Norm: ZPO §226 IIIBZPO §405 C
Rechtssatz: Eine Diskrepanz zwischen Klagserzählung und festgestelltem Sachverhalt kann für den Kläger dann nicht von Nachteil sein, wenn sich der erhobene Anspruch aus den behaupteten und festgestellten Tatsachen - mögen diese auch nicht völlig einander entsprechen - rechtlich ableiten läßt. Die Klage hat ein bestimmtes Begehren zu enthalten und die Tatsachen anzuführen, auf die sich der Anspruch gründet; mehr wir... mehr lesen...
Im Lastenblatt der Liegenschaften EZ 185 und EZ 1925 je KG W ist auf den ehemals dem Moritz Sch., nunmehr aber der Beklagten gehörenden Hälfteanteilen auf Grund des Sicherstellungsauftrages des Finanzamtes Mistelbach vom 20. März 1964, StNr. L 547/64 Wei. 204 in COZ 45 (EZ 185) bzw. COZ 33 (EZ 1925) das Pfandrecht zur Sicherstellung der Abgabenforderungen für die Jahre 1961 bis 1964 im voraussichtlichen Betrag von 110.912 S samt Kosten von 510 S für die Republik Österreich vorgemerkt ... mehr lesen...
Norm: EO §88EO §89EO §374ZPO §226 IV
Rechtssatz: Hat sich das zunächst nur vorgemerkte Pfandrecht in ein vollstreckbares Pfandrecht iS der §§ 89, 88 EO verwandelt, auf Grund dessen die betreibende Gläubigerin unmittelbar beim Exekutionsgericht die Bewilligung der Verwertung der Pfandsachen verlangen kann, fehlt einer trotzdem gegen den Erwerber der Pfandliegenschaften erhobenen Hypothekarklage das notwendige Rechtsschutzbedürfnis. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1432WG Art17 AZPO §226 IV
Rechtssatz: Eine Forderung, der durch das Gesetz das Klagerecht versagt ist, wird nicht dadurch klagbar, daß für sie ein Wechsel gegeben wird. Entscheidungstexte 7 Ob 190/75 Entscheidungstext OGH 30.10.1975 7 Ob 190/75 Veröff: NZ 1981,82 = EvBl 1976/109 S 212 = QuHGZ 1976 H1-2/140 = SZ 48/115 6 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IZPO §226 IIIBZPO §233ZPO §411 Aa
Rechtssatz: Der im Prozess geltend gemachte Anspruch, also der Streitgegenstand, ist nicht ident mit dem materiell-rechtlichen Anspruch. Das Gericht entscheidet im Prozess nicht über das Privatrechtsverhältnis als solches, sondern über ein aus dem Privatrechtsverhältnis abgeleitetes Begehren. Der prozessuale Begriff des Streitgegenstandes wird durch das Klagebegehren und den rechtserzeugenden Sac... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte zu 33 C 783/74 des Erstgerichtes vom Beklagten als ihrem Ehegatten ab 1. Juli 1974 einen monatlichen Unterhaltsbetrag in der Höhe von 3000 S. Zur Begründung: ihres Begehrens brachte sie vor, daß der Beklagte die eheliche Gemeinschaft aufgelöst habe und für sie seither lediglich den Mietzins, gewisse fixe Kosten der Haushaltsführung, wie Energiebedarf, Telefongebühr, Fernseh- und Radiogebühren sowie die Kosten der Zusatzkrankenversicherung und die Kirchensteuer bez... mehr lesen...
Die klagende Partei, das Zisterzienserstift W, war grundbücherliche Eigentümerin der zur Liegenschaft EZ 326 der oberösterreichischen Landtafel gehörigen Grundstücke Nr. 2138/1 Wald und 2138/2 Wiese je KG S. Die beklagte Partei, D-Kraftwerke AG, hat im Jahre 1970 beim Landeshauptmann von Oberösterreich als Wasserrechtsbehörde erster Instanz den Antrag auf Enteignung einer Reihe von Grundstücken aus Liegenschaften der klagenden Partei, unter anderem auch der oben bezeichneten Grundstüc... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 AZPO §226 IIIAZPO §271
Rechtssatz: Sind die anspruchsbegründenden Tatsachenbehauptungen nicht erweislich, sind Erhebungen darüber, welches Recht bei Richtigkeit der Behauptungen des Klägers Anwendung zu finden hätte, unnötig. Entscheidungstexte 1 Ob 196/75 Entscheidungstext OGH 15.10.1975 1 Ob 196/75 Veröff: ZfRV 1979,206 (Glosse von Schwimann) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §534AußStrG §125 BZPO §226 IIB8
Rechtssatz: Das Prozeßgericht hat über die strittige Frage der Gültigkeit des Testamentes d.h. des Erbrechtstitels, auf den der Beklagte sein Erbrecht stützt, zu entscheiden. Sache des Verlassenschaftsgerichtes ist es, die sich aus der Feststellung der Ungültigkeit des vom Beklagten in Anspruch genommenen Erbrechtstitels ergebenden Schlußfolgerungen zu ziehen und dem Abhandlungsverfahren zugrundezulege... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IVZPO §228 H4ZPO §514 B
Rechtssatz: Mängel der materiellrechtlichen privatrechtlichen Berechtigung des Klagebegehrens sind vom prozeßualen Tatbestand des mangelnden Rechtsschutzbedürfnisses streng zu trennen. Es ist insbesonders ausgeschlossen, daß die materiellrechtliche privatrechtliche Berechtigung des Klageanspruches und damit die Begründetheit der Klage zur Vorfrage für das Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses erhoben wir... mehr lesen...
Mit der am 16. Juli 1971 beim Erstgericht überreichten Klage begehrte der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 1.571.519 S samt stufenweise berechneten Verzugszinsen und die Feststellung, daß ihm ab 1. Juli 1971 auf Lebensdauer eine ihm von der Beklagten vierzehnmal jährlich zu zahlende Pension im Ausmaß von 50% seines Monatsgehaltes vom Juni 1966 in der Höhe von 36.638 S, d. i. 18.319 S mit der Einschränkung zustehe, daß dieser Pensionsanspruch a) durch allenfalls ... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof erkannte in dem Verfahren zu Zl. B 15/73 am 27. Juni 1973 zu Recht, daß der damalige Beschwerdeführer und nunmehrige Kläger durch seine Verwahrung in der Arrestzelle des Bezirkspolizeikommissariates L in der Zeit von 4.00 bis 11.00 Uhr des 2. Dezember 1972 in dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit sowie durch seine Fesselung in dieser Arrestzelle in der Zeit von seiner Einlieferung bis 4.00 Uhr in dem verfassungsgesetzlich g... mehr lesen...
Norm: ABGB §418EO §8 AZPO §226 VIZPO §405 E
Rechtssatz: Die Bestimmung des gemeinen Wertes ist Aufgabe des Prozeßgerichtes und nicht des Exekutionsgerichtes, da nach § 8 EO im Falle einer Zug-um-Zug-Leistung die Höhe der Gegenleistung nicht erst im Exekutionsverfahren festzusetzen ist (5 Ob 224/66). Entscheidungstexte 5 Ob 54/75 Entscheidungstext OGH 13.05.1975 5 Ob 54/75 NZ ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IVZPO §228 C4ZPO §228 H2
Rechtssatz: Der Kläger muss das sonst in der Regel gegebene Rechtsschutzbedürfnis bei der Feststellungsklage nachweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 45/75 Entscheidungstext OGH 30.04.1975 1 Ob 45/75 7 Ob 583/89 Entscheidungstext OGH 18.05.1989 7 Ob 583/89 Auch; Beisatz: Der Kläger hat das rechtli... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA2ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Die Bezugnahme auf eine mit der Klage vorgelegten und in dieser bezogenen "Beilage" zur Bestimmung des Inhaltes eines beantragten Verbotes ist zulässig und mit § 226 ZPO vereinbar. Entscheidungstexte 4 Ob 317/75 Entscheidungstext OGH 29.04.1975 4 Ob 317/75 Veröff: ÖBl 1975,110 4 Ob 306/79... mehr lesen...
Norm: ABGB §886WEG §2 Abs2ZPO §226 IV
Rechtssatz: Solange nicht die schriftliche Zustimmung aller Miteigentümer zur
Begründung: von Wohnungseigentum in bestimmter Form vorliegt, besteht kein klagbarer Anspruch einzelner Miteigentümer gegen andere, einen bestimmten Vertrag zu fertigen. Entscheidungstexte 5 Ob 61/75 Entscheidungstext OGH 29.04.1975 5 Ob 61/75 Veröff: MietSlg 275... mehr lesen...
Die Kläger begehren mit der am 29. Dezember 1972 eingebrachten Klage vom Beklagten die Bezahlung von je 3640 S, sohin insgesamt 14.560 S, aus dem Rechtsgrunde des Schadenersatzes. Zur Begründung: führen sie aus, sie seien Gesellschafter der Schischule G und übten seit vielen Jahren im Rahmen dieser Schule, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ihren Beruf als Schilehrer und Winterbergführer aus. Im Herbst 1969 habe die Vorarlberger Landesregierung den Beklagten gemäß dem § 5 Abs. 2 V... mehr lesen...
Norm: AO §23AO §23aZPO §226 IIIBZPO §557
Rechtssatz: Damit die Forderung aus dem Grundgeschäft, welche zur Wechselhingabe führte, bevorrechtet ist, muß der Forderungsberechtigte unter Berufung auf das Grundgeschäft einen Exekutionstitel erwirken, um ohne Rücksicht auf die Ausgleichswirkungen Exekution führen zu können (vgl EvBl 1966/360 ua). Entscheidungstexte 3 Ob 93/75 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §354 BABGB §523 AABGB §523 CcABGB §1432UrhG §81UWG §14 A2ZPO §226 IIB12ZPO §226 IVZPO §406 Aa
Rechtssatz: 1. Unterlassungspflichten sind erst und nur dann klagbar, wenn und solange die Gefahr künftigen Zuwiderhandelns besteht. 2. Der Einwand des Wegfalles der Wiederholungsgefahr bedeutet nichts anderes als den Einwand des Wegfalles der nach österreichischem Recht dem materiellen Privatrecht und nicht etwa dem Rechtsschutzbedürfnis zu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1432EO §379 BEO §381 AEO §389 IZPO §226
Rechtssatz: 1. Die Klagbarkeit ist nach österreichischen Recht dem materiellen Privatrecht und nicht etwa dem Rechtsschutzbedürfnis zuzuweisen. 2. Ein Anspruch, dem die Klagbarkeit fehlt, kann durch eine einstweilige Verfügung nicht gesichert werden. Entscheidungstexte 5 Ob 41/75 Entscheidungstext OGH 15.04.1975 5 Ob 41/75 JBl 19... mehr lesen...
Zur Sicherung ihres Klageanspruches, die beklagte Gegnerin sei schuldig, das Einschlagen von Spundwänden im Zuge der Verwirklichung des Bauvorhabens ob den Liegenschaften EZ 401 und EZ 646 KG S ab sofort zu unterlassen, begehrten die gefährdeten Kläger die einstweilige Verfügung eines inhaltsgleichen Verbotes für die Zeit bis zur rechtskräftigen Beendigung des Rechtsstreites, längstens jedoch bis 1. Oktober 1976. Sie begrundeten ihr Begehren mit der Behauptung, die beklagte Gegnerin l... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IVZPO §406 Ca
Rechtssatz: Schutzwürdiges Interesse der Ehegattin an einem Urteil auf Alimente für die Zukunft, selbst wenn der beklagte Gatte mit Unterhaltsleistungen nicht säumig war, jedoch die Unterhaltspflicht mit der Behauptung bestreitet, die Gattin habe den Unterhaltsanspruch verwirkt. Entscheidungstexte 1 Ob 19/75 Entscheidungstext OGH 09.04.1975 1 Ob 19/75 ... mehr lesen...
Norm: EheG §60ZPO §226 I
Rechtssatz: Die Zulässigkeit bedingter Prozeßhandlungen ist ausschließlich nach den Regeln des Prozeßrechtes zu beurteilen. Aus dem Eherecht ableitbare materiellrechtliche Überlegungen, wie etwa der Grundsatz des favor matrimonii, sind daher für die Beantwortung der Frage nach der Zulässigkeit bedingter Prozeßhandlungen nicht zielführend (hier: bedingte Widerklage). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 I
Rechtssatz: Eine wesentliche Voraussetzung der streitigen Zivilgerichtsbarkeit besteht darin, daß sich diese überhaupt nur dann entfalten kann, wenn (wirksame) Rechtsschutzanträge der Parteien vorliegen (nemo judex sine actore). Entscheidungstexte 4 Ob 516/75 Entscheidungstext OGH 08.04.1975 4 Ob 516/75 10 ObS 233/98g ... mehr lesen...
Die klagende Partei, die Stadtgemeinde K, ist zu 97/112, der Beklagte zu 15/112 Miteigentümer der Liegenschaft EZ 619 II KG K. Die Liegenschaft ist im verbauten Stadtgebiet gelegen und 12.618 m2 groß; auf dem zur Liegenschaft gehörigen Grundstück 170 befindet sich das abbruchreife dreigeschoßige Wohnhaus T-Weg 5; auf der Liegenschaft befinden sich auch zwei Stallgebäude, der Rest ist Ackerland. Mit vom Amt der Tiroler Landesregierung genehmigten Beschluß des Gemeinderates der Stadtgem... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIIZPO §226 IIa2
Rechtssatz: Keine Individualisierung einer Schikaneeinwendung. Entscheidungstexte 7 Ob 49/75 Entscheidungstext OGH 20.03.1975 7 Ob 49/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0026161 Dokumentnummer JJR_19750320_OGH0002_0070OB00049_7500000_002 mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIA
Rechtssatz: Ebensowenig wie die Unterlassung der Bestreitung die mangelnde Schlüssigkeit des Klagsvorbringens heilen kann, vermag das Fallenlassen von Bestreitungen ein zur Schlüssigkeit des Klagsvorbringens erforderliches sachliches Substrat zu ersetzen. Entscheidungstexte 8 Ob 27/75 Entscheidungstext OGH 12.03.1975 8 Ob 27/75 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IV
Rechtssatz: 1.) Die Frage, ob dem Kläger ein Rechtsschutzbedürfnis für den geltend gemachten Anspruch zukommt ist dem Prozeßrecht zuzuordnen. 2.) Sein Vorliegen ist daher als verfahrensrechtliche Frage nach österreichischem Prozeßrecht zu beurteilen. Entscheidungstexte 6 Ob 219/74 Entscheidungstext OGH 06.03.1975 6 Ob 219/74 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IVZPO §502 Abs2 CA1ZPO §503 Abs2 C1a
Rechtssatz: Wird mangelndes Rechtschutzbedürfnis geltend gemacht, so wird eine verfahrensrechtliche Voraussetzung geltend gemacht. (Abgrenzung zum Anspruchsgrund). Entscheidungstexte 6 Ob 219/74 Entscheidungstext OGH 06.03.1975 6 Ob 219/74 5 Ob 643/81 Entscheidungstext OGH 07.0... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IVZPO §406 Ca
Rechtssatz: Klagen auf künftige Leistungen (hier: Unterhalt) wirken gleich Feststellungklagen in die Zukunft. Hier ist (gleichgültig, ob sie auf Vertrag oder Gesetz beruhen) das Rechtsschutzbedürfnis nachzuweisen. Nötig ist das Drohen einer konkreten Verletzung des klägerischen Anspruches (hier verneint). Entscheidungstexte 6 Ob 219/74 Entscheidungstext OG... mehr lesen...