils über das Rechnungslegungsbegehren zur Verfügung. Dies gilt auch in dem Fall, daß der Kläger die materielle Richtigkeit einer ihm zugekommenen Abrechnung bestreitet. Entscheidungstexte 4 Ob 45/7... mehr lesen...
Beide Parteien erzeugen und vertreiben Kaffeemittel. Gestützt auf § 1 UWG und auf die Bestimmungen des Kartellgesetzes, begehrt die Klägerin die Verurteilung der Beklagten, sofort die Ankündigung und/oder Gewährung eines Sonderbonus oder sonstigen Nachlasses beim Vertrieb von Kaffeemitteln als Gegenleistung dafür, daß der Bezug der Produkte der Klägerin eingestellt oder eingeschränkt wird, zu unterlassen und ihr einen Schadenersatzbetrag von 473 000 S samt Anhang zu zahlen; außerdem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am Nachmittag des 22. 8. 1975 verbrannte der Erstbeklagte auf einem an die E*****-Bezirksstraße angrenzenden Ackerfeld im Gemeindegebiet von St. M***** auf Höhe des Hauses N***** gedroschenes Haferstroh. Der dabei entwickelte Rauch legte sich über die Fahrbahn. Gegen 16.40 Uhr stieß der Kläger, der mit seinem LKW von St. M***** in Richtung N***** an der Krems fuhr, in der sichtbehindernden Rauchwand mit dem entgegenkommenden, vom Zweitbeklagten gelenkten LKW-Zug... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §226 IIIA
Rechtssatz: In einem vom Verhandlungsgrundsatz beherrschten Verfahren bestimmen die Parteien den Inhalt und die Auswirkungen ihrer Sachanträge und damit nicht nur, über welche Ansprüche sie ein Urteil des Gerichtes begehren, sondern auch, auf Grund welcher Tatsachen die Entscheidung gefällt werden soll (vgl Fasching II, 870, Anmerkung 1 zu § 182 ZPO). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIB4ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: In der Aufzählung der im einzelnen verbotenen Werbegeschenke in Verbindung mit dem Hinweis, daß auch gleich wertvolle Geschenke verboten sind, liegt keine Unbestimmtheit des Unterlassungsbegehrens. Entscheidungstexte 4 Ob 332/78 Entscheidungstext OGH 25.04.1978 4 Ob 332/78 Veröff: ÖBl 1978,154 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §226 IIIA
Rechtssatz: Ist ein Urteilsbegehren nicht eindeutig, so ist es auch im Anwaltsprozeß nicht Sache des Richters, die für den Kläger ungünstige Auslegung zu wählen. Vielmehr hat er vorerst eine Verbesserung anzuregen und darauf hinzuwirken, daß die für die Entscheidung erheblichen Angaben gemacht und alle nötigen Aufschlüsse gegeben werden. Entscheidungstexte 7 Ob 559/... mehr lesen...
Norm: ABGB §432ABGB §936 IABGB §1054ZPO §226 II B9ZPO §405 D IIId
Rechtssatz: Wenn auf Unterfertigung eines Vertragsentwurfes geklagt wird, der die angeblich mündlich vereinbarten Rechte und Pflichten der Vertragspartner kumulierend beinhaltet, und sich einzelne unwesentliche Bestandteile als nicht der Vereinbarung entsprechend erweisen, wäre es schlechthin unverständlich, hier anders zu entscheiden als im Falle der kumulierenden Geltendmachung... mehr lesen...
Norm: ABGB §432ABGB §1054ABGB §1061ZPO §226 II B9
Rechtssatz: Aus dem Abschluß eines gültigen Kaufvertrag über eine Liegenschaft ergibt sich die durch § 1061 ABGB mittels Verweisung auf das Tauschrecht ( § 1047 ABGB ) definierte vertragstypische Hauptpflicht des Verkäufers, dem Käufer das Eigentum an der gekauften Liegenschaft zu verschaffen. Der Käufer kann nach seiner Wahl die Verurteilung des Verkäufers entweder zur Unterfertigung einer den ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1326 B3ZPO §226 IIB7
Rechtssatz: An die Behauptungspflicht des Klägers, daß durch eine Verunstaltung sein besseres Fortkommen verhindert werden könnte, sind nicht allzu hohe Anforderungen zu stellen. Das gilt insbesonders dort, wo der künftige Lebensverlauf des Verunstalteten völlig im ungewissen liegt und die Wahrscheinlichkeit der Verhinderung des besseren Fortkommens nur auf Grund der allgemeinen Lebenserfahrung geschlossen werde... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia7ZPO §226 IIIA
Rechtssatz: Das Fehlen des Vorwurfes, der Beklagte habe den Vorprozeß im schlechten Glauben geführt, bewirkt die Unschlüssigkeit der Klage auf Schadenersatz wegen mutwilliger Prozeßführung. Entscheidungstexte 1 Ob 523/78 Entscheidungstext OGH 17.03.1978 1 Ob 523/78 4 Ob 148/84 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Der Kläger war seit 19. April 1971 Angestellter der Beklagten und in dieser Eigenschaft im Werk T als Konstrukteur tätig. Mit Schreiben vom 3. Feber 1976 dem Kläger zugestellt am 10. Feber 1976 - sprach die Beklagte die vorzeitige Entlassung des Klägers aus. Mit der Behauptung, daß diese Entlassung durch keinen wichtigen Grund im Sinne des § 27 AngG gerechtfertigt sei, nimmt der Kläger die Beklagte auf Zahlung von Kündigungsentschädigung und Abfertigung in der Höhe von insgesamt 86 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41ZPO §226 IIIB
Rechtssatz: Dem Gesellschafter einer GmbH steht es frei, die Klagsführung im Sinne des § 41 GmbHG, auf Nichtigerklärung eines mit Anfechtungsgründen behafteten Gesellschafterbeschlusses auf bestimmte
Gründe: zu beschränken, also nur einzelne bestimmte Anfechtungsgründe geltend zu machen. Wird aber ein bestimmter Klagsgrund ausdrücklich geltend gemacht, dann ist das Gericht daran gebunden. Entschei... mehr lesen...