Norm
EO §6Rechtssatz
Hat der Geschädigte nur den Schädiger auf Schadenersatz belangt und gegen ihn einen Exekutionstitel erwirkt, dann kann ihm die Exekution auf den dem Schädiger gegen den Haftpflichtversicherer gem § 149 VersVG zustehenden Befreiungsanspruch nicht mit der Begründung verweigert werden, daß ihm ein Rechtsschutzbedürfnis hiefür wegen des Direktanspruches gegen den Haftpflichtversicherer fehle.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0000199Dokumentnummer
JJR_19781114_OGH0002_0030OB00148_7800000_002