Norm: ZPO §226 IIA3ZPO §235 DZPO §405 I
Rechtssatz: So wie das Gericht berechtigt ist, in der Stilisierung des Urteilsspruches vom Urteilsbegehren abzuweichen, um dem
Spruch: eine klarere und deutlichere Fassung zu geben, die sich im Wesen mit dem gestellten Klagebegehren deckt, steht es auch dem Kläger zu, schon zuvor dies selbst zu besorgen. Entscheidungstexte 1 Ob 4/78 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA2ZPO §405 BIZPO §409
Rechtssatz: Gewährung einer Paritionsfrist durch das Gericht als Präzisierung eines unbestimmten Klagebegehrens. (Beginn einer Arbeit binnen vierzehn Tagen und "Fertigstellung in einem Zug" - unbestimmt). Entscheidungstexte 8 Ob 564/77 Entscheidungstext OGH 31.01.1978 8 Ob 564/77 European Case L... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63ZPO §226 IIIA
Rechtssatz: Trägt der Geschädigte der außer Streit gestellten Deckungssumme des Versicherers dadurch Rechnung, daß er bei Aufrechterhaltung seiner Ansprüche gegen die ersatzpflichtigen Versicherten sein Leistungsbegehren gegenüber dem Versicherer auf die Deckungssumme einschränkt, dann bringt er damit unzweifelhaft zum Ausdruck, daß er gemäß § 63 KFG die Solidarhaftung der ersatzpflichtigen Versicherten und des V... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 DVersVG §23VersVG §25ZPO §226 IIIBZPO §405 C
Rechtssatz: Aus dem Grundsatz, dass die Parteien nur den rechtserzeugenden oder rechtsvernichtenden Sachverhalt vorzutragen brauchen und dass das Gericht sodann den in diesem Rahmen festgestellten Sachverhalt nach allen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen hat, wenn nicht der Anspruch ausschließlich auf einen bestimmten Rechtsgrund gestützt wird, folgt für das Versicherungsrecht, das... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Feststellung der Leistungspflicht der Beklagten aus 1 der Kasko-Vollversicherung zweier LKW, die noch fast neu am 28. Dezember 1974 beim Brand eines zur Abstellung der Fahrzeuge verwendeten Schuppens in der Schottergrube des Klägers zerstört wurden. Die Beklagte wendete Leistungsfreiheit wegen grober Fahrlässigkeit ein, weil die Fahrzeuge in einer zur Garagierung ungeeigneten Holzbaracke verwahrt worden seien und der Brand auf Schweißarbeiten zurückzuführen sei,... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIB4
Rechtssatz: Wird der Urteilsantrag ganz konkret auf den als erwiesen angenommenen Wettbewerbsverstoß abgestellt, ohne der Gefahr künftiger Umgehungen dieses Verbotes durch eine allgemeine Fassung des Begehrens Rechnung zu tragen, so wird damit in Kauf genommen, bei auch nur geringen Änderungen des beanstandeten Verhaltens unter Umständen neuerlich klagen zu müssen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 VZPO §405 F
Rechtssatz: Vor der Entscheidung über ein Klagehilfsbegehren muß über das Klagehauptbegehren und, wenn in wertender Reihenfolge zwei Hilfsbegehren gestellt wurden, über das erste Hilfsbegehren zuerst entschieden werden. Entscheidungstexte 5 Ob 615/77 Entscheidungstext OGH 04.10.1977 5 Ob 615/77 5 Ob 117/14p Entsc... mehr lesen...
Norm: EO §7 BdIIIAEO §7 BdIIIBUWG §14 A1ZPO §226 B12
Rechtssatz: Ein Unterlassungsbegehren, das nur auf den gesetzlichen Tatbestand abgestellt ist und ein generelles Verbot des Ankündigens von Ausverkäufen oder ausverkaufsähnlichen Veranstaltungen ohne behördliche Bewilligung anstrebt, kann mangels Bestimmtheit im Sinne des § 7 Abs 1 EO keinen tauglichen Exekutionstitel bilden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIBZPO §235 C
Rechtssatz: Zum subsidiären Klagegrund (Zahlungsbegehren auf einen Kaufvertrag und später - subsidiär - auch auf Bereicherungsrecht gestützt). Entscheidungstexte 5 Ob 563/77 Entscheidungstext OGH 12.07.1977 5 Ob 563/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0038038 ... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 623 KG P, bestehend aus dem Grundstück Nr. 3/184 mit dem darauf erbauten Haus A Nr. 1. Die östlich angrenzende Liegenschaft EZ 595 KG P mit dem Grundstück Nr. 3/209 steht im Eigentum der Beklagten, die dort im Jahre 1973 einen Kinderspielplatz errichtete. Der Kläger erwarb seine Liegenschaft von der Beklagten auf Grund einer schriftlichen Erklärung vom 21. April 1965 mit Kaufvertrag vom 16. September 1968. Mit seiner Klage begehrt der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs2 AZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Die Unterlassungsklage nach § 364 Abs 2 ABGB setzt voraus, dass eine Wiederholung der unzulässigen Immission zu erwarten ist. Entscheidungstexte 7 Ob 562/77 Entscheidungstext OGH 30.06.1977 7 Ob 562/77 Veröff: SZ 50/99 = MietSlg 29040 5 Ob 776/81 Entscheidungstext OGH 15.12.1981 5 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AABGB §364 B2ZPO §226 IIB12EO §7 Abs1 Ac
Rechtssatz: Aufnahme des zulässigen Geräuschpegels in dB(A) in Urteilsspruch eines Unterlassungstitels nach § 364 ABGB. Entscheidungstexte 7 Ob 562/77 Entscheidungstext OGH 30.06.1977 7 Ob 562/77 Veröff: SZ 50/99 = MietSlg 29040 8 Ob 651/87 Entscheidungstext OGH 11.02.1988 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AZPO §226 II B12
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Wiederholungsgefahr darf nicht engherzig vorgegangen werden. Diese liegt schon im Fortbestehen eines Zustandes, der keine Sicherungen gegen weitere Rechtsverletzungen bietet. Wiederholungsgefahr ist daher auch anzunehmen, wenn der mit der Unterlassungsklage Belangte sein Unrecht nicht einsieht. Entscheidungstexte 7 Ob 562/77 ... mehr lesen...
Der Beklagte richtete am 29. November 1972 folgendes Schreiben an Gertrude F, Vizebürgermeister und Stadtrat für Kultur und Volksbildung der Stadt Wien: "Sehr verehrte Frau BürgermeisterÜ Folgende Nachricht erhalte ich heute im Telegrammstil und möchte die Information an Sie weitergeben, weil doch dadurch verschiedene Dinge einen "transparenten" Hintergrund erhalten. P hat vor Zeugen gesagt, daß er für Vermittlung des ORF-Orchesters nach Holland Provisionen nimmt, und zwar von Her... mehr lesen...
Der Ehegatte der Klägerin erlag am 17. April 1973 den Verletzungen, die er als Fahrgast eines PKWs am 6. April 1973 erlitten hatte. Die beklagte Partei ist Haftpflichtversicherer dieses Fahrzeuges, dessen ebenfalls tödlich verunglückter Lenker Gottfried M den Unfall verschuldete. Die Klägerin ist zufolge eines Erbübereinkommens Universalrechtsnachfolgerin ihres Ehemannes Georg S. Die Klägerin begehrte mit der am 17. April 1974 eingebrachten Klage 55 531.57 S samt 4% Zinsen ab Klagst... mehr lesen...
Norm: ABGB §802ZPO §226 IIB8
Rechtssatz: Ein Begehren gemäß § 802 ABGB auf Zahlung "nach Zulangen der Verlassenschaft" ist unzulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 273/76 Entscheidungstext OGH 02.06.1977 2 Ob 273/76 Veröff: ZVR 1978/245 S 282 = SZ 50/79 3 Ob 127/81 Entscheidungstext OGH 20.10.1982 3 Ob 127/81 ... mehr lesen...
Norm: EO §7 BaVersVG §156 Abs3ZPO §226 IIB7ZPO §228 B1bb
Rechtssatz: Der Geschädigte kann den Haftpflichtversicherer nicht auf Erbringung bestimmter Leistungen "nach Zulangen der Versicherungssumme" klagen sondern nur ein ziffernmäßig bestimmtes Leistungsbegehren erheben oder ein Begehren auf Feststellung, daß dem Kläger dem Beklagten gegenüber ein bestimmter Anspruch zustehe, vorbehaltlich einer Herabsetzung nach § 156 Abs 3 VersVG. Sollte dan... mehr lesen...
Norm: EO §7 BaEO §7 BdIAEO §7 BdVAEO §7 BdVDZPO §226 IIA
Rechtssatz: Der Gläubiger darf bei Schaffung und Durchsetzung eines Exekutionstitels nicht vor praktisch unüberwindliche Hindernisse gestellt werden. Strenge Anforderungen an die Beschreibung der Leistung im Titel sind nur dort zu stellen, wo dies der Natur der Sache nach möglich ist. Dem Erfordernis der Bestimmtheit des Titels ist jedenfalls Genüge getan, wenn ihm die geschuldete Leistun... mehr lesen...
Mit Anerkenntnisurteil vom 16. 3. 1976, C 1077/75-5, des Bezirksgerichtes St. Pölten wurden die Verpflichteten zur ungeteilten Hand schuldig erkannt, den betreibenden Gläubigern in Zuhaltung des Übergabsvertrages vom 23. Mai 1969 die tägliche Kost zu den ortsüblichen Tageszeiten in ausreichender und bekömmlicher Weise in das rechts vom Hauseingang ebenerdig gelegene Ausnahmszimmer im Haus M-Dorf 3 nachzureichen. Die betreibenden Gläubiger beantragten, ihnen zur Erwirkung dieses Anspru... mehr lesen...
Norm: AngG §7 Abs3ABGB §1491ZPO §226 IIIAZPO §266 B
Rechtssatz: Für die Einwendung eines im Gesetz vorgesehenen Verfalles genügt eine entsprechende Prozeßbehauptung, ohne daß es auf die Richtigkeit ihrer
Begründung: ankäme. Entscheidend ist der aus dem Vorbringen erkennbare Wille der Prozeßpartei, den durch den Verfall eingetretenen Rechtsuntergang geltend zu machen. Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 BbZPO §226 IIa2ZPO §226 IIB9
Rechtssatz: Das Begehren auf Feststellung der Dienstbarkeit der Skiabfahrt "jahreszeitlich beschränkt auf die Dauer des Wintersportbetriebes im Bereich des dienenden Gutes" ist genügend bestimmt. Entscheidungstexte 7 Ob 549/77 Entscheidungstext OGH 14.04.1977 7 Ob 549/77 JBl 1978/144 ( mit Anm. von König ) = SZ 50/53 ... mehr lesen...
Die klagende Marktgemeinde macht die Ersitzung der jahreszeitlich auf die Dauer des Wintersportbetriebes im Bereich des dienenden Gutes beschränkten Dienstbarkeit einer Schiabfahrt und des Aufganges für Schifahrer über ein Ackergrundstück der Beklagten in einer Breite von 10 m geltend. Der Erstrichter gab diesem Klagebegehren teilweise statt, nämlich hinsichtlich eines Streifens von 3 m Breite, und wies das Mehrbegehren, die Dienstbarkeit in einer weiteren Breite von 7 m festzustell... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIAZPO §266 BZPO §272 CZPO §503 E4c/3
Rechtssatz: Grundsätzlich hat jede Partei die für ihren Rechtsstandpunkt günstigen Tatsachen zu beweisen. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. Entscheidungstexte 2 ... mehr lesen...
Der Erstkläger ist Wohnungseigentümer von im Hause S, B-Straße 393, befindlichen Räumlichkeiten im Gesamtausmaß von 110 m2 zuzüglich Kellerräumen, die er von der ISG zum Zwecke des Betriebes einer Imbißstube erworben hatte. Bei den Kaufgesprächen zwischen Josef T als Vertreter der ISG und dem Erstkläger wurde dieser darauf hingewiesen, daß eine Sperrstundenverlängerung über 20 Uhr nicht möglich sei, nur für Ausnahmefälle werde eine Verlängerung bis 21 Uhr in Kauf genommen. Mit Konzess... mehr lesen...
Norm: ABGB §1333ZPO §226 IIB7
Rechtssatz: Der geschädigte Kaufmann muß nicht behaupten und beweisen, daß er wegen des Zahlungsverzuges gezwungen gewesen sei, zur Abdeckung der ihm zugefügten Schäden Kredit in Anspruch zu nehmen. Entscheidungstexte 2 Ob 6/77 Entscheidungstext OGH 17.02.1977 2 Ob 6/77 3 Ob 613/78 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIAZPO §243 Abs2ZPO §266 B
Rechtssatz: Es ist Sache des Beklagten, die rechtsvernichtenden Tatsachen zu behaupten und zu beweisen (6 Ob 95/73). Entscheidungstexte 8 Ob 570/76 Entscheidungstext OGH 16.02.1977 8 Ob 570/76 1 Ob 663/82 Entscheidungstext OGH 15.09.1982 1 Ob 663/82 Auch ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA3ZPO §228 A2
Rechtssatz: Unter einem Rechtsgestaltungsanspruch ist ein privatrechtlicher Anspruch auf Rechtsänderung durch den Richter zu verstehen, der - soweit nicht Parteien die angestrebte Rechtsänderung selbst durchführen können oder wollen - zu einem Urteil führt, mit dem der Richter die begehrte Rechtsgestaltung vornimmt. Entscheidungstexte 1 Ob 814/76 Entschei... mehr lesen...
Die Kläger begehrten in ihrer Klage, die beiden Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, "in die Unterteilung des Grundstückes Nr. 147/2 KG B inneliegend in der EZ 29 dieser KG. Grundbuch des Bezirksgerichtes Feldkirchen in dieses und die grün schraffierte Teilfläche laut Teilungsplan (Lageplan) des Dipl.-Ing. P vom 17. März 1970 sowie die lastenfreie Abschreibung der Teilfläche grün von der EZ 29 KG B und die Einverleibung des Eigentumsrechtes der Kläger ob derselben Fläc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1498ZPO §226 IIB9
Rechtssatz: Zur Frage der Formulierung des Klagebegehrens bei Geltendmachung der vollendeten Ersitzung (ähnlich wie 1 Ob 108/72). Entscheidungstexte 6 Ob 523/77 Entscheidungstext OGH 10.02.1977 6 Ob 523/77 Veröff: SZ 50/23 2 Ob 568/80 Entscheidungstext OGH 16.12.1980 2 Ob 568/80 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIB12ZPO §406 Aa
Rechtssatz: Auch bei Unterlassungsansprüchen ist grundsätzlich auf die Sachlage und Rechtslage zur Zeit des Schlusses der mündlichen Verhandlung in erster Instanz abzustellen. Entscheidungstexte 4 Ob 387/76 Entscheidungstext OGH 08.02.1977 4 Ob 387/76 Veröff: SZ 50/20 = ÖBl 1977,71 4 Ob 355/77 ... mehr lesen...