RS OGH 1978/6/27 3Ob84/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1978
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Norm

ZPO §226 IV
ZPO §577

Rechtssatz

Das bei Vorliegen einer Schiedsvereinbarung bestehende mangelnde Bedürfnis auf Gewährung des Rechtsschutzes durch ein ordentliches Gericht kann nur durch Einrede der sachlichen Unzuständigkeit geltend gemacht werden, nicht aber als ein besonderes Prozeßhindernis, das zur Zurückweisung der Klage zu führen hat, sonst würden die Bestimmungen der §§ 240 Abs 1 und 441 ZPO umgangen werden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 84/78
    Entscheidungstext OGH 27.06.1978 3 Ob 84/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0038036

Dokumentnummer

JJR_19780627_OGH0002_0030OB00084_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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